Durch Robert Bosch Hausgeräte endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 252 Views | 20.11.2016 | 16:14 Uhr
geschrieben von Siegfried Huhn

Robert Bosch Hausgeräte GmbH (München)

Bosch Geschirrspüler SMI 86P04DE; Lochfraß nach 6 Monaten

Bestell-/Kundennummer: FD:9603 Z: 00024 S/N: 018030278104000248

Fehler E15 durch Lochfraß, Mangelhaftes Qualitätsversprechen

Wir sind ein 4 auch manchmal 5 Personenhaushalt und die Spülmaschine läuft mindestens 3 mal in der Woche. Nach 14 Jahren mußten wir uns leider von unserer alten geliebten Spülmaschine trennen, die aber nachfolgende Problematik nicht kannte.

SCHLAGWORTE

Fehler E15 meldete die neue BOSCH-Spülmaschine nach 6 montatigem intensiven Gebrauch. Wir haben den Fehlern über den Bosch-Kundendienst beheben lassen, jedoch haben wir angeblich wegen "Fehlbedienung" keinen Anspruch auf Gewährleistung.

Grund: Lochfraß in der Bodenwanne, der durch liegengebliebenes Spülmaschinensalz hergerufen wurde?

Da wundern wir uns aber, da ja mit einer10-jährigen Durchrostungs-Garantie geworben wird. Salz, welches beim Nachfüllen in der Bodenwanne liegen bleibt, hätte aber bei uns niemals eine lange Verweildauer gehabt. Zumal wir das Salz immer vor dem Spülen nachfüllen, was ja auch logisch ist. Wie man aus der Garatiebedingung entnimmt, verliert man die Garantie, wenn man nicht einen BOSCH-Kundendienst beauftragt.

Wir sollen nun die Kosten von 170,- Euro selber tragen. Dies lehnen wir ab. Dies würde bei uns, da wir eine Garantieverlägerung auf 5 Jahre haben, bedeuten, dass wir gegebenfalls wieder für viel Geld nachbessern lassen dürfen.

Wie wir bei Forschungsinstituten zum Thema Lochfraß bei Edelstahl nachlesen konnten, kann man Edelstahl durch geeignete Zusätze in den Legierungen gegen Lochfraß widerstandsfähig machen. Deshalb bestehen wir, aufgrund des massiven Qualitätsmangels durch den Einsatz eines ungeeigneten Edelstahls, auf den Austausch des Geräts durch ein Gerät mit entsprechnder Qualität oder einem Schadensersatz.

Wir sind sehr entäuscht, dass Fa. BOSCH den Qualitätsbegriff mit Fehlbedienungsklauseln verwässert. Der oben beschriebene Mangel ist für uns ein materieller und auch phsychologischer Totalschaden. Wenn wir vor dem Kauf nur geahnt hätten, in welche "Falle" wir da geraten, wäre es niemals zum Kauf der Maschine gekommen.

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Meine Forderung an Robert Bosch Hausgeräte GmbH: Austausch des Geräts ohne Kostenanrechnung, gebenenfalls Schadensersatz


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.11.2016 | 15:53
Firmen-Antwort von: Robert Bosch Hausgeräte GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Huhn,

wir bedanken uns für Ihr Feedback.

Gerne haben wir uns Ihrem Sachverhalt angenommen und geprüft.

Sie erhalten in den nächsten Tagen eine postalische Antwort von uns.

Falls Sie diesbezüglich Fragen haben, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Werkskundendienst für Bosch Hausgeräte

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


26.11.2016 | 08:44
von Siegfried Huhn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo liebes Team,

man hat mir eine Antwort gegeben. Leider geht man nicht auf die Qualitätsmängel ein, sondern verweist auf die angebliche Fehlbedienung. Ich werde mich jedoch damit nicht zufrieden geben, da dies jedem Kunden wiederfahren wird. Meienr Meinung nach ist dies eine Verbraucherfalle.
LG
S. Huhn


26.11.2016 | 13:44
von Siegfried Huhn endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
. und bevor ich es ganz vergesse.
Nach der schriftlichen Aussage einer Service-Firma von BOSCH, habe ich Glück gehabt, dass man das Loch sofort fand, ansonsten hätte ich eine neue Spülmaschine kaufen müssen. Mein sei aber kulant und gibt 80,- Euro (Kosten der Reparatur 170,-) dazu.
Wow, da kann man sich aber freuen!
- Meine liebe Firma BOSCH, dass war das letzte mal, dass ich eines ihrer Produkte erworben habe und ich werde es auch bestimmt weitererzählen! -
mfG
S. Huhn




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