375 Views | 14.03.2019 | 00:16 Uhr
geschrieben von Feli Voigt

the fitness factory GmbH (Berlin)

Superfit verweigert außerordentliche Kündigung nach Umzug

Bestell-/Kundennummer: 7-7038205

Superfit verhält sich sehr inkulant. Verweigert außerordentliche Kündigung aufgrund von Umzug, da ich mich einige Wochen nach dem Umzugstermin meldete, der auf dem Schein vom Einwohnermeldeamt zu sehen ist. Dabei erfolgte mein Umzug in 2 Etappen!

Von August bis Oktober bin ich in 2 Etappen von Potsdam nach. umgezogen. Da mir die Dame am Schalter von SuperFit sagte, ich hätte ein außerordentliche Recht auf Kündigung, schrieb ich folgende Zeilen an SuperFit:

SCHLAGWORTE

". am 01.08.2018 bin ich nach. gezogen, . Daher kann ich in Potsdam nicht mehr den Superfit-Laden besuchen. Bitte meldet mich mit außerordentlicher Kündigungsfrist zum Ende Oktober 2018 meine Mitgliedschaft ab. "

Ich hängte eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes des neuen Ortes an, dort ist der Tag des Einzuges als 01.08.2018 angegeben.

Daraufhin erhielt ich folgendes Schreiben:

"Sehr geehrter Herr.,

Mitgliedsnummer: .

29.10.2018

SuperFit
ein Unternehmen der EAST BANK CLUB
the fitness factory GmbH

.

wir haben Ihr Schreiben am 24.10.2018 erhalten und teilen Ihnen mit, dass ein Umzug in den Risikobereich des Mitgliedes fällt und somit grundsätzlich kein Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt (siehe Urteil vom 04.05.2016 BGH XII ZR 62/15). Aufgrund dessen werden außerordentliche Kündigungen durch einen Umzug nur aus Kulanz akzeptiert.

Sie legten uns eine Meldebescheinigung vom 18.09.2018 vor, wonach Sie seit dem 01.08.2018 nicht mehr in Berlin sondern in. wohnen.

Derjenige, der sich auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine außerordentliche, fristlose Kündigung berufen will, muss seine Kündigung zeitnah nach Eintritt des wichtigen Grundes erklären gemäß § 314 Abs. 3 BGB (siehe Urteil vom 21.02.2013 des Amtsgericht Charlottenburg 202 c 560/12, AG München vom 17.12.2008-212 C 15699/08 und BGH Urteil vom 11.11.2010- III ZR 57/10).

Dieses ist ganz offensichtlich jedoch nicht geschehen. Ihr Schreiben mit der außerordentlichen Kündigung ist uns erst am 24.10.2018 zugegangen.

Aus den dargelegten Gründen endet das Vertragsverhältnis fristgemäß zum 31.12.2019. "

Erst einmal tief Atemholen. Sie wollen die Mitgliedschaft bis Ende des Folgejahres aufrechterhalten, obwohl ich nicht mehr am Ort des Fitnessstudios wohne. Das ist abwegig.

Vor allem auch deshalb, weil ich ein paar Wochen vorher, bis Ende September 2018 regulär hatte kündigen können, so dass die Mitgliedschaft bis Ende 2018 (!) gelaufen wäre. Außerdem hätte ich ohne Probleme meine Anmeldung am neuen Wohnort auf Anfang Oktober legen können, wenn ich gewusst hätte, dass es so besser wäre. Ich bin in zwei Etappen umgezogen. Der erste Umzug erfolgte zum Anfang August mit ein paar Sachen von mir ("ein Auto voll"), die zweite Etappe erfolgte am 15.10.2018 mit einem großen Umzugswagen.

Meine Antwort erfolgte etwas flapsig:

". ja was mach ich nun mit einer Mitgliedschaft in einem Sportstudio, das 387 km von meinem Wohnort. entfernt ist? Vielleicht eine sportliche Radtour von. in die Großbeerenstraße in Potsdam. Das wäre Sport genug. Ich verstehe Ihre Logik im unten angehängten Brief nicht.

Ich brauche die Mitgliedschaft nicht mehr. Aufgrund des Umzugs habe ich einfach nicht so viel Zeit gehabt, mich überall dort abzumelden, wo ich mich aus zeitlichen Fristen hätte abmelden sollen. Und das bedeutet nicht, dass es keinen außerordentlichen Grunde gibt, nicht mehr bei SuperFit in Potsdam angemeldet zu sein: Ich kann einfach die 387 km nicht besonders oft zurücklegen, um in Potsdam zu trainieren.

Bitte überdenken Sie die Sinnhaftigkeit meiner Mitgliedschaft und denken Sie nochmals über meine Bitte nach. Ein Auslaufen des Vertrages zum Ende 2018 fände ich fair. "

Folgende Antwort kam von SuperFit:

".

wir haben Verständnis für Ihre Situation, allerdings sind unsere Handlungsweisen in Prozessen, wie den Kündigungen standardisiert, weshalb wir keinen Spielraum für Einzelfallentscheidungen haben. Sie müssen verstehen, dass sich andere Mitglieder ungerecht behandelt fühlen würden.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. "

Meine Antwort:

". meine Kündigung mit außerordentlichem Kündigungsgrund ging bei Ihnen am 24.10.2018 ein. Meine Anmeldung am neuen Wohnort erfolgte zum 01.08.2018. Der Hauptumzug fand am 15.10.2018 statt, in den Herbstferien war ich etwa 2 Wochen in der Wohnung in Babelsberg anwesend. Nachweise zum Umzug kann ich vorlegen. Ich werde die Einzugsermächtigung von SuperFit zum 01.02.2019 zurückziehen, also noch die Monate November, Dezember, Januar bezahlen. Dies entspricht dem, wie auch die Telekom bei meiner Kündigung in der Wohnung in Babelsberg verfährt. "

SuperFits Antwort:

".

bitte beachten Sie, dass eine außerordentliche Kündigung aufgrund von Umzug eine Kulanz darstellt und somit an Vorgaben gebunden ist.

Wie bereits in unserem Schreiben vom 29.10.2018 erläutert, muss derjenige, der sich auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine außerordentliche, fristlose Kündigung berufen will, seine Kündigung zeitnah nach Eintritt des wichtigen Grundes gemäß § 314 Abs. 3 BGB (siehe Urteil vom 21.02.2013 des Amtsgericht Charlottenburg 202 c 560/12, AG München vom 17.12.2008-212 C 15699/08 und BGH Urteil vom 11.11.2010- III ZR 57/10) erklären. Der Nachweis der Anmeldebestätigung muss maximal zwei Monate nach dem Tag des Einzugs bei uns eingegangen sein. Demnach hätte die Anmeldbestätigung bis spätestens 01.10.2018 eingegangen sein müssen.

Da es sich bei der Anmeldebestätigung um ein offizielles Dokument handelt, wird das offiziell angegebene Datum bezüglich des Einzugsdatum berücksichtigt.

Sofern Sie das Lastschriftmandat für den Monat Februar 2019 entziehen möchten, bitten wir Sie dies schriftlich und unterzeichnet mitzuteilen.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. "

Ich antwortete nicht. Mitte Februar 2019 zog ich online den monatlichen Überweisungsbetrag von SuperFit zurück. Daraufhin kam folgendes Schreiben:

".

Ihre Bank stornierte unsere Lastschrift wegen Widerspruch!

.

07.03.2019

Unsere Lastschrift wurde von Ihrer Bank storniert und mit Stornogebühren an uns zurück gereicht, mit der Bemerkung, dass Sie der Abbuchung widersprochen haben. Uns liegt eine Einzugsermächtigung vor.

Wir bitten Sie, diesen innerhalb der nächsten 7 Werktage ab Erstellungsdatum, den Zahlungsrückstand per Überweisung auf unser Konto oder per EC-Kartenzahlung im Studio auszugleichen. Bitte geben Sie bei dem Zahlungsauftrag Ihren Namen und Ihre Mitgliedsnummer als Verwendungszweck an. Zahlungen ohne diese Angaben können nicht berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass der Eingang einer Überweisung bis zu drei Werktage in Anspruch nehmen kann, in diesem Zeitraum ist ein Training nicht möglich. Ein Überweisungsbeleg reicht als Zahlungsnachweis nicht aus. Bitte nutzen Sie die auf diesem Schreiben angegebene Bankverbindung, der Kontoinhaber ist die East Bank Club GmbH.

.

Betrag 19,90 €

Mahngebühr 5,00 €

Stornogebühren der Bank 8,20 €

Gesamt 33,10 €

Sollte dieser Gesamtbetrag ausgeglichen werden, wird der nächste fällige Beitrag von Ihrem Konto wieder abgebucht. Bei keinem Zahlungseingang stellen wir die Abbuchung zunächst ein. "

So, jetzt werde ich erst einmal den Betrag überweisen, es ist mir zu heikel das nicht zu tun. Ich bitte euch um Unterstützung einen Weg zu finden, wie ich die Kosten bis Ende dieses Jahres vermeide. Ich finde die Vorgehensweise von SuperFit sehr unangemessen.

Grüße

FV

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Meine Forderung an the fitness factory GmbH: Beendigung der Mitgliedschaft zum Ende Januar 2019, Rückzahlung der 33,10 € für den Monat Februar


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Kommentare und Trackbacks (2)


14.03.2019 | 08:16
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Leider hat hier offensichtlich der Betreiber Recht. Nachzulesen auf: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-mit-dem-fitnessstudio/

Auszug daraus:
Kündigung des Fitnessstudios bei Umzug

Leider hat der Bundesgerichtshof inzwischen per Urteil festgestellt, dass ein Umzug des Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung des Fitnessstudiovertrags berechtigt. Dennoch ist es möglich, im Falle eines Umzugs zumindest eine Kündigung aus Kulanz zu erreichen. Denn handelt es sich um ein kundenfreundliches Fitnessstudio, so wird es einsehen, dass Sie von Ihrem neuen Wohnort aus aufgrund der Entfernung kaum ein regelmäßiges Training aufrecht erhalten können. Bitte beachten Sie aber unbedingt, dass Sie bei einer Kulanzkündigung keinen Anspruch auf Anerkennung der Kündigung haben. Ihr Studio darf frei entscheiden, ob es sich kundenfreundlich verhält und Ihren Vertrag vorzeitig beendet, oder ob es lieber den kundenfeindlichen Weg wählt und Sie im Vertrag festhält, obwohl Sie diesen nicht mehr nutzen können.

Ich empfehle Ihnen, wie folgt vorzugehen: Belegen und begründen Sie eine Kündigung wegen Umzugs so gut wie möglich. Legen Sie die behördliche Anmeldung von Ihrem neuen Wohnort als Kopie anbei, und nach Möglichkeit den neuen Mietvertrag. Beschreiben Sie, dass aufgrund der nun gegebenen Entfernung ein Training unmöglich geworden ist. Teilen Sie Ihrem Fitnessstudio mit, warum der Umzug stattfinden musste, und dass Sie den Umzug bei Vertragsabschluss nicht voraussehen konnten. Das Studio sollte erkennen können, dass Sie nicht zum Spaß umgezogen sind, sondern weil Sie aus privaten, schulischen, universitären oder beruflichen Gründen nicht anders konnten. Wurden Sie bei Vertragsabschluss zumindest mündlich darauf hingewiesen, dass eine Kündigung wegen Umzugs möglich ist, so verweisen Sie auf diese Zusicherung.

Machen Sie deutlich, dass Sie bislang sehr mit Ihrem Studio zufrieden waren und gerne noch weiter dort trainiert hätten, wäre der Umzug nicht dazwischengekommen. Geben Sie zu verstehen, dass Sie gerne wieder in dem Studio Mitglied werden, für den Fall, dass Ihr Lebensweg Sie zurück in die jetzige Stadt verschlägt. Weisen Sie darauf hin, dass Ihr Studio in der neuen Stadt keine Filiale betreibt. Jedes Fitnessstudio, das zumindest ein wenig kundenorientiert ist, sollte angesichts einer solchen Schilderung einlenken und Ihre Kündigung wegen Umzugs anerkennen.

Das Urteil des BGH wurde bereits in der Antwort des Betreibers an Sie genannt. Da ich hier keine Kulanz des Betreibers sehe, befürchte ich, das Sie zahlen müssen.

14.03.2019 | 17:50
von Feli Voigt | Regelverstoß melden
So, jetzt probiere ich es im Guten.
Bei superfit in Potsdam habe ich gerne trainiert. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind nett, hilfsbereit und beantworten jede Frage mit der ich auf sie zukomme kompetent und freundlich.
Auch den Saunabereich habe ich genossen. Dabei ist der monatliche Preis für das Fitnessstudio gering. Ich war ein sehr zufriedener Kunde.

Die Fristen zur Kündigung (ordentlich) und außerordentlich (aus Kulanz) wegen Umzugs habe ich leider verpasst. Ich hatte einfach so viele andere Sachen zu erledigen während der Zeit des Umzugs, dass das Fitnessstudion einge geringere Priorität hatte. Nun bin ich seit Sommer 2018 an einem neuen Wohnort (Umzug in 2 Etappen im August und Oktober).

Ich fände es sehr kulant und sehr freundlich, wenn Sie (superfit) einer Kündigung mit Wirkung zum 31.01.2018 zustimmen würden.

Beachten Sie auch die Wirkung, die Sie bei kulantem Verhalten für alle ihre jetzigen und noch kommenden Kunden erreichen können*

Mit herzlichen Grüßen,
Felix V.



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