1503 Views | 19.08.2015 | 21:45 Uhr
geschrieben von Anja Maria Georgia Albrecht

PARSHIP GmbH (Hamburg)

Parshipabzocke in 14-tägigen Widerrufsf. trotz Gerichtsurteil

Bestell-/Kundennummer: Vorgang: 150811-001783

Ich habe mich vor kurzem bei Parship für eine 6-monatige Premiummitgliedschaft angemeldet. Nachdem es für meine Sucheingaben kaum Partnervorschläge gab, habe ich nach 7 Tagen vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.

SCHLAGWORTE

Parship hat mir daraufhin eine Rechnung über € 94. - präsentiert. Der Witz an der Sache ist, dass ich mit keinem einzigen Mann einen Emailwechsel geführt habe. Ich habe ca. drei Männer verschiedene nur einmal kurz angeschrieben und keine Antwort erhalten bzw. auf deren Antwort nicht mehr geantwortet.

Für die Berechnung von parship reicht es aus, dass eine Person der anderen zum Beispiel ein "Lächeln" schickt. Sobald die andere Person dieses Lächeln als eine Standardemail erhölt, rechnet parship schon ab.

Dieses Vorgehen ist eine absolute Frechheit und sollte meiner Meinung nach einen Bericht in der Süddeutschen oder einer ähnlichen auflagestarken Zeitung wert sein!

Ich habe mich sofort bereit erklärt für die 7 Tage anteilig € 15. - zu bezahlen, so wie es das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Juli AZ 406 HKO66/14 vorsieht.

www.vzhh.de/recht/343966/parship-urteil-lg-hamburg-406-hko-6614.aspx

Soeben habe ich aber trotz Hinweises auf das Urteil eine Mail von parship erhalten mit dem Hinweis, dass parship Berufung einlege und dass das Urteil nicht rechtskräftig sei:

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Sehr geehrte Frau Albrecht, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.07.2014 haben wir selbstverständlich erhalten. PARSHIP hat bereits Berufung eingelegt. Das Urteil ist also nicht rechtskräftig und wir gehen nicht davon aus, dass es vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Bestand haben wird. Lassen Sie mich kurz den Hintergrund erläutern:
Das Urteil spiegelt in keiner Weise das Herzstück unserer Leistung wider. Unsere kostenpflichtige Leistung besteht darin, unsere Mitglieder in Kontakt mit potenziell passenden Partnern zu bringen. Wir garantieren unseren Premium-Mitgliedern sogar eine Mindestanzahl an Kontakten. Wie lange unsere Leistung in Anspruch genommen wird, entscheiden unsere Mitglieder aufgrund Ihrer zeitlichen Erwartungen an die Partnersuche selbst. Deshalb ist die Grundlage für die Berechnung des Wertersatzes unserer Auffassung nach eben nicht die gewählte Dauer der Mitgliedschaft, sondern die garantierte Anzahl an Kontakten zu anderen Mitgliedern.An der aktuellen Berechnung des Wertersatzes halten wir daher fest. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

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Meine Forderung an PARSHIP GmbH: Einigung auf eine angemessene Forderung von €15. -


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Kommentare und Trackbacks (5)


19.08.2015 | 22:07
von ReclaBoxler-1135343 | Regelverstoß melden
Parship zeigt hier sein wahres asoziales Gesicht!
Von wegen ich parshippe jetzt.

20.08.2015 | 17:33
von Altmeister | Regelverstoß melden
Und ob bei der garantierten Anzahl an Kontakten alle von tatsächlichen Interessenten kommen ist auch noch fraglich!
Da sitzen garantiert irgendwelche, wahrscheinlich in den Fall noch nicht einmal Männer die den ganzen Tag nichts anderes machen als ihren zahlenden Mitgliedern die garantierten Kontakte zu liefern.
Überall wo was zu verdienen ist, ist der Betrug nicht weit und in dem Fall sehr schwer bis garnicht nachzuweisen.
FINGER WEG VON SOLCHEN.!

26.08.2015 | 21:53
von Anja Maria Georgia Albrecht noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich niemand von PARSHIP gemeldet


03.09.2015 | 14:38
von Anja Maria Georgia Albrecht noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Parship hat mir eine Mahnung mit einem Aufschlag von €5. - zukommen lassen.
Nachdem ich auch in meinem Bekanntenkreis mehrere Personen habe, die ähnliche Probleme mit pasrship haben, dachte ich mir, dass eine Weiterleitung zur Presse notwendig wäre!

MfG Albrecht


31.07.2018 | 18:26
von Mike Gilf | Regelverstoß melden
Alle 11 minuten zockt parship legal beim 14tägigen Rücktrittsrecht ab



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