voxenergie GmbH (Berlin)
Handykosten ohne SIM-Karte und Vertrag
Bestell-/Kundennummer: 8980851597
Da der zurzeit vorhandene Handyvertrag erst 2020 gekündigt wird, habe ich den Angebotenen Vertrag nicht angenommen. Ich habe keine Papiere unterschrieben und habe mehrmals die Firma kontaktiert, was aber immer ignoriert wurde.
Trotzdem soll ich Handygebühren bezahlen. Ich habe schon Mahngebühren bekommen.
18.10.2018 | 10:35
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Reimer,
wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.
Wir teilen Ihnen mit, dass ein Vertragsverhältnis mit unserem Unternehmen besteht.
Sie haben uns fernmündlich beauftragt, Ihnen unseren Mobilfunk-Tarif bereitzustellen. Im Anschluss erhielten Sie sowohl die Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung als auch die SIM-Karte und die dazugehörige PIN/PUK-Nummer in einem separaten Schreiben. Da keines dieser Schreiben an uns zurückgesendet wurde, gehen wir davon aus, dass Ihre angegebene Adresse korrekt ist und Sie diese Unterlagen erhalten haben.
Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht, weshalb der Tarif entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde. Sämtliche vertragliche Leistungen wurden Ihnen im Rahmen der Auftragserteilung erläutert und Sie haben diesen umfassend zugestimmt. Dies kann mittels der hier vorliegenden Tonbandaufzeichnung, die mit Ihrem Einverständnis gefertigt wurde, auch entsprechend nachgewiesen werden.
Richtig ist auch, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen Verträge im deutschen Recht sehr häufig ohne Wahrung der Schriftform zustande. Ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Anders wären beispielsweise Auftragserteilungen über das Internet oder bei Versandhäusern in der heutigen Zeit undenkbar.
Eine Rückabwicklung des geschlossenen Vertrages ist somit nicht mehr möglich, da der Vertrag bereits angelaufen ist.
Die monatlichen Grundgebühren für den von Ihnen gewählten Tarif fallen somit auch an, wenn Sie die von voxenergie zur Verfügung gestellte Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen.
Unsere Forderung ist nach vorliegender Sachlage berechtigt. Eine Stornierung des Rechnungsbetrages ist ausgeschlossen.
Jedoch aus Kulanz und ohne einer rechtlichen Anerkennung erklärt sich voxenergie bereit die aktuellen Mahngebühren zu stornieren.
Wir hoffen in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und stehen für etwaige Rückfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team