337 Views | 20.03.2019 | 15:42 Uhr
geschrieben von Fahrius Marianne Pohle

H&M Hennes & Mauritz B.V. & Co.KG (Hamburg)

Unfassbare Verhaltensweise -gestörtes Einkaufserlebnis

Sind im Store Göppingen beim H&M einkaufen.
Wir erleben wie eine immer sehr freundlichst und bemühte Mitarbeiterin.
Sie wird an der Kasse von einer Kundin beschimpft und belästigt. Ein maßlos unangebrachtes Verhalten, das im Verkauf jeden einzelnen Kunden im Kassenbereich aufmerksam macht. Unsere Beobachtung;

Filialleiterin zeigt sehr inkompetentes Verhalten in Präsenz jener, unterstützt das Fehlverhalten der Kundin und lässt Ihre Mitarbeiterin, die sich stets mit Ihrer Fachkompetenz positiv im Verkauf bemerkbar macht, stehen.

Ein Unternehmen, das nicht zu seinen Mitarbeitern steht, bringt zum Nachdenken, was bei H&M hinter den Kulissen läuft und ob ich als Kunde tatsächlich mein Geld bei H&M liegen lassen möchte.

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Meine Forderung an H&M Hennes & Mauritz B.V. & Co.KG: Bei so einem kundenverhalten sofort Hausverbot und Mitarbeiter stärken


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


20.03.2019 | 18:09
von Silvia Brecht | Regelverstoß melden
Es gibt natürlich immer „schwere Kunden“, aber dennoch muss bei dem hier geschilderten Vorfall weder Kunde oder Mitarbeiter sich diffamierend verhalten. Eine Führungskraft sollte eigentlich die Fähigkeiten besitzen, solche Probleme diskret lösen zu können. Denn es gibt nichts schlimmeres als, wenn Kunden sowas mithören oder zusehen müssen. Dennoch gibt es immer Unternehmen, die nicht viel Wert auf die soziale Dimension legen, sondern stets das Prinzip „who cares about bad behaving customers, I just need their money“ vor Augen haben.
Kurzfristig kann man das natürlich umsetzen, aber Imageschäden sind natürlich die Folge.

Beruf: Abteilungsleitung
Berufserfahrung: 12 Jahre
Branche: Einzelhandel

27.03.2019 | 19:34
von Fahrius Marianne Pohle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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