500 Views | 06.02.2016 | 17:27 Uhr
geschrieben von Marc Luuk

e:veen Energie eG (Hannover)

Anbieterwechsel klappt nicht/Rückfall in Grundversorgungstarif!

Bestell-/Kundennummer: Teile ich gerne auf Nachfrage mit (endet mit ...591)

Ende Oktober 2015 habe ich über das Vergleichsportal Verivox den Wechsel meines Stromanbieters veranlasst. Hierbei entschied ich mich für einen Wechsel zu e: veen.

SCHLAGWORTE

Bereits zum 30.10.2015 erhielt ich per Mail ein Begrüßungsschreiben von e: veen.

Der Wechsel sollte zum 01.01.2016 erfolgen. Die Abmeldung bei meinem bisherigen, zuverlässigen Anbieter klaptte reibungslos. Der bisherige Anbieter bestätigte mir Anfang November (genau am 09.11.2015) die Kündigung zum 31.12.2015. e: veen teilte mir freudig diesen Sachverhalt erst zum 11.12.2015 mit. In dem Bestätigungsschreiben von e: veen teilte man mir ebenfalls mit, dass die Anmeldung erfolge.

Zitat:
"Wie geht es nun weiter?
Wir melden Sie bei unserem Dienstleister, der Ihr Netz betreut, an. Sobald Ihr Lieferbeginn bestätigt wird, teilen wir Ihnen diesen mit. Die Frist für die Beantwortung unserer Anmeldung beträgt 14 Tage.

Ihre Vertragsdetails erhalten Sie von uns vor Lieferbeginn. Hier sind unter anderem die Abschlagshöhe, der Zahlungstermin sowie die Preisinformationen aufgeführt. "

Am 24.12.2015 erhielt ich pünktlich zu den Feiertagen ein Schreiben des Netzbetreibers bzw. dessen Grundversorgungsanbieters, dass ich ab 01.01.2016 in die Grundversorgung falle.

Direkt nach den Feiertagen habe ich nachgeforscht. Beim Grundversorger lag und liegt auch bis heute (03.02.2016) keine Lieferanzeige zum 01.01.2016 von e: veen vor.

Am 28.12.2016 kontaktierte ich die Hotline von e: veen und kam auch nur zum Empfang durch. Die Dame teilte mir mit, dass es technische Probleme gab, alles gut werde und dass eine rückwirkende Anmeldung zum 01.01.2016 erfolgen werden. Dies sei binnen sechs Wochen problemlos möglich.

Nunmehr sind die sechs Wochen fast verstrichen und ich höre immer noch nichts. Weder per E-Mail noch telefonisch.

Ein Anfruf heute morgen bei dem Grundversorger und danach bei e: veen brachte nichts neues.

Die Dame am Telefon, Frau Dy., teilte mir mit, dass Sie den Vorgang direkt an eine Kollegin weitergebe und man sich per E-Mail melde.

Es ist noch immer nichts passiert! Eine Frechheit!

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Meine Forderung an e:veen Energie eG: Rückwirkende Anmeldung zum 01.01.2016 und schriftliche Bestätigung. Klärung des Sachverhalts mit dem Grundversorger. Notfalls Schadensersatz i. H. der Mehrkosten.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (4)


14.02.2016 | 15:21
von Marc Luuk noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher hat sich e: veen nicht persönlich bei mir gemeldet. Lediglich ein vorgefertigtes E-Mai-Schreiben kam am 11.02.2016 an, in dem mir ein avisierter Lieferbeginn für 01.03.2016 freudig mitgeteilt wurde.
Kein Wort von Bedauern, rückwirkender Anmeldung zum 01.01.2016 etc.
Ich erwarte nunmehr zumindest Schadensersatz i. H. der Mehrkosten durch die Grundversorgung in den beiden Monaten 01 uns 02/2016. Das steht mir gesetzlich zu.


14.02.2016 | 15:41
von Marc Luuk noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ergänzend sei erwähnt, dass ein Schlichtungsverfahren durch mich bei der Schlichtungsstelle Energie ( www.schlichtungsstelle-energie.de) eingeleitet wurde.


23.02.2016 | 10:08
von Marc Luuk noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile wurde eine Anmeldung durchgeführt, allerdings statt rückwirkend zum 01.01.2016 für den 01.03.2016. Das hat e: veen auch mit Standardschreiben mitgeteilt.
Übrigens wird auch die vertragliche Mindestlaufzeit großzügig auf Basis des Lieferbeginns kalkuliert.
Im Verzug war nicht ich und auch kein Dritter, sondern nur eveen. Na ja.
Es gab keinerlei persönliche Kontaktaufnahme. Parallel zur Beschwerde hier läuft eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie.


08.03.2016 | 13:51
von Marc Luuk noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis auf den Lieferbeginn zum 01.03.2016 hat sich am Status michts geändert. Es gab keinerlei individuelle Kommunikation mit e: veen. In Sachen Schadensersatz für die Mehrkosten der Grundversorgung in den Monaten Januar und Februar 2016 gab es keinerlei Äußerungen.




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