Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 281 Views | 01.03.2017 | 10:21 Uhr
geschrieben von Anja Betz

Stromio GmbH (Kaarst)

Sofortbonus von 125 Euro wird nicht ausbezahlt, nach 90 Tagen

Bestell-/Kundennummer: 000123568291/ 21192291

Wir haben den Sofortbonus heute auf dem Konto erhalten. Jedoch, nicht vertraglich vereinbart 125 Euro, lediglich wurden uns 25 Euro überwiesen. Was soll das, frag ich mich? Bauernfängerei?

Wir haben den Sofortbonus heute auf dem Konto erhalten. Jedoch, nicht vertraglich vereinbart 125 Euro, lediglich wurden uns 25 Euro überwiesen.
Was soll das, frag ich mich? Bauernfängerei?

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Auszahlung des Sofortbonus in voller Höhe 125 Euro.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.03.2017 | 11:29
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Betz,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Wie vertraglich vereinbart ist die Auszahlung des Sofortbonusses in Höhe von 25,00 Euro korrekt. Hierzu verweisen wir auf die Vertrags- sowie Lieferbestätigung.

Bitte beachten Sie, dass wir zu keinem Zeitpunkt einen Sofortbonus in Höhe von 125,00 Euro vereinbart oder bestätigt haben.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


02.03.2017 | 11:34
von Anja Betz | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie wollen mich wohl auf den Arm nehmen?

Ich habe Sie über das Stromvergleichsportag von Check24 ausgesucht und hier werden Sie wie folgt:

Sofortbonus: 125 €
Den einmaligen Sofortbonus erhalten Sie exklusiv bei CHECK24, wenn Sie in den letzten 6 Monaten für die betreffende Verbrauchsstelle (den betreffenden Zähler) noch keinen Vertrag mit diesem Versorgungsunternehmen geschlossen haben. Der Sofortbonus wird ca. 3 Monate nach Lieferbeginn vom Versorgungsunternehmen ausgezahlt, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist.

03.03.2017 | 08:52
von Anja Betz | Regelverstoß melden
Danke für die Antwort, ich werde mich an Check 24 wenden.

03.03.2017 | 08:52
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


03.03.2017 | 14:50
von Anja Betz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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