Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 447 Views | 18.12.2015 | 20:37 Uhr
geschrieben von Petra, Brigitte Schmidt

primastrom GmbH (Berlin)

Rechtswidrige Abbuchungen vom Konto

Bestell-/Kundennummer: 240774538 alt - 898077538 neu

Am 2.6.2015 habe ich primastrom GmbH die Einzugsermächtigung von meinem Konto entzogen. Das diese vorliegt wurde mir per Mail am 16.6.2015 bestätigt und entsprechend registriert.

SCHLAGWORTE

Bereits am 3.8.2015 veranlaßte primastrom GmbH die Abbuchung von 47,27 Euro.

Am 17.8.2015 habe ich den Betrag zurückbuchen lassen.

Am 31.8.2015 veranlaßte primastrom GmbH erneut 2 Abbuchungen (45,01 Euro und 4,95 Euro) Die Rückholung erfolgte von mir mit gleichem Datum.

Als Krönung wurden mir die Rücklastgebühren von insgesamt 10,00 Euro von primastrom GmbH berechnet und auch die Anwaltskanzlei ADVOVOX, die die Forderungen von primastrom GmbH vertritt, hat die Richtigkeit der Gesamtforderung in Höhe von 86,33 Euro bereits festgestellt und berechnet, darin enthalten die 10,00 Euro Rücklastgebühren.

Wegen wiederrechtlichen Abbuchungen von meinem Konto werde ich bei der Polizei Straganzeige stellen. Nach Auskunft der Polizei ist dies eindeutig möglich.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Kein Zugriff mehr auf mein Konto


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.02.2016 | 09:31
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Schmidt,

wir freuen uns, dass alle Unstimmigkeiten gelöst werden konnten und möchten uns für entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastromTeam!

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.01.2016 | 16:45
von Petra, Brigitte Schmidt | Regelverstoß melden
Zwischenzeitlich erfolgte die telefonische Einigung mit der Anwaltskanzlei. Leider ist trotz Zusage hierzu keine schriftliche Bestätigung durch die Anwaltskanzlei erfolgt. Von einer Strafanzeige habe ich deshalb abgesehen. Für mich ist der Vorgang abgeschlossen.

24.01.2016 | 16:46
von Petra, Brigitte Schmidt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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