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237 Views | 02.08.2009 | 13:51 Uhr
geschrieben von Wolfgang Lingemann
TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
Die Verweigerung von Antwort, Auskunft und Kundenrecht
Nach regelmäßigen Anforderungen von Endabrechnung und Kostenerstattung (Vertragsende am 1. Februar 2009) hat auch die mehrmalige Plazierung in der ReclaBox keinen Erfolg gebracht.
Auskünfte und Antworten sind frei erfunden. Jeweils andere Pressereferenten und neue Anschriften zeigen meiner Ansicht nach die irreführende Grundtendenz des Unternehmens Teldafax.
ofortantwort
04.08.2009 | 11:09
Firmen-Antwort von:
TelDaFax Holding AG i.I.
04.08.2009 | 11:09
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hallo Herr Lingemann,
wir haben Ihre Angelegenheit hier im Haus geprüft. Nach unseren Unterlagen ist die korrigierte Rechnung an Sie am 07.07.2009 per Post versandt worden. Es handelte sich um eine Differenz von 6,88€, die Ihnen natürlich zusteht. Haben Sie diese Rechnung vorliegen? Es kommt bei der Post ja auch mal vor, dass ein Brief nicht ankommt. Sollen wir Ihnen die korrigierte Rechnung noch einmal per mail zuschicken, das machen wir gerne. Melden Sie sich doch via reclaboxteldafax.de.
Herzliche Grüße aus Troisdorf sendet
Judith Tausendfreund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
TelDaFax Holding AG
Kein Stromkunde in Deutschland kann gezwungen werden, diesem Troisdorfer Systemabsturz - im Volksmund auch "TelDaFax" genannt - unwidersprochen ausgeliefert zu sein.
Mailen Sie Ihren "TelDaFax-Fall" der zuständigen Aufsichtsbehörde Bundesnetzagentur: Verbraucherservice-EnergieBNetzA.de
Mit Kopie an Herrn Helmut R. (Markt/WDR): www.wdr.de/tv/markt/kontakt/. Die Redakteure beim WDR verfolgen die "Troisdorfer-Stromer" ja schon seit etlichen Monaten:
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2009/0202/00_stromanbieter.jsp
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2009/0629/00_teldafax.jsp
Im übrigen wird dann der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur - soweit Sie Ihre TelDaFax-Beschwerde hinreichend begründet und mit Angabe Ihrer Kundennummer und Abnahmestelle gemeldet haben, auch in Ihrer Sache bei TelDaFax vorstellig werden. Warten Sie dann erstmal die Antwort aus Bonn ab - Strafanzeige kann man später immer noch stellen.