229 Views | 11.02.2019 | 13:54 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6563972
Bestell-/Kundennummer: 44268920
Nachdem ich meinen Stromvertrag mit eprimo zum 31.01.19 gekündigt hatte, erfolgte bereits am 01.02. die Erstellung der Schlussabrechnung.
Nur rein zufällig ist mir daraufhin aufgefallen, dass ich den seinerzeit (bei Vertragsabschluss) zugesagten SOFORTBONUS niemals erhielt.
Meine Mail vom 01.02.
"vielen Dank für die Bereitstellung der Schlussabrechnung!
Bei der Durchsicht meiner Kontoauszüge ist mir jetzt allerdings aufgefallen, dass Sie mir zu keiner Zeit den zugesagten Sofortbonus von EUR 197,-- auf mein Konto überwiesen haben!
Bitte holen Sie dieses baldmöglichst nach! "
bleibt bis heute unbeantwortet.
Der von eprimo angebotene "Chatbot Sophie" ist eine Maschine, die meine Frage nach Beantwortung der Mail natürlich sofort abblockte.
Meine Forderung an eprimo GmbH:
Auszahlung des vertraglich vereinbarten Sofortbonusses
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
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In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
"Sehr geehrte Damen und Herren,
da Sie ja scheinbar nicht gewillt sind, mir zu antworten, habe ich
sowohl die von mir zuletzt geleistete Abschlagszahlung in Höhe von 95,00
EUR als auch den Betrag der Schlussrechnung in Höhe von 68,11 EUR
widerrufen und somit an Sie zurückgegeben!
Damit lautet der Betrag, den ich von Ihnen fordere, nur noch auf 33,89 EUR.
Bitte überweisen Sie diesen Betrag innerhalb der nächsten vierzehn Tage
auf mein Ihnen ja gut bekanntes Konto! "
eprimo antwortete darauhin erstmals:
"Guten Tag Herr XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.02.2019.
Es ist nicht unsere Absicht Sie zu verärgern. Ich kann gut verstehen, dass Ihnen eine korrekte Abrechnung Ihrer Energiekosten wichtig ist. Gerne nehmen wir uns jetzt die Zeit, um Ihr Anliegen zu bearbeiten.
Ihre Kundendaten habe ich für Sie geprüft. Ihr Schreiben vom 01.02.2019 liegt uns leider nicht vor.
Ihre Rechnung ist mit einem maschinell ermittelten Zählerstand erstellt. Ihr Netzbetreiber und Eigentümer Ihres Zählers, XXX GmbH, teilt uns alle zur Abrechnung benötigten Ablesewerte mit.
Für unsere Abrechnungen berücksichtigen wir sämtliche, bis zum Datum der Rechnungsstellung, geleisteten Zahlungen. Daher wurde der zu zahlende Abschlag für Januar in Höhe von 95,00 bereits in die Schlussrechnung mit einbezogen. Ihr Bank teilte uns jedoch mit das der Betrag nicht eingezogen werden konnte. Daher bitte ich Sie um Verständnis, das wir auf unsere Forderung vom bestehen.
Aktuell besteht auf Ihrem Kundenkonto ein offener Betrag von 98,88 EUR.
Dieser setzt sich aus den nachfolgenden Posten zusammen:
1,76 EUR Mahngebühren vom 14.02.2019
2,12 EUR Rückläufer gebühren vom 14.02.2019
95,00 EUR Abschlag vom 16.01.2019
Um Ihnen zusätzliche Kosten durch weitere anfallende Mahngebühren zu ersparen, gebe ich Ihnen gerne noch einmal die Gelegenheit, unsere Forderung bis zum 28.02.2019 zu begleichen. Aus Kulanz verzichten wir auf die Mahngebühren.
Bitte überweisen Sie 97,12 EUR auf folgendes Bankkonto:
eprimo GmbH
XXX
Verwendungszweck: 44268920
Vielen Dank im Voraus!
Herr XXX, ich habe Sie gerne informiert und wünsche Ihnen einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen nach XXX
Ihre eprimo GmbH
Kundenservice"
Daraufhin reagierte eprimo, aber nicht auf diese Verbraucherbeschwerde, sondern nun plötzlich auf meine Mail vom 01.02.19, die doch angeblich nicht vorlag. :-)
Nun behauptet eprimo, es wäre gar kein Sofortbonus vereinbart gewesen, was ich aber anhand der Auftragseingangsbestätigung beweisen kann.
Nachdem sie noch am 04.03. schrieben: "Bei Ihrem Vertrag war kein Sofortbonus von 197,00 EUR beinhaltet. Wir bitten Sie daher den offenen Betrag von 169,11 EUR zu überweisen. "
kam am 19.03. die Nachricht: "Sie bekommen von uns einen Sofortbonus von 197,00 EUR. Dieser wird Ihnen in den nächsten 1-2 Wochen auf ihr Konto überwiesen. "