Immergrün Energie (Köln)
Versteckte Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: 21311013034
Sehr geehrte Damen und Herren,
Betr. Rechnungs-Nr.: RES00627595
Vertragsnummer: 21311013034
Kundennummer: 27003O1265
Hiermit widerspreche ich der Rechnungs-Nr.: RES00627595, insbesondere aufgrund des dort aufgeführten Grundpreises.
Der Tarif: immergrün! ökosiegel 1700 wurde als Pauschal-Paket ohne Grundpreis abgeschlossen und wird als solcher nach wie vor beworben. Auf meine Nachfrage soll in einem Schreiben "Informationen zu Ihrer Energieversorgung" vom 28.11.2013 auf die Anpassung des Grundpreises hingewiesen worden sein. Bei besagtem Schreiben "Informationen zu Ihrer Energieversorgung", welches Sie mir jetzt zusandten, handelt es sich jedoch um ein 6-seitiges Schreiben mit Willkommensworten zum Vertragsabschluss, Gewinnspiel, Informationen zum SEPA Verfahren, Tipps zum Stromsparen und Werbung für den guten Service des Anbieters. Die besagte Information bzgl. der Preisanpassung befindet sich auf Seite 4 von 6 im laufenden Text zwischen den genannten Schwerpunkten.
Ich bin der Meinung, dass die in einem mehrseitigen Schreiben versteckte Mitteilung zur Grundpreiserhöhung gegen das Transparenzgebot lt. §41 Abs. 3 EnWG verstösst. Darüber hinaus genügt meines Erachtens die bei Vertragsabschluss verwendete AGB-Preisanpassungsklausel den rechtlichen Anforderungen gem. §307 BGB nicht.
Ich bitte Sie um eine Überprüfung und anschließende Korrektur der Rechnung binnen einer Woche ab Zugang dieses Schreibens.
Nach Ablauf dieser Frist werde ich mich an die Schlichtungsstelle Energie wenden und ggf. rechtliche Schritte einleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Jörn Hoffmann
Bei Vertragsabschluss wurde ein Grundpreis von 0,00€ vereinbart. Aufgrund einer versteckten Preiserhöhung in oben zitierten Schreiben wurde dieser dann für 2015 auf 19,95€! angehoben. Ob ich dieses Schreiben überhaupt erhalten habe, kann ich nicht mehr feststellen.
Soweit der Sachverhalt. Stand heute (19.02.2016) :
Immergrün machte mir ein Angebot, den Grundpreis auf 9,95€ zu senken, wenn ich vom Sonderkündigungsrecht, welches mir umgehend eingeräumt wird, Gebrauch machen würde. Ich lehnte ab, da diese Erhöhung, m. E. immer noch intransparent oder gar nicht mitgeteilt wurde.
Immergrün erbat sich eine weitere Frist, bevor ich einen angekündigten Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie einreiche.
Ich habe der Nachzahlung in Höhe von ca. 220€ widersprochen und immergrün die Einzugsermächtigung entzogen. Immergrün bestätigte mir das.
Da Immergrün sich daraufhin nicht mehr innerhalb der Frist bis zum angekündigten Schlichtungsantragstermin gemeldet hat, habe ich mitgeteilt, nun den Schlichtungsantrag zu stellen.
Daraufhin teilte mir immergrün mit, dass man zwischenzeitlich Klage gegen mich eingereicht habe.
Immergrün versucht hier also, sich dem Schlichtungsverfahren zu entziehen und zeigt, wie man nicht mit Kunden umgehen sollte. Transparenz und Kundenfreundlichkeit ist etwas Anderes!
19.02.2016 | 17:15
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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