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Ich habe mich vor kurzem bei Parship für eine 6-monatige Premiummitgliedschaft angemeldet. Nachdem es für meine Sucheingaben kaum Partnervorschläge gab, habe ich nach 7 Tagen vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.

Parship hat mir daraufhin eine Rechnung über € 94. - präsentiert. Der Witz an der Sache ist, dass ich mit keinem einzigen Mann einen Emailwechsel geführt habe. Ich habe ca. drei Männer verschiedene nur einmal kurz angeschrieben und keine Antwort erhalten bzw. auf deren Antwort nicht mehr geantwortet.

Für die Berechnung von parship reicht es aus, dass eine Person der anderen zum Beispiel ein "Lächeln" schickt. Sobald die andere Person dieses Lächeln als eine Standardemail erhölt, rechnet parship schon ab.

Dieses Vorgehen ist eine absolute Frechheit und sollte meiner Meinung nach einen Bericht in der Süddeutschen oder einer ähnlichen auflagestarken Zeitung wert sein!

Ich habe mich sofort bereit erklärt für die 7 Tage anteilig € 15. - zu bezahlen, so wie es das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Juli AZ 406 HKO66/14 vorsieht.

http://www.vzhh.de/recht/343966/parship-urteil-lg-hamburg-406-hko-6614.aspx

Soeben habe ich aber trotz Hinweises auf das Urteil eine Mail von parship erhalten mit dem Hinweis, dass parship Berufung einlege und dass das Urteil nicht rechtskräftig sei:

Sehr geehrte Frau Albrecht, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.07.2014 haben wir selbstverständlich erhalten. PARSHIP hat bereits Berufung eingelegt. Das Urteil ist also nicht rechtskräftig und wir gehen nicht davon aus, dass es vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Bestand haben wird. Lassen Sie mich kurz den Hintergrund erläutern:
Das Urteil spiegelt in keiner Weise das Herzstück unserer Leistung wider. Unsere kostenpflichtige Leistung besteht darin, unsere Mitglieder in Kontakt mit potenziell passenden Partnern zu bringen. Wir garantieren unseren Premium-Mitgliedern sogar eine Mindestanzahl an Kontakten. Wie lange unsere Leistung in Anspruch genommen wird, entscheiden unsere Mitglieder aufgrund Ihrer zeitlichen Erwartungen an die Partnersuche selbst. Deshalb ist die Grundlage für die Berechnung des Wertersatzes unserer Auffassung nach eben nicht die gewählte Dauer der Mitgliedschaft, sondern die garantierte Anzahl an Kontakten zu anderen Mitgliedern.An der aktuellen Berechnung des Wertersatzes halten wir daher fest. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.





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