Prof. Dr. Erwin A.
Aufsichtsratsvorsitzender der Almado Energy AG
Im Hause Almado Energy AG
Aachener Straße 1253
50858 Köln
Abmahnung und 2. Mahnung
Ku-Nr. 5909A1235 - Vertragszusage vom 20. 02. 2012
Sehr geehrter Herr Prof. A.
Als Vorsitzender des Aufsichtsrates informiere ich Sie hiermit über das rechtswidrige Geschäftsgebaren der Almado Energy AG.
Seit Juli 2012 erhalten wir unberechtigt Mahnungen. Versuche die Ursache dieser unberechtigten Mahnungen am Telefon, per Brief oder Mail zu klären, blieben erfolglos.
Unsere Schrieben vom 8. 9., 6. 10., 18. 11. 2012, 17. 1., 31. 1., 20. 2., 2. 3., 21. 3., 28. 3. und 21. 6. 2013 blieben unbeantwortet. Rückrufzusagen am 2. 10., 5. 4., 14. 6., 21. 6. und zuletzt am 5. 7. blieben bisher unbeantwortet. Genauso wird die wiederholte Zusage, dass von weiteren Mahnungen abgesehen wird, nicht eingehalten. So erhalten wir weiterhin unberechtigte Mahnungen mit unterschiedlichen Forderungshöhen.
Unsere Vertragskündigung wurde zu unseren Konditionen zum 30. 4. 2013 wirksam. Unsererseits besteht eine Restforderung in Höhe von 401,23 EUR (unsere Aufstellung im Schreiben vom 21. 6. 2013) auf Vorauszahlungen, die wir unter Vorbehalt geleistet haben.
Davon ausgehend, dass Sie als Aufsichtsratsvorsitzender des deutschen Rechtes kundig sind, fordern wir Sie als Kontrollgremium auf, den Vorstand unverzüglich zur Ordnung und Einhaltung der Gesetze aufzurufen und die Zusendung von unberechtigten und unbegründeten Mahnungen sofort einzustellen (Abmahnung). Mit Blick auf unsere nachgewiesene Forderungshöhe die unter Vorbehalt angewiesenen Zahlungen unverzüglich zurück zu überweisen (2. Mahnung nach unserem Telefonat vom 28. 6.). Und eine entsprechend korrigierte Schlussrechnung vorzulegen.
Weiterhin fordern wir Sie auf, die durch den Vorstand eingeleiteten Maßnahmen an uns unverzüglich zu berichten.
Wegen des äußerst schlechten Geschäftsgebarens der Almado Energy AG weisen wir an dieser Stelle vorsorglich darauf hin, dass Aufsichtsräte nach dem AG-Gesetz für unterlassene Aufsichtspflicht persönlich haftbar werden. Insofern setzt Sie dieses Schreiben mit Erhalt in Verzug.
In der Hoffnung mit Ihrem ordnenden Eingriff, in dieser Sache eine einvernehmliche Regelung finden zu können, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen