Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 288 Views | 21.08.2015 | 13:53 Uhr
geschrieben von Thomas Müller 1

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

ExtraEnergie verweigert den Schriftverkehr

Bestell-/Kundennummer: 2173301

Wieder einmal zum elendigen Vorgang mit diesem *&%$&§ Unternehmen.

SCHLAGWORTE

Nachdem EE ohne weitere Information einfach ein Infoschreiben über Energiepreisentwicklungen und Preisanpassungen in meinem Onlineaccount abgelegt hatte und ich dies durch Zufall entdeckte, habe ich der Erhöhung per Mail und Einschreiben widersprochen. EE weist natürlich alle Schuld von sich und hat sich in Emails gerechtfertigt. Ich habe bereits im Einschreiben eine Frist von vier Wochen gesetzt, andernfalls eine Vorbringung bei der Schlichtungsstelle Energie angezeigt.

Zusätzlich habe ich in meiner letzten Email darauf hingewiesen, dass ich aufgrund der Vorgänge (angeblich habe man mich per Email infomiert. bla bla) keine vertraglichen Informationen per Email mehr anerkenne und ausschließlich auf eine Schriftform - sofern es sich um den Vertrag dreht - bestehe!

Heute kam die Antwort von EE:

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Leider konnten wir Sie telefonisch nicht erreichen, um eine Klärung des Anliegens zu erwirken. Wir bitten Sie daher sich mit uns in Verbindung zu setzen.

BESCHWERDEN GESUCHT
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Schreiben Sie Ihre Beschwerde.


Des Weiteren ist eine postalische Kommunikation nicht möglich.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Sprich: Ein deutsches Unternehmen erklärt mir als Kunden, dass es nicht in der Lage ist, mit mir in Schriftform (also auf Papier) zu kommunizieren. Der Wahnsinn!

Ich habe darauf nur geantwortet

Ihre Ausführung "ist eine postalische Kommunikation nicht möglich" ist ja wohl nicht Ihr Ernst! Sie verweigern sich als Unternehmen eine postalische Kommunikation mit Ihren Kunden?

Ich teile Ihnen hiermit nochmals mit, dass ich Emails Ihrerseits, die einen rechtlichen und/oder vertraglichen Wert mit sich bringen, nicht akzeptiere. Da ich nicht verpflichtet bin, ein Emailpostfach zu unterhalten, sehr wohl aber unter einer gesetzlich gemeldeten Postadresse erreichbar bin, können Sie mich als Unternehmen auf diesem Wege kontaktieren.

Gibt es eigentlich irgendwo die Möglichkeit - außer bei der Schlichtungsstelle - in Deutschland, derartige unternehmerische Machenschaften so anzuzeigen, dass hier auch rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen die Folge sind?

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Kommunikation in vertraglichen Angelegenheiten via Schriftverkehr umzusetzen; Fortführung des Vertrages zu ursprünglichen Konditionen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.08.2015 | 15:13
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihren erneuten Eintrag.

Die Fachabteilung hat sich bereits mit Ihnen in Verbindung gesetzt und wir hoffen, dass die Angelegenheit vertraulich geklärt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (2)


26.08.2015 | 16:36
von Thomas Müller 1 | Regelverstoß melden
Oh ja, das "kundenorientierte" Unternehmen hat sich in der Tat (natürlich wieder einmal per Email, lesen scheint nicht deren Stärke zu sein) gemeldet, auf ihre AGB und die vereinbarte Textform hingewiesen. Lustig ist, dass sie auch den Part rezitiert haben, dass der Kommunikationsweg auf Schriftverkehr umgestellt werden kann, dies aber mit Zusatzkosten verbunden sei.

Ich habe EE aufgefordert, mir diese Kosten doch bitte zu nennen, damit ich die Rechtmäßigkeit des Kostenansatzes prüfen kann, um dann gerne vom Schriftverkehr Gebrauch zu machen. Auch den Hintergrund habe ich dargelegt. Da EE behauptet, per Email Kundeninformationen zur preislichen Vertragsanpassung per Email versandt zu haben (was Sie nciht haben) und damit ihre Informationspflicht als erfüllt betrachten, bestehe ich eben künftig auf einen tatsächlich kundenorientierten und vor allem vertrauenswürdigeren Kommunikationsweg als per Email.

Im Übrigen wurden mir drei Angebote für Tarifwechsel unterbreitet, die ich nicht weiter betrachtet habe, da ich auf mein Recht bestehe, als Kunde in einer gesetzlich entsprechenden Art und Weise über Vertragsanpassungen zeitnah informiert zu werden und diese nicht in einem Infoschreiben versteckt auffinden will, welches kommentarlos in meinem Kundenbereich abgelegt wird. Dieses Vorgehen ist m. E.n. rechtswidrig und daher werde ich alle Instanzen ausschöpfen, die unser Rechtssystem bietet.

Ich halte an meiner Forderung fest, dass der Vertrag zu den im Vorjahr geschlossenen Konditionen fortgesetzt wird und der zukünftige Kommunikationswege ausschließlich auf dem Schriftverkehr in Schriftform beruht. Ganz einfach.

07.10.2015 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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