Immergrün Energie (Köln)
Kündigung nicht akzeptiert durch vorzeitigen Vertragsbeginn
Bestell-/Kundennummer: 21707020304
Mein bisheriger Stromanbieter Immergrün Energie (365 AG) akzeptiert meine Kündigung nicht, obwohl diese innerhalb der Kündigungsfrist eingegangen ist
Am 24.06.2018 habe ich über das Vergleichsportal CHECK24 einen neuen Stromvertrag abgeschlossen und meinem neuen Stromanbieter gebeten den bestehenden Vertrag zu kündigen. Die Belieferung von Immergrün Energie hat am 01.10.2017 begonnen, so dass der Vertrag zum 30.09.2018 gekündigt werden sollte. Der Vertrag mit dem neuen Anbieter und auch die Belieferung sollte somit am 01.10.2018 beginnen.
In der letzten Woche (05.07.2018) habe ich dann von der 365 AG, Mutterkonzern der er Immergrün Energie, die Kündigungsbestätigung für den 25.07.2019 erhalten. Laut der E-Mail und der Aussage einer Mitarbeiterin der Kundenhotline soll der Vertrag bereits mit dem Versand der Auftrags- bzw. Vertragsbestätigung begonnen haben. Demnach hätte der Vertrag bereits am 26.07.2017 und somit mehr als zwei Monate vor der Belieferung begonnen. Bei meiner Recherche im Internet bin ich auf mehrere Beiträge und auch Gerichtsurteile aufmerksam geworden, die o. g. Vorgehen in den AGB als verbraucherunfreundlich oder mindestens widersprüchlich bezeichnen.
Seit meinem Stromvertrag mit Flexstrom hatte ich nicht mehr so viel Ärger mit einem Stromanbieter. Eine zeitliche Differenz zwischen dem Vertragsbeginn und dem Belieferungsbeginn kam in den vergangenen 10 Jahren nicht einmal vor. Zudem stand weder in der Auftragsbestätigung noch in der Vertragsbestätigung ein Hinweis zu dem früheren Vertragsbeginn oder die Kündigungsfrist. Lediglich im Kleingedruckten (AGB) gab es einen versteckten Hinweis. Aus meiner Sicht wird dieses Vorgehen absichtlich gewählt, um Kunden langfristig (über das 1. Jahr hinweg) an das Unternehmen zu binden. Die Kündigungsfrist beträgt zudem 12 Wochen und ist somit besonders lang. In Verbindung mit dem frühzeitig Vertragsbeginn (immer mindestens ca. 8 Wochen vor Lieferbeginn) muss man also ca. 20 Wochen bzw. fast ein halbes Jahr vor dem Ende der einjährigen Belieferung kündigen.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Ich fordere die Immergrün Energie bzw. die 365 AG auf, meine (aus meiner Sicht) fristgerechte Kündigung zu akzeptieren und mir den Wechsel zu meinem neuen Stromanbieter zu ermöglichen. Zeitgleich würde ich dem Unternehmen empfehlen, die AGBs anzupassen oder den früheren Vertragsbeginn klar und deutlich zu kommunizieren, um weitere Vorgänge dieser Art und so auch negative Aufmerksamkeit zu vermeiden.
11.07.2018 | 10:18
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrterKunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
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