1413 Views | 05.08.2016 | 21:35 Uhr
geschrieben von Ina Wanderer

Care-Energy (Hamburg)

Schritte gegen Care-Energy

Bestell-/Kundennummer: 310193005

Nachdem Care-Energy auf nichts reagiert und mir weder meine Guthaben in Höhe von 411,93 Euro auszahlt, noch die wegen Kündigung fällige Schlussrechnung erstellte, schaltete ich die Schlichtungsstelle ein. Das Verfahren läuft noch.

Weiterhin habe ich den Fall an "Akte - Reporter kämpfen für Sie" gesendet und zusätzlich ein Schreiben an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesminister H. M. geschickt.

Ich denke, auf Grund der massenhaften Abzocke am Kunden sollte nun doch so langsam etwas passieren.

Es wäre gut, wenn viele Betrogene sich anschließen würden.

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Meine Forderung an Care-Energy: Erstattung des Guthabens; Abschlussrechnung; rechtliche Verfolgung


 
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Kommentare und Trackbacks (9)


06.08.2016 | 09:36
von Ina Wanderer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.08.2016 | 11:41
von Ralf Redlich | Regelverstoß melden
Hallo Frau Wanderer,
ich habe das Schlichtungsverfahren hinter mir. Ohne die Schlichtungsstelle hätte ich wahrscheinlich nie eine Schlussabrechnung bekommen. Mein Guthaben von ca. 80 € haben sie bis heute nicht ausbezahlt, trotz Schlussabrechnung und Anerkennung der Schlichtung. Wenn der Betrag höher wäre, hätte ich auch einen Rechtsanwalt beauftragt, sonst kriegt man von denen niemals Geld zurück! Grüße R. Redlich

06.08.2016 | 18:20
von ReclaBoxler-7760056 | Regelverstoß melden
Nach der Abschlußechnung noch einmal mit Fristsetzung schrftl. mahnen, dann Mahnbescheid beantragen, wirkt Wunder.

08.08.2016 | 16:05
von Rainer Maier | Regelverstoß melden
Ich glaube kaum, dass sich Care-Energy durch einen Mahnbescheid beeindrucken lässt. CE macht das Kreuzchen an der richtigen Stelle und das war es dann.
Sie werden Ihr Guthaben als "Lehrgeld" abschreiben dürfen.

10.08.2016 | 07:25
von J- Duck | Regelverstoß melden
Unser gericht. Mahnverfahren wurde ohne Grund wiedersprochen. Damit bleibt nur der Weg vor Gericht, will man das?

Privatleute haben eine Möglichkeit:
https://www.schlichtungsstelle-energie.de/

15.08.2016 | 09:29
von Ina Wanderer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiter habe ich dem im Moment nichts zu zufügen.


29.08.2016 | 14:41
von Ina Wanderer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es tut sich gar nichts. Keine Reaktion. Die Schlichtungsstelle konnte auch noch nichts klären.


19.09.2016 | 17:41
von Ina Wanderer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist keine Lösung in Sicht. Ich wurde aufgefordert, den Zählerstand vom 30. April 2016 (Zeitpunkt meiner Kündigung) zu melden, was ich getan habe. Eine Endabrechnung wurde mir noch nicht zugestellt. Guthaben sind nicht überwiesen.


28.02.2017 | 16:21
von Ina Wanderer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach monatelangen Ärgernissen und Kampf um die Auszahlung der Guthaben und gleichzeitiger Abwehr von nicht nachvollziehbaren Forderungen ohne Rechnungen, nach monatelangen vergeblichen Versuchen, sich mit Care auseinanderzusetzen, immer in dem Wissen, dass keine Reaktionen erfolgen, nach all den vergeblichen Hoffnungen, dass die Schlichtungsstelle etwas erreicht, ist ja nun laut Presse der Geschäftsführer von CE ganz plötzlich verstorben und die Firma hoch verschuldet. Ein Anwalt, der mich jetzt vertreten sollte, ist der Meinung, dass man die Akte schließt, da jeglicher Prozess aussichtslos ist.
Nur: Wer kann denn beweisen, ob der Geschäftsführer wirklich so plötzlich gestorben ist? Es könnte doch auch sein, dass er auf einer schönen Insel sitzt?
Wer kann beweisen, dass die Firma tatsächlich hoch verschuldet ist? Kann doch sein, dass das Geld schon längst im Ausland sicher angelegt wurde?
Haben wir geprellten Kunden eigentlich Anspruch auf Einsicht der Sterbeurkunde? Wenn Otto-Normalverbraucher stirbt und die Angehörigen überall die Abmeldungen vornehmen müssen, ist die Sterbeurkunde immer als Anlage und zur Beglaubigung des Todesfalles einzureichen. Und wenn, wer kann bestätigen, dass die Sterbeurkunde echt ist?
Haben wir Anspruch auf Einsicht in die Buchungen und Bilanzen der Firma?




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