Durch primastrom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 156 Views | 09.12.2018 | 14:17 Uhr
geschrieben von Antje Beck

primastrom GmbH (Berlin)

Kündigung / Hausverkauf wird ignoriert

Akzeptieren der Kündigung / Hausverkauf und Freigabe des Anschlusses

Ich bin Kunde bei primastrom und entsetzt über deren Verhalten.

SCHLAGWORTE

Im Oktober 2018 habe ich mein Haus verkauft, welches durch primastrom beliefert wurde.

Den Zählerstand schickte ich gleich am nächsten Tag schriftlich mit Beweisfoto an primastrom, mit der Mitteilung, dass das Haus verkauft sei und ich um Abrechnung und Freischaltung des Anschlusses bat.

Daraufhin kamen mehrere E-Mails von primastrom mit unterschiedlichen Antworten: erst stimmte der Zählerstand nicht mit den Vorgaben überein (?), dann sollte ich ständig Umzugsformulare ausfüllen (ich wohne bereits seit 2016 bei meinem Verlobten, welcher nicht zu primastrom wechseln möchte, also kommt eine Weiterbelieferung nicht in Frage).

Auf mein Telefonat mit einer Mitarbeiterin wurde mir die Abrechnung zugesichert, postwendend kam das nächste Umzugsformular und letztendlich wurde mir mitgeteilt, dass der nächste Ableseturnus im November erfolgt und ich im Februar die Rechnung erhalte!

Die neuen Eigentümer wollten sich über eprimo anmelden, gestern teilte eprimo ihnen mit, dass die Anfrage dreimal (!) von primastrom abgelehnt wurde - ich bin also immer noch Anschlussinhaberin und blockiere somit den Anschluss für die neuen Eigentümer. Telefonisch ist primastrom momentan nicht erreichbar, man hängt 30 Minuten und länger in der Warteschleife.

Das kann ja wohl alles nicht wahr sein - was sind das für Geschäftsgebaren? Inzwischen habe ich Beschwerde über die Bundesnetzagentur eingelegt.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Akzeptieren der Kündigung / Hausverkauf und Freigabe des Anschlusses


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.12.2018 | 16:58
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Beck,

wir nehmen Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde vom 09.12.2018.

Sie haben uns am 23.10.2018 per E-Mail über Ihren Umzug informiert. In der E-Mail haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie Ihr Haus am 14.10.2018 verkauft haben.

Hiermit möchten wir Sie auf Ihre Mitwirkungspflicht bei einem bevorstehenden Umzug hinweisen. Geregelt in unseren AGB unter Punkt 9 – 9.1 „Umzug“

„Der Kunde hat primastrom einen Umzug spätestens vier Wochen vorher anzuzeigen und das genaue Umzugsdatum und die neue Wohnanschrift mitzuteilen und das ihm durch primastrom übermittelte Umzugsformular vollständig ausgefüllt nebst der angeforderten Nachweise einzureichen. “

Durch die verspätete Umzugsmeldung konnte eine fristgerechte Abmeldung zum eigentlichen Auszugsdatum nicht mehr gewährleistet werden.

Am 27.10.2018 wurde Ihr Umzug erstmalig bearbeitet. Es wurde das erforderliche Umzugsformular mit der Erklärung über die Abmeldung und der angeforderten Nachweise zugesandt.

Leider erhielten wir die angeforderten Nachweise und das entsprechende Formular nicht zurück. Eine Abmeldung konnte zu dem Zeitpunkt nicht durchgeführt werden.

Am 03.11.2018 wurden Sie erneut über die Bearbeitung Ihres Umzuges per zugesandten Umzugsformular und Erklärung des Sachverhaltes unterrichtet.

Am 13.11.2018 haben Sie uns das gewünschte Umzugsformular zugesandt und entsprechend deklariert, dass eine weitere Belieferung nicht gewünscht ist. Für eine Abmeldung der Verbrauchsstelle haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt, die Nachweise über Ihren Auszug gefehlt.

Sie wurden mehrmals über die entsprechenden Nachweise und das Formular unterrichtet. Es konnte aufgrund der fehlenden Unterlagen keine Abmeldung zum Auszugsdatum durchgeführt werden.

Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir Ihre Verbrauchsstelle zum 06.11.2018 rückwirkend abgemeldet.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage, Frau Beck!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


16.12.2018 | 16:20
von Antje Beck noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.01.2019 | 12:39
von Antje Beck endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Abschluss wurde inzwischen frei gegeben, eine Abrechnung erfolgte noch nicht.




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