Durch NordWestBahn endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1126 Views | 06.03.2018 | 15:11 Uhr
geschrieben von Rüdiger D. Rother

NordWestBahn GmbH (Osnabrück)

Kundenfeindlichkeit bei NordWestBahn

Bestell-/Kundennummer: 303171213081023

Kulanz ist ein Fremdwort bei der NWBahn - Hauptsache NordWestBahn kassiert ab. Nennt Euch um: NieWieder Bahn.

Unser 20-jähriger Sohn wollte von Borken nach Eschweiler / Rheinland mit der Bahn fahren. Da der Zug schon abfahrbereit stand, zog unser Sohn wohl etwas übereilt ein wie er glaubte passendes Ticket. Es stellte sich bei der Fahrkartenkontrolle heraus, dass er ein Ticket für vier Personen gekauft hatte, das allerdings auch erst ab 09:00 gültig war. (Also ein totaler Missgriff, allerdings war der Preis des gezogenen Tickets sogar höher als der eigentliche Ticketpreis.)

Die NWBahn bestand auf 60 Euro Gebühr wie bei einer Schwarzfahrt. Auch auf zwei weitere Schreiben, in denen wir um eine geringere Gebühr vorsprachen, da ja ganz offensichtlich "nur" ein falsches Ticket gezogen wurde, beharrte die NWBahn auf ihrem Recht.

Wir werden zukünftig diese NieWiederBahn meiden, die ihre Kunden bis aufs letzte abzockt und wie Verbrecher behandelt.

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Meine Forderung an NordWestBahn GmbH: Behandelt Eure Fahrgäste als Gäste - nicht als Verbrecher.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (7)


07.03.2018 | 19:35
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Meine Vorkommentatoren muss ich fragen, ob sie eventuell vergessen haben, ihre Kommentare als Ironie zu kennzeichnen.

Ausgehend von der Schilderung wurde dem Bahnunternehmen deutlich mehr Geld für die Beförderung gezahlt, als eigentlich verlangt wird. Es ist dem Unternehmen kein Schaden, sondern sogar ein Vermögensvorteil entstanden. Irgend ein Straftatbestand ist hier natürlich ebenso wenig verwirklicht.

08.03.2018 | 13:24
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-9434001:
Schwarzfahren bedeutet juristisch die Erschleichung einer Leistung. Oder kurz: Leistungsinanspruchnahme ohne den dafür festgelegten Preis zu zahlen. Dadurch füge ich dem Unternehmen einen Vermögensschaden zu. Dies hat zivilrechtliche Konsequenzen (Schadensersatz) und ggf. strafrechtliche Konsequenzen.

Hier ist dem Unternehmen keinerlei Schaden entstanden, es ist ihm ein Vermögensvorteil zuteil geworden, da der Sohn hier (unfreiwillig) mehr bezahlt hat, als er hätte müssen.

Jede weitere Diskussionen darüber wird von mir nicht mehr erfolgen. EOD und EOT.

08.03.2018 | 19:56
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-5135256:
Wie erwähnt ist diese Diskussion für mich abgeschlossen. Alles für mich Relevante habe ich geschrieben.

Aber dennoch lege ich Wert darauf festzustellen, dass ich mit dem Autor der Beschwerde weder verwandt noch bekannt bin. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass sie hier unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellen (Verwandtschaftsverhältnis).

09.03.2018 | 08:41
von ReclaBoxler-5514201 | Regelverstoß melden
Tja, hätte ReclaBox-Benutzer nicht noch ein paar Bemerkungen gemacht, hätten Sie doch nix zum Lästern gehabt

13.03.2018 | 15:27
von Rüdiger D. Rother noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Offenbar beharrt die nwbahn auf ihrem Recht.


13.03.2018 | 18:23
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Ich empfehle die Anrufung der Schlichtungsstelle. Adressen hierzu finden sich unter https://www.nordwestbahn.de/de/schlichtungsverfahren.

Die Schlichtung ist für sie kostenlos. Nicht selten reicht bereits die Eröffnung eines Schluchtungsverfahrens, um das Unternehmen zu einer kulanteren Handlungsweise zu veranlassen.

27.03.2018 | 17:13
von Rüdiger D. Rother endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die NW (Nie Wieder) Bahn beharrt auf der Zahlung von 60 €. Soll sie dran verrecken.


29.03.2018 | 14:22
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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