580 Views | 28.05.2016 | 19:21 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5503727

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Transfer von Flughafen/Hotel trotz Bezahlung nicht gebucht

Nie wieder mit "ab-in-den-urlaub" buchen.

Bei einer Reise nach Mallorca vom 20.04.2016-27.04.2016 haben wir den Transfer mitgebucht und bezahlt, nur "ab-in-den-urlaub" hat diesen nicht gebucht. Wir musssten uns daher selbst bemühen. Nach dreistündigen Verhandlungen in Mallorca am Flughafen sind wir in unser Hotel gefahren worden und mussten natürlich nochmals bezahlen.

SCHLAGWORTE

Diese Kosten haben wir mit Schreiben vom 09.05.2016 an den Geschäftsführer, Herrn T. W., eingefordert. Dieser hält es bis heute nicht für notwendig, uns dahingehend zu kontaktieren beziehungsweise diese Angelegenheit zu regeln.

Die telefonische Erreichbarkeit dieses "Ladens" ist nicht gegeben. Nur Bandansagen.

Den Erhalt der Reiseunterlagen konnten wir gerade mal zwei Tage vor Abreise erreichen, indem wir 75 Minuten am Telefon auf eine Verbindung mit einem Mitarbeiter warten mussten.

Alles in allem, dieses Unternehmen ist in meinen Augen dubios, wie es die Geschäfsabläufe, Geschäftsgebaren und mittlerweile durchgeführte Recherchen beweisen.

Der Bekanntheitsgrad im negativen Sinne wird immer größer, wie ich mittlerweile festgestellt habe.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Erstattung der Transferkosten in Höhe von 60 Euro.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


29.05.2016 | 00:51
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Ich verstehe [leider] nicht ganz, warum sich die Mehrheit der Menschen nicht VORHER im Internet informiert, immer erst dann, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, schreit man laut: "Haltet den Dieb; haltet den Dieb. " Offenbar lässt sich hier wieder ein Fall mangelnder Intelligenz verzeichnen; anders kann ich 'diese Beschwerde' kaum deuten.

29.05.2016 | 21:13
von Peter Häusler | Regelverstoß melden
Harte Worte, Herr Hofmann, aus meiner Sicht unangemessen hart. Klar lernen wir alle dazu und natürlich sollte man zumindest bei größeren Ausgaben recherchieren, mit wem man es zu tun hat. Doch mal ehrlich: sind Sie immer perfekt? was bleibt: ab-in-den-Urlaub schuldet dem BF noch eine Antwort, die er möglicherweise nur mit Hilfe eines Anwaltes bekommt.

30.05.2016 | 00:03
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Wer möchte schon gerne seine oder "die eigene Wahrheit" von anderen hören bzw. im Spiegel vorgehalten bekommen? Zumal ich konkret in Ihrem Fall nicht Ihre Meinung teile; schwer zu verkraften, - ich weiß! Bei einem Streitwert von 60,- € würde mich interessieren, welchen Anwalt Sie auf privater Basis dafür gewinnen wollen. Möglicherweise haben Sie eine Rechtschutzversicherung, dann könnte über eine Pauschalabrechnung ein unbedarfter Anwalt - [ohne Engagement] sein Glück versuchen dürfen. Die andere, also Ihre gegnerische Seite, dürfte jedoch in diesem Metier weitaus gewiefter sein bzw. cleverer agieren, so dass ich Ihre Chancen im positivsten Sinne lediglich auf 50:50 einschätze, und dies reicht einfach nicht, um sicher auf der Gewinner-Seite zu sein; - dort stehen Sie aber nicht. PS Natürlich mache auch ich nicht immer 'alles richtig'; wer könnte das von sich behaupten? Es ging aber im konkreten Fall um Ihren Fehler, nicht um den meinigen. Einfach nur "zurückschlagen wollen" kann weder überzeugen noch logische Argumente ersetzen; schon gar nicht aus Schwarz Weiß machen.

09.06.2016 | 01:05
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Achtung: Abzock-Imperium -- UNISTER!

www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article107707228/Die-Machenschaften-des-Abzock-Imperiums-Unister.html



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!