Von arvato beantwortete Beschwerde. | 466 Views | 08.02.2017 | 12:49 Uhr
geschrieben von Alexandra Schreiner

arvato AG (Gütersloh)

Abzocker. Reinster Wucher

Bestell-/Kundennummer: 325724556

Ich bin Kundin bei Vodafone, im Dezember 2016 kaufte ich ein iPhone 7 bei Vodafone. Nach zwei Wochen stellt ich fest, dass das Display gerissen ist. Daraufhin meldete ich den Schaden Vodafone. Vodafone sagte mir zu, dass sie den Schaden übernehmen würden, weil das Handy erst zwei Wochen alt sei. Das iPhone 7 ist bei einer Bekannten ebenfalls gerissen, obwohl auch ihr das Handy nicht heruntergefallen ist. Das schilderte ich Vodafone auch. Vodafone bat mich das Handy zu ARVATO zu senden, dieser Dienstleister sei Vertragspartner und würde das Handy kostenfrei reparieren.

SCHLAGWORTE

Nach einiger Zeit sendete ARVATO mir ein Schreiben mit der Aufforderung, dass ich Ihnen 370,99 Euro zahlen solle für die Reparatur. Nachdem ich mit Vodafone gesprochen hatte, verwiesen sie mich an ARVATO. Vodafone wusste nicht, warum der Schaden nicht übernommen werden sollte.

Leider rief ich bei ARVATO an, eine sehr unhöfliche Frau fragte mich, warum ich jetzt bei Ihr anrufen würde, ich solle das mit Vodafone klären. ARVATO hätte festgestellt, dass es eine Fremdbeschädigung sei und damit nicht übernommen werden würde. Nachdem ich sie aufklärte, dass meine Bekannte auch so einen Schaden erlitt und bei Ihr das Gerät einfach ausgetauscht wurde, verneinte sie sofort. Ich erklärte Ihr, dass ich Juristin sei und mich mit der gesetzlichen Gewährleistung auskennen würde. Darauf erwiderte sie, haben Sie das Gerät so von uns bekommen, nein also Pech gehabt. Und wenn sie Juristin seien, sollten sie besser die Gesetze lesen. Es wurde sehr unschön und sie beleidigte mich.

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Ich werde auf jeden Fall ein Verfahren gegen ARVATO anstreben und meinen Schaden gelten machen. Außerdem werde ich Schadensersatz gem. §§ 280 I, 241 II wegen der Verletzung der Nebenpflicht gelten machen, da die Dame mich so beleidigt hat.

Auch werde ich eine Prüfung einleiten, warum ARVATO einen Preis bei einer Reparatur berechnet, der mehr als 100 % über dem Durchschnittspreis einer Reparatur liegt. Das erfüllt den Tatbestand des § 138 und ist danach sittenwidrig.

Des Weiteren habe ich als Verbraucher nur die Möglichkeit, das Handy ohne Reparatur gegen einen Aufpreis von fast 40 Euro zurückzuschicken. Das zeigt die betrügerischen Absichten dieses Unternehmens.

Nie wieder ARVATO.

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Meine Forderung an arvato AG: Reparatur und Schadensersatz.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.02.2017 | 15:17
Firmen-Antwort von: arvato AG
Abteilung: Technisches Service Center

Sehr geehrte Damen und Herren,

vorab möchte ich sagen, dass die angegebene Auftragsnummer 325724556 nicht der Beschwerdeführerin zuzuordnen ist.

Trotzdem möchte ich gerne zum grundsätzlichen Prozessablauf ein kurzes Statement geben.

Bei der Sichtung des Gerätes wurde seitens unserer Technik festgestellt, dass das Display mechanisch beschädigt ist. Dies ist laut Hersteller Apple eine Fremdeinwirkung. Eine Instandsetzung des Gerätes im Rahmen der Gewährleistung ist daher unsererseits nicht möglich.
(Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Betriebsanleitung des Herstellers).
Dies sind Vorgaben, die wir vom Hersteller und unserem Vertragspartner Vodafone erhalten haben, und nach denen wir die Gerätegarantie überprüfen.
Einen Kostenvoranschlag gibt es nur über eine komplette Reparatur.
Teilreparaturen sind leider nicht möglich.
Eine eventuelle Kulanzentscheidung kann nur, in schriftlicher Form, über Netzbetreiber oder Hersteller erfolgen. Unsere Mitarbeiter werden kontinurlich und in regelmäßigen Abständen geschult.

Teilen Sie uns doch bitte den Namen der unbenannte Mitarbeiterin mit, damit wir das Gespräch gemeinsam mit ihr aufarbeiten können.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Heck

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Kommentare und Trackbacks (1)


04.03.2017 | 15:55
von Alexandra Schreiner | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Heck,

laut Vodafone Service Hotline sollte ich dieses mit Ihnen direkt kommunizieren. Das sie das Geät überhaupt nicht repariert, sondern nur ausgetauscht spricht gegen Ihre Ausführungen. Auch das sie nur weitere Ausreden und falsche Tatsachen in Ihrem Statement nennen spricht gegen die Kompetenz ihrerseits bezüglich eines korrekten Kundenkontakts. Die Beschwerdeführerin ist korrekt benannt. Leider habe ich auch von Ihnen weder eine persönliche Entschuldigung, noch ein Schreiben bezüglich dieses Vorfalls erhalten. Die Dame, die mich verbal angegriffen hat und mich beleidigt hat, hat auf Nachfrage die Auskunft über ihren Namen verweigert!

Mittlerweile habe ich den Wucherpreis bezahlt, da bis auf dieses vorwurfsvolle Statement ihrerseits keine Antwort erhalten habe! Vielleicht sollten sie meine Beschwerde zum Anlass nehmen und Ihre Personalpolitik überdenken! Auch sollten sie ihre Kostenvoranschläge überarbeiten, schließlich habe ich mein Einverständnis nur für eine Reparatur geben und nicht für einen Austausch. Ich rate Ihnen außerdem mehr Freundlichkeit und Service zu bieten, schließlich wäre es mein Recht gewesen einen Schadensersatz nach Paragraph 241 Abs. 2 BGB zu fordern.

Seien Sie froh, dass der Betrag von 370€ so gering ist und es sich daher nicht lohnt ein Verfahren anzustreben.

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Kretschmer



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