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273 Views | 20.11.2016 | 02:52 Uhr
geschrieben von Basti H.
Bestell-/Kundennummer: 123147006
Guten Tag,
meine Kündigung vom 17.11.2016 mit Wirkung zum 01.01.2017 akzeptieren Sie gemäß Ihren AGB nicht. Die Kündigung muss Ihnen in Schriftform (Brief) vorliegen.
Gemäß Urteil vom OLG München (23 U 3798/11) ist dieser Ausschluß unwirksam.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Forderung an Stromio GmbH:
Berücksichtigung der Ihnen vorliegenden Kündigung vom 17.11.2016
ofortantwort
22.11.2016 | 10:14
Firmen-Antwort von:
Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
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