194 Views | 25.08.2009 | 12:19 Uhr
geschrieben von Dieter Blaschke
Ich habe bei der Fa. AFH ein Küchenhelfer Set im Wert von Euro 15,20 bestellt und umgehend bezahlt. Die Lieferung sollte lt. Lieferbestätigung innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Bis heute, dem 25. August 09 habe ich weder die Ware erhalten noch den Rechnungsbetrag zurückerstattet bekommen.
Ich habe Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei Aue erstattet, aber bis heute keine Mitteilung über den Stand der Ermittlungen erhalten. Ich werde mich daher an den Landtag von Sachsen wenden und um Aufklärung bitten.
Meine Forderung an AFH Distributions GmbH:
Ersattung des Warenwerts und des Schadensersatzes
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Sie ligen da nicht richtig. Es gibt ein Zurückbehaltungsrecht.
Lesen Sie mal hier: de.wikipedia.org/wiki/Zur%C3%BCckbehaltungsrecht
Will ja nicht auf Schlaumeier machen, aber Herr A. hat sehr wohl das Recht, wenn ihm aus einem Vertrag heraus Geld zusteht, Ware zurück zu behalten. Ich glaube der Frau B. kein Wort.
Viel Glück!