Von AXA Versicherung beantwortete Beschwerde. | 533 Views | 23.11.2016 | 13:26 Uhr
geschrieben von Klaus Schüler

AXA Versicherung AG (Köln)

Leistungsablehnung für manuelle Therapie

Seit 15 jahren bin ich bei der Axa Krankenversicherung versichert. Immer wieder kommt es zu Diskussionen über die Rückerstattung der Kosten. In 80% der Fälle konnte ich mich durchsetzen. Nach zwei Jahren Kostenübernahme einer verschriebenen manuellen Therapie- Jahreskosten ca. 340 Euro - verlangt nun die AXA zur weiteren Kostenübernahme - eine Darstellung des verschreibenden Artzes. Dies beiinhaltet die Aufhebung der Schweigepflicht. Bekommen wir in der Zukunft von der " AXA "unsere Krankheiten definiert und legitimiert? Werden in der Zukunft nur noch Rückerstattungen unter Zwang oder unter konzernmäßigen Profitrichtlinien erstattet? Hier sollte es doch um die Kostenabdeckung im Krankheitsfalle gehen oder? Muss ich vielleicht den Sinn und die aufgabe einer Krankenversicherung für mich neu definieren lernen?

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Meine Forderung an AXA Versicherung AG: Einem Rezept verschrieben vom Haus. -bzw. Facharzt auch Glauben schenken - Treffen Kaufleute oder Mitarbeiter im Callcenter vordefinierte Entscheidungen für den Arzt.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.11.2016 | 09:44
Firmen-Antwort von: AXA Versicherung AG
Abteilung: Kundenservice

Guten Tag,

wir würden den Fall gerne an unser Beschwerdemanagement geben. Könnten Sie bitte über das folgende Formular Ihre Kontaktdaten und idealerweise eine Vertrags- oder Kundennummer zukommen lassen?

https://entry.axa.de/dvtof/?Formular=MailKontakt&SUBJECT=AX008&TOPIC=TS018
Herzlichen Dank und beste Grüße aus Köln

Ihr AXA Social Media Team

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