BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Kündigungsbestätigung zum 31.1., obwohl erst zum 28.02. gekündigt
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 898573
BEV beendet den Vertrag bereits zum 31.01., obwohl die Sonderkündigung erst zum Ablauf der eingeschränkten Preisgarantie und vor Eintritt der angekündigten Preisanpassung, also zum Ablauf des 28. Februar 2019 gewünscht wird
Laut einem Schreiben der BEV vom 18.01.2019 wird der Gasliefervertrag "Unter Berücksichtigung der vereinbarten Kündigungsfrist [. ] zum 31.01.2019" beendet.
In meinem Kündigungsschreiben vom 17.01.2018 habe ich jedoch deutlich darauf hingewiesen, dass ich den Vertrag erst "zum Ablauf der eingeschränkten Preisgarantie und vor Eintritt der angekündigten Preisanpassung, also zum Ablauf des 28. Februar 2019" kündige. Ebenso stimmte ich in meinem Schreiben der vorzeitigen freiwilligen Preisanpassung zum 01.02.2019 nicht zu.
Ich habe gerade mit dem Kundenservice unter 089/120 895 222 telefoniert, und angeblich lässt sich am Beendigungszeitpunkt nichts mehr ändern. Stattdessen bliebe mir laut Aussage des Kundendienstmitarbeiters nur noch der Gang zum Anwalt.
25.01.2019 | 11:33
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team