primastrom GmbH (Frankfurt/Berlin)
Forderung Advovox trotz Kündigung und bezahlter Jahresrechnung
Bestell-/Kundennummer: RNG_STR 01284396
Unendliche Geschichte mit Primastrom
Ich bin am 30.11.2015 aus meiner Wohnung in Frankfurt ausgezogen und nach Berlin umgezogen. Die Kündigung an Primastrom erfolgte von mir Anfang November 2015 per Fax. Die Jahresendrechnung für 2015 ergab eine Nachzahlung von 21,42 €, welche ich selbstverständlich beglichen habe (wie auch alle Abschläge zuvor). In einem Telefonat bestätigte man mir (nach Rücksprache des Mitarbeiters mit seiner Vorgestezten), dass ich zum 30.11.15 aufgrund des Umzuges kündigen kann. Trotz Widerruf der EInzugsermächtigung, buchte man mir trotzdem weiterhin die Abschläge von meinem Konto ab (Dezember, Januar 2016) und drohte mit Sperrung des Stromanschlusses (zu diesem Zeitpunkt habe ich dort nicht mehr gewohnt). Daraufhin rief ich erneut bei Primastrom an, wo man mir nun mitteilte, dass kein Vorgang und keine Zusage im Computer vorhanden sei aber nun die Abbuchung gestoppt wird. Hier war die Geschichte eigentlich für mich erledigt. Nun bekam ich im September 2016 eine erneute Schlussrechnung mit einer Forderung von 33,63 €. Als ich beim Kundendienst anrief, sagte man mir: Dies wäre die Forderung für 2016 (Januar bis August) und ich hätte den Arbeitspreis zu zahlen (Zitat: "Zahlen Sie dies doch einfach und dann hören Sie nie wieder etwas von uns"). Da ich aber im November 2015 bereits ausgezogen war und mir die Zusage von Primastrom vorlag, dass die Kündigung zum 30.11.15 in Ordnung ist (Rücksprache Mitarbeiter Hotline mit seiner Vorgesetzten/Chefin) habe ich die Forderung für das Jahr 2016 nicht beglichen. Nun habe ich mit Datum 30.03.17 ein Schreiben des RA Büros Advovox erhalten mit Zinsen und Rechtsanwaltsgebühr (ca. 70€). Da ich mich auf die Zusage beim ersten Telefonat verlassen habe (schriftlich habe ich außer Rechnungen nie etwas erhalten - trotz telefonischer Zusage das ich eine Bestätigung erhalte), soll ich nun für einen Zeitraum bezahlen, indem ich dort (in Frankfurt) gar nicht mehr wohnhaft war und keine Leistung in Anspruch genommen habe.
04.04.2017 | 18:00
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter ReclaBoxler,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall nochmals gründlich geprüft.
Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass Sie sich im Rahmen der Auftragserteilung für einen Stromtarif mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten entschieden haben. Der Umzug an sich berechtigt somit nicht zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages. Primastrom konnte die vertraglich geschuldete Leistung an Ihrem neuen Wohnsitz ohne Änderung der Vertragsinhalte erbringen. Es gab bislang auch keine Anhaltspunkte zur Annahme, dass unsere Leistungen an Ihrem neuen Wohnsitz nicht angeboten werden konnten.
In Anbetracht der Gesamtumstände haben wir uns dennoch aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dazu entschlossen, die Rechnung zu stornieren. Dies wird Ihnen auch noch schriftlich bestätigt.
Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team
Beschwerde ist gelöst