Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 545 Views | 19.03.2018 | 21:33 Uhr
geschrieben von Saskia Fiebiger

primastrom GmbH (Berlin)

Keine Kündigung wegen Umzug, Weiterzahlung bis Laufzeitende

Bestell-/Kundennummer: 7890007592

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich wende mich an diese Seite, weil ich mich etwas "verarscht" fühle.

Ich habe mit Schreiben vom 03.02.2018 meinen Stromvertrag bei der Primastrom GmbH gekündigt, da ich zum 01.02.2018 umgezogen bin.

Den Vertrag konnte ich nicht mitnehmen, weil ich in einen bestehenden Haushalt eingezogen bin. Daher kündigte ich unverzüglich. Im Vorfeld (Januar 2018) hatte ich mich dazu in den AGB´s der Primastrom GmbH (mittlerweile wurde dieser Passus geändert) informiert.

Daraufhin bekam ich eine Kündigungsbestätigung (Brief vom 09.02.2018) zum 27.04.2019.

Da ich mit dem Ergebnis nicht einverstanden war, rief ich bei der Kundenhotline an.

Dort wurde mir erklärt, ich müsse ein besonderes Formular wegen Umzug von der Webseite benutzen. Alles andere würde nicht anerkannt werden.

Also druckte ich mir das Formular aus und reichte es mit meiner Meldebescheinigung (Anmeldung am neuen Wohnort) bei der Primastrom GmbH ein.

Da darauf hin keine Rückmeldung erfolgte und auch bei der Kundenhotline keine Aussage getroffen werden konnte, ob es nun bearbeitet wird, schrieb ich eine Beschwerde (13.02.2018).

Darauf bekam ich keine Stellungnahme oder eine Bestätigung meiner Kündigung zum 01.02.2018, sondern das identische Kündigungsdatum (27.04.2019) wie in der ersten Kündigungsbestätigung vom 09.02.2018. In meiner Beschwerde habe ich ausdrücklich um Klärung und zeitnahe Rückmeldung gebeten. Dies ist bis zum heutigen Tag nicht geschehen.

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Zeitgleich bekam ich ein Schreiben (19.02.2018) in dem Unterlagen als Nachweis für den Umzug gefordert wurden.

Dazu reichte ich die Kündigungsbestätigung meiner bisherigen Wohnung und nochmal die Meldebescheinigung für die neue Anschrift ein.

Zwischenzeitlich erkundigte ich mich immer wieder bei der Kundenhotline zum Sachstand, aber konnte keine brauchbare Auskunft erhalten.

Stattdessen erhielt ich am 02.03.2018 die erste Mahnung über nicht gezahlte Abschlagszahlungen mit Mahngebühren.

Dort wurde mir zeitgleich die Sperrung meiner aktuellen Stromversorgung angedroht, obwohl die Primastrom GmbH gar nicht der Lieferant ist.

Am 05.03.2018 erhielt ich zudem einen Anruf aus der Rechnungsabteilung, die mich informierte, dass ein Abschlag offen ist und drohte direkt mit der Weitergabe an den Inkassoservice.

Ich habe den Mitarbeiter höflich auf meine Lage hingewiesen und erläutert, dass keine Abschläge meinerseits gezahlt werden, da der Vertrag für mich ordnungsgemäß gekündigt wurde.

Aber auch er konnte mir nicht helfen.

Nun hoffe ich, dass mir hier geholfen werden kann, denn kundenfreundlicher Service sieht für mich anders aus.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Kündigung Stromvertrag zum 01.02.2018 und keine WZ bis 04/2019


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.03.2018 | 10:14
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Fiebiger,

bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Sie uns die für die Bearbeitung Ihres Umzuges benötigten Unterlagen leider verspätet zugeschickt haben (wir verweisen auf unser Schreiben vom 20.02.2018). Aus diesem Grund mussten wir Ihre Lieferstelle rückwirkend abmelden. Der Abschlag für den Monat Februar 2018 war zu diesem Zeitpunkt bereits fällig.

Ihr Vertrag wurde nun rückwirkend zum 31.01.2018 beendet. Ihre Abschlussrechnung ist erstellt und wird Ihnen umgehend per Post zugesandt.

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir in aller Form um Entschuldigung und hoffen, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


26.03.2018 | 22:49
von Saskia Fiebiger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Statt einer Lösung erhalte ich Anrufe mit Drohungen


03.04.2018 | 20:10
von Saskia Fiebiger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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