Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 1536 Views | 19.02.2016 | 17:15 Uhr
geschrieben von Jörn Hoffmann

Immergrün Energie (Köln)

Versteckte Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 21311013034

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Betr. Rechnungs-Nr.: RES00627595
Vertragsnummer: 21311013034
Kundennummer: 27003O1265

Hiermit widerspreche ich der Rechnungs-Nr.: RES00627595, insbesondere aufgrund des dort aufgeführten Grundpreises.

Der Tarif: immergrün! ökosiegel 1700 wurde als Pauschal-Paket ohne Grundpreis abgeschlossen und wird als solcher nach wie vor beworben. Auf meine Nachfrage soll in einem Schreiben "Informationen zu Ihrer Energieversorgung" vom 28.11.2013 auf die Anpassung des Grundpreises hingewiesen worden sein. Bei besagtem Schreiben "Informationen zu Ihrer Energieversorgung", welches Sie mir jetzt zusandten, handelt es sich jedoch um ein 6-seitiges Schreiben mit Willkommensworten zum Vertragsabschluss, Gewinnspiel, Informationen zum SEPA Verfahren, Tipps zum Stromsparen und Werbung für den guten Service des Anbieters. Die besagte Information bzgl. der Preisanpassung befindet sich auf Seite 4 von 6 im laufenden Text zwischen den genannten Schwerpunkten.

Ich bin der Meinung, dass die in einem mehrseitigen Schreiben versteckte Mitteilung zur Grundpreiserhöhung gegen das Transparenzgebot lt. §41 Abs. 3 EnWG verstösst. Darüber hinaus genügt meines Erachtens die bei Vertragsabschluss verwendete AGB-Preisanpassungsklausel den rechtlichen Anforderungen gem. §307 BGB nicht.

Ich bitte Sie um eine Überprüfung und anschließende Korrektur der Rechnung binnen einer Woche ab Zugang dieses Schreibens.
Nach Ablauf dieser Frist werde ich mich an die Schlichtungsstelle Energie wenden und ggf. rechtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen,
Jörn Hoffmann

Bei Vertragsabschluss wurde ein Grundpreis von 0,00€ vereinbart. Aufgrund einer versteckten Preiserhöhung in oben zitierten Schreiben wurde dieser dann für 2015 auf 19,95€! angehoben. Ob ich dieses Schreiben überhaupt erhalten habe, kann ich nicht mehr feststellen.

Soweit der Sachverhalt. Stand heute (19.02.2016) :
Immergrün machte mir ein Angebot, den Grundpreis auf 9,95€ zu senken, wenn ich vom Sonderkündigungsrecht, welches mir umgehend eingeräumt wird, Gebrauch machen würde. Ich lehnte ab, da diese Erhöhung, m. E. immer noch intransparent oder gar nicht mitgeteilt wurde.
Immergrün erbat sich eine weitere Frist, bevor ich einen angekündigten Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie einreiche.

Ich habe der Nachzahlung in Höhe von ca. 220€ widersprochen und immergrün die Einzugsermächtigung entzogen. Immergrün bestätigte mir das.

Da Immergrün sich daraufhin nicht mehr innerhalb der Frist bis zum angekündigten Schlichtungsantragstermin gemeldet hat, habe ich mitgeteilt, nun den Schlichtungsantrag zu stellen.

Daraufhin teilte mir immergrün mit, dass man zwischenzeitlich Klage gegen mich eingereicht habe.

Immergrün versucht hier also, sich dem Schlichtungsverfahren zu entziehen und zeigt, wie man nicht mit Kunden umgehen sollte. Transparenz und Kundenfreundlichkeit ist etwas Anderes!

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Zurücknahme der Grundpreiserhöhung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.02.2016 | 17:15
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (9)


22.02.2016 | 18:25
von Jörn Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.02.2016 | 18:30
von Jörn Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe mittlerweile die Klageschrift von immergrün erhalten.


02.03.2016 | 22:36
von Rainer Liebelt | Regelverstoß melden
Mit der Klage gehen die ja mal ausnahmsweise einen geraden Weg. Eine Chance sollte Immergrün bzw. 365 AG trotzdem nicht haben. Dazu ist das Geschäftsgebahren zu weit von der üblichen Rechtssprechung entfernt. Noch zwei Anmerkungen: Die Begründung für die Preiserhöhung läuft ins Leere, denn indem Schreiben wird im ersten Satz unter dem Säulendiagramm S. 4 ausgeführt, das sämtliche Änderungen hoheitlich beeinflusster Preisbestandteile in den Arbeitspreis eingepflegt wurden bzw. werden. Welche Erhöhungen verbrauchsunabhängiger Bestandteile sollen denn dann die Erhöhung des Grundpreises begründen. Welche Erhöhungen gleich welcher Kosten sollen denn in der relativ kurzen Zeit zwischen Versorgungsbestätigung und angeblicher Preisanpassungserklärung angefallen oder absehbar geworden sein das sie eine Preiserhöhung rechtfertigen, die in Abhängigkeit vom Verbrauch schnell zwischen 10% bis über 40% des Gesamtpreises ausmacht. Insofern widerspricht die Preiserhöhung sogar deren eigenen Preisanpassungsregeln lt. AGB, gleich ob diese dem §307 genügen.

07.03.2016 | 20:22
von Jörn Hoffmann | Regelverstoß melden
Hallo Herr Liebelt und vielen Dank für den Hinweis!

21.03.2016 | 18:47
von Jörn Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.04.2016 | 19:24
von Jörn Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.04.2016 | 21:38
von Jörn Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Termin vor dem Amtsgericht steht bevor.


17.05.2016 | 11:20
von Jörn Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.06.2016 | 14:48
von Jörn Hoffmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kurz vor der mündlichen Verhandlung hat der Stromanbieter seine Klage aus prozessökonomischen Gründen zurückgenommen und mir den "alten Preis" bestätigt.




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