Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 145 Views | 02.10.2018 | 10:44 Uhr
geschrieben von Wolfgang Kloweit

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Unseriös verhalten, Schriftwechsel wird ignoriert

Bestell-/Kundennummer: 1463142

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 13.09.2018 erhielt ich eine fehlerhafte Auftragsbestätigung und habe umgehend am gleichen Tag telefonisch Widerspruch eingelegt.

Mein jetziger Anbieter Vattenfall bestätigte mir, dass keine vorzeitige Kündigung seitens BEV vorliegt, sie wird von mir auch nicht gewünscht.

Danach habe ich 2-mal mit E-Mail an BEV Klärung erbeten, ohne Erfolg, E-Mails werden nicht beantwortet.

Daraufhin habe ich am 21.09.2018 per Einschreiben- Rückschein von meinem 14- tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht, ohne Reaktion seitens BEV.

Heute wurde mir per Lastschrift die 1. Monatsrate für Oktober abgebucht.

Ich habe den Betrag von 73,00 Euro umgehend durch meine Bank zurückbuchen lassen.

Über das Geschäftsgebaren diese Anbieters bin ich es entsetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kloweit

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Bestätigung meiner ordnungsgemäßen Kündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.10.2018 | 10:44
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


26.10.2018 | 14:12
von Wolfgang Kloweit noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine schriftliche Kündigung per Einschreiben wurde bisher nicht beantwortet,
Da ich aber zwischenzeitlich von meinem Grundversorger Innogy beliefert werde. liegt es nahe. das die Kündigung akzeptiert wurde.
Trotzdem erhielt ich am 18.10.2019 ein Mahnungschreiben über 73.00 EUR.
Es handelt sich augenscheinlich um die Abschlagszahlung Oktober 2018.
Ich habe dieser Forderung widersprochen. da von mir eine Belieferung während der 14- tägigen Widerrufsfrist nicht ausdrücklich verlangt wurde.
Siehe § 357 Abs. 8 BGB.
Auf eine Antwort warte ich.




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