Von IKK classic beantwortete Beschwerde. | 1520 Views | 15.02.2016 | 09:57 Uhr
geschrieben von André Johannsson

IKK classic (Dresden)

13 jährige darf nicht mehr zum Arzt gehen. Nur gegen 174 € im Mon

Bestell-/Kundennummer: V701114070

Wegen der Geburt unsers 3 Kindes ist das erst also das 4. mit 13 Jahren nicht mehr versichert, da es ein Stiefkind ist (Diskriminierung). Jetzt hat sie über 1000 € Schulden bei der Ikk

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Unfreundlich, frech und beleidigend, das ist die ikk Classic.

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Meine Forderung an IKK classic: Unschuldiges Deutsches mindajähriges Kind wider zu versichern kostenlos wie die asylbewerber armes Land


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.02.2016 | 09:57
Firmen-Antwort von: IKK classic
Abteilung: Zentrale Kundenberatung Haan

Sehr geehrter Herr Johannsson,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern, dass Sie unzufrieden mit unserem Service sind. Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen und nehmen Kontakt mit der Fachabteilung auf. Bitte teilen Sie uns hierzu über unser gesichertes Kontaktformular Ihr Anliegen mit. https://www.ikk-classic.de/oc/de/ikk-classic/ueber-uns/kontakt/anregung-und-kritik/

Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Vielen Dank!

Ihre IKK classic

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Kommentare und Trackbacks (5)


15.02.2016 | 13:06
von Max Maier | Regelverstoß melden
Na ja so ganz unrecht hat er nicht.

ca. 350€ pro Erwachsener + ca. 220€ Kindergeld. Strom, Wasser kostenlos. Teilweise Fahrtgeld und Handy-gebühren werden je nach Situation erstartet und das ist nur ein kleiner Auszug. Von Mehrfach Abgezockter Leistung will ich gar nicht anfangen. (unter x beliebigen Namen gemeldet).

das sind keine Märchen, sondern die kann mann überall nachschauen. Allerdings darf man in diesem Land nichts dagegen sagen, sonst wird man gleich als Rassist abgestempelt. Aber es ist die Wahrheit und die Wahrheit tut bekanntlich weh. Man sieht es z. B. bei Rentnern. Jahrelang eingezahlt und als Rentner nur noch der letzte Dreck wert. Bei Fachärzten Wochenlange Wartezeiten. Aber bei Asylanten. die kommen oft sofort dran. Denn die sind ja die Retter der Deutschen Nation und sind laut Bildzeitung (Lügenpresse) ja alles Fachkräfte.

Zahle selbst seit Jahren den Maximalen Beitrag (Freiwillig Gesetzlich Versichert) und war selbst auch bei der IKK 30 Jahre lang versichert, bis ich etwas ähnliches erleben musste.

15.02.2016 | 15:55
von Max Maier | Regelverstoß melden
 spider monkey Ke Mac

Bei ihnen als Bürger der BRD, werden bei Behördengänge etc. oft große Steine in den Weg gelegt, während bei den "Retter der Nation" oft alles auf dem Tablett serviert wird. Nie ein Cent eingezahlt und haben Anspruch, auf fast das komplette Sozialsystem. Es sagt keiner was gegen echte Kriegsflüchtlinge die wirklich Not haben, aber dass ist eine Minderheit unter den aktuellen Flüchtlingen. Der Rest gehört konsequent abgewiesen / abgeschoben.

Der Zusammenhang ist ganz einfach. Bei den oben genannten, gibt es kein Finanzierungsproblem und auch kein Problem mit der Herkunft etc., da übernimmt der Staat etc. die kompletten Kosten.

Hier aber werden irgendwelche Ausreden, bzw. Berechnungen vorgelegt um Zahlungen zu verweigern. Wenn sich der Fall so zugetragen hat, wie hier beschrieben, dann sollte es doch kein Problem sein das Kind weiterhin in der Familienversicherung mitlaufen zu lassen.

15.02.2016 | 18:27
von W. S. | Regelverstoß melden
Es ist nicht ausschließlich das Einkommen, z. B. aus Beschäftigung zu berücksichtigen! Kann man dann alles hier nachlesen: https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung/_jcr_content/par/download_0/file.res/ueberw_unterhalt_rl_2007.pdf

Ansonsten ist das formal betrachtet ein ganz miserabler Bescheid!

10.03.2016 | 16:46
von André Johannsson noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nix ist gelöst nur der Vollstrecker war schon da. Obwohl der leibliche Vater sie in die Versicherung nehmen müsste aber das bekommt die ikk nicht hin.


01.04.2016 | 16:33
von André Johannsson noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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