ERGO Direkt Lebensversicherung AG (Nürnberg)
Gekürzte Versicherungsleistung aus Willkühr
Bestell-/Kundennummer: Vers.-Nr. 102 1043495391
Es ist allgemein bekannt, dass Versicherer dem Kunden das blaue vom Himmel erzählen, wenn es um einen Vertragsabschluss geht. Völlig anders ist es aber, wenn der Kunde plötzlich eine Leistung einfordert.
Unfreiwillig wurde ich Zeuge wie die Ergo Direkt Krankenversicherung mit meiner Lebensgefährtin, Frau M. O., wegen einer Rechnungseinreichung verfahren ist. Meine Lebensgefährtin reichte im November des vergangenen Jahres eine Rechnung ein. Daraufhin wurde Sie aufgefordert alle vorangegangenen Zahnextraktionen, bei denen Zähne ersetzt wurden, mit Namen und Anschrift des Zahnarztes zu benennen.
Bei einer 70 jährigen Person, die mehrmals im Leben den Wohnort und somit auch den Zahnarzt gewechselt hat, bereitet eine derartige Forderung gewisse Schwierigkeiten. Es ist auch durchaus möglich, dass einige der Zahnärzte nicht mehr tätig sind. Die Forderung ist auch deshalb unverständlich, da bei dem Tarif ZEF, den meine Lebensgefährtin für sich vor 12 Jahren abgeschlossen hat, keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Da die geforderten Informationen nicht vollständig erbracht werden konnten, wurde nur ein Teilbetrag gezahlt.
Auch das ist nicht nachvollziehbar, zumal es sich hier um einen sehr kleinen Rechnungsbetrag handelt. Der Tarif sieht eine Verdopplung des Festzuschusses der GKV vor. Dies wären 227,77 Euro gewesen. Statt dessen bekam Sie 188,49 Euro überwiesen. Ich hatte mich in dieser Sache bereits mit der Ergo Direkt Versicherung in Verbindung gesetzt. Zur Antwort bekam ich viel Text, aber wenig aussagekräftige Worte zu lesen. Es wäre gut und richtig, wenn viele Versicherungsnehmer meine Worte zur Kenntnis nehmen würden.
verfügen über eine eigene Rechtsabteilung,
gegen die man als unscheinbarer Bürger nicht ankommt. Grade wenn es um geringfügige Werte geht ist es für den Geschädigten in der Regel auch nicht lohnenswert. Es bleibt zu hoffen, dass viele Personen Kenntnis von solchen
Abläufen bekommen und entsprechend reagieren.
einen Versicherer anzukommen.
Erst recht dann, wenn der Streitwert so gering ist, dass es sich nicht lohnt juristisch dagegen vorzugehen.
Dem Kunden bleibt letztlich nur die Möglichkeit die Arroganz des "Stärkeren"
zu ertragen.
Ich habe meiner Lebensgefährtin geraten,
sich an die Verbraucherzentrale zu wenden.
Dann ist das Kräfteverhältnis schon etwas
mehr angeglichen.
eine Lösung anzubieten. Die Herrschaften fühlen sich im Recht und können dieses Recht auch mit Hilfe ihrer Rechtsabteilung durchsetzen.
Der kleine Kunde muss sich diese Arroganz leider bieten lassen denn er hat nicht die gleichen Möglichkeiten wie der Versicherer.
Ich denke wir können auf weitere Versuche um eine Lösung verzichten.
Wie ich bereits schrieb habe ich meiner Lebensgefährtin dazu geraten sich an die
Verbraucherzentrale zu wenden.