Durch Care-Energy endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1353 Views | 25.01.2017 | 17:57 Uhr
geschrieben von Bernhard Schröder

Care-Energy (Hamburg)

Schlussrechnung Energielieferung bis 29.02.2016

SCHLAGWORTE

Care-Energie Management GmbH hatte meine Versorgung, nach Kündigung zum 29.02.2016, abzurechnen. Die 1. Abrechnung erhielt ich im Juni 2016 mit einer Gutschrift i. H. ca. 300 €. Eine Auszahlung ließ sich im Internet-Portal der Firma nicht bewerkstelligen. 14 Tage nach der Abrechnung wurde diese durch Care-Energy storniert. Im Oktober 2016 kam eine neue Abrechnung, nun mit einer Forderung i. H. ca 300 €. Darin waren einfach einige meiner Abschlagzahlungen nicht berücksichtigt. Mein Widerspruch am Kundentelefon brachte statt einer korrigierten Abrechnung, am 10.01.2017 die "1. Mahnung" über eine Forderung i. H. 24,65 €. Ich legte nun schriftlich (Fax und Post) Widerspruch ein, wobei meine Berechnung eine Gutschrift i. H. 179,35 € ergab. Trotz des Wiederspruch kam nun eine "2. Mahnung" über die Forderung i. H. 24,65 €. Dieser habe ich nochmals widersprochen (Fax und Mail). In der Telefon-Hotline fliegt man seit längerem nach 3 Minuten raus und wird "zurück gerufen"!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Care-Energy: Erstellung eine korrekten Abrechnung und Erstattung des Guthabens


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


26.01.2017 | 09:55
von Uwe Birke | Regelverstoß melden
Hallo, ich kann auch so eine Geschichte aufschreiben aus dem letzten Jahr, unzählige Telefonversuche und Telefonate mit teilweise unwissenden Mitarbeitern, Faxe, emails, Care Mi Kontaktversuche, Schreiben, Schreiben als Einschreiben usw.
Ich denke das hatte Methode, um den kritisierenden Kunden abzuwimmeln.
Ich habe momentan zwei Schlussrechnungen mit Guthabenszusagen von 530 €
Ich habe am Montag 23.01.2017 nochmal ein Einschreiben mit Rück. abgesendet - am Mo Abend ist der GF MK gestorben.
Ich weiß mir momentan auch keinen Rat mehr, was ich noch wirkungsvolles tun könnte?
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Unterschlagung?
Solchen Firmen muß doch das Handwerk entzogen werden!

28.01.2017 | 08:14
von Allen Childress | Regelverstoß melden
Bei FB hat sich schon länger eine Gruppe etabliert, welche sich nur mit dieser Thematik aus einander setzt. Derzeit ca. 3800 Mitglieder.

https://www.facebook.com/groups/233166800350571/

hier auch mal bei You Tube alle TV Sendungen zum Thema CE, welche größtenteils durch die FB angeregt wurde.

https://www.youtube.com/results?search_query=care+energy+erfahrungen
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 1 Bild
1 reclabox beschwerde de 364412 teaser


31.01.2017 | 05:42
von Bernd Brinke | Regelverstoß melden
Hier gibts einen Zeitungsbericht zu Care Energy vom 23.1.2017

"Nach Tod des Gründers: Care-Energy-Betrieb läuft weiter. "

www.zeit.de/hamburg/aktuell/2017-01/23/energie-nach-tod-des-gruenders-care-energy-betrieb-laeuft-weiter-23123009

01.02.2017 | 22:32
von Bernhard Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.02.2017 | 08:27
von Bernhard Schröder endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Care Energy reagiert nicht, wird wohl nicht zahlen können.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!