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Unfreiwillig wurde ich Zeuge wie die Ergo Direkt Krankenversicherung mit meiner Lebensgefährtin, Frau M. O., wegen einer Rechnungseinreichung verfahren ist. Meine Lebensgefährtin reichte im November des vergangenen Jahres eine Rechnung ein. Daraufhin wurde Sie aufgefordert alle vorangegangenen Zahnextraktionen, bei denen Zähne ersetzt wurden, mit Namen und Anschrift des Zahnarztes zu benennen.

Bei einer 70 jährigen Person, die mehrmals im Leben den Wohnort und somit auch den Zahnarzt gewechselt hat, bereitet eine derartige Forderung gewisse Schwierigkeiten. Es ist auch durchaus möglich, dass einige der Zahnärzte nicht mehr tätig sind. Die Forderung ist auch deshalb unverständlich, da bei dem Tarif ZEF, den meine Lebensgefährtin für sich vor 12 Jahren abgeschlossen hat, keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Da die geforderten Informationen nicht vollständig erbracht werden konnten, wurde nur ein Teilbetrag gezahlt.

Auch das ist nicht nachvollziehbar, zumal es sich hier um einen sehr kleinen Rechnungsbetrag handelt. Der Tarif sieht eine Verdopplung des Festzuschusses der GKV vor. Dies wären 227,77 Euro gewesen. Statt dessen bekam Sie 188,49 Euro überwiesen. Ich hatte mich in dieser Sache bereits mit der Ergo Direkt Versicherung in Verbindung gesetzt. Zur Antwort bekam ich viel Text, aber wenig aussagekräftige Worte zu lesen. Es wäre gut und richtig, wenn viele Versicherungsnehmer meine Worte zur Kenntnis nehmen würden.





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