Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 256 Views | 02.03.2017 | 10:29 Uhr
geschrieben von Jan Tim Wieschenberg

Stromio GmbH (Kaarst)

Stromio / Grünwelt akzeptiert Kündigung per E-Mail nicht

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 000123294026 Vorgangsnummer: 9316158#5ca0172

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 23.02.2017 teilte ich Ihnen per E-Mail mit, dass ich auf Grund der mir von Ihnen mitgeteilten Preiserhöhung vom 12.01.2017 meinen Vertrag bei Ihnen fristgerecht zum 01.03.2017 kündige (Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung).

Am gleichen Tag habe ich diese Kündigung (welche als Anhang in der E-Mail angehängt wurde) auch auf dem Postweg an sie gesandt. Da meine E-Mail von Ihnen nicht als formgerechte Kündigung akzeptiert wurde, habe ich heute mit einem Ihrer Mitarbeiter am Telefon gesprochen und bekam die Auskunft, dass keine Kündigung per Brief angekommen sei. Dies werte ich als Versuch meine fristgerechte Kündigung zu unterbinden.

Da sowohl der Vertragsabschluss, als auch die Kommunikation bei Stromio stets online erfolgte, ist auch eine Kündigung per E-Mail laut dem Landgericht München grundsätzlich erlaubt. Eine Klausel, die die Kündigung per Brief oder Fax vorschreibt ist laut Urteil nicht wirksam. Siehe auch Artikel und Urteil:

meine-kuendigung.de/online-kuendigen-rechtskraeftig/

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www.spiegel.de/netzwelt/web/lg-muenchen-online-dienste-muss-online-kuendigung-akzeptieren-a-959572.html

Sowohl in den AGB von Stromio (§ 16 Nr. 4) als auch in den AGB der Grünwelt Wärmestrom GmbH (§ 6 Nr. 5) heißt es im jeweiligen Absatz bezüglich der Kündigung: "Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform."Desweiteren heißt es dort: "Die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung ist dadurch nicht ausgeschlossen". Somit ist eine Kündigung in schriftlicher Form keine Voraussetzung und auch in Form einer E-Mail zu akzeptieren.

Sollten Sie meine Kündigung weiterhin nicht akzeptieren, verstößt Stromio/Grünwelt gegen geltendes Recht (Brief/Fax als einzige Kündigungsform in den AGB ist nach § 309 Nr. 13 unwirksam (Urteil des OLG München v. 09. 10. 2014 - 29 U 857/14) ). Rechtliche Schritte und ggf. Schadensersatzforderungen behalte ich mir für diesen Fall vor.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Kündigung akzeptieren.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.03.2017 | 09:49
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


03.03.2017 | 14:50
von Jan Tim Wieschenberg gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat nun relativ zeitnah reagiert und meine Kündigung nachträglich akzeptiert. Dies wurde mir per Mail mitgeteilt, mit dem Hinweis darauf, dass die Kündigungsbestätigung demnächst in meinem Online-Konto zu finden sei.




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