120 Views | 05.09.2019 | 10:11 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1661311

British Airways Plc.

Flugannullierung, keine Entschädigung trotz Anspruch

Bestell-/Kundennummer: LuftSchlicht-769 u. 770/2019

Annullierter Flug, keine Entschädigung trotz Anspruch, schlechter Kundenservice, antwortet nicht einmal auf Schreiben des Bundesamtes für Justiz (BfJ)

Wir (2 Personen) hatten den Flug BA 962 am 25.01.2017 von London Heathrow nach Hamburg bei British Airways gebucht, als zusammenhängende Flugbuchung von Orlando nach Hamburg (7576 km). Da der Teilflug London/Hamburg von BA durchgeführt werden sollte, ist BA für eine Ausgleichszahlung für ihren Flug verantwortlich, wenn es zur einer Verspätung oder Annullierung kommt. Planmäßige Abflugzeit London: 9:25 Uhr, planmäßige Ankunftszeit Hamburg: 12:05 Uhr

SCHLAGWORTE

Der gebuchte Flug wurde annulliert und wurde uns erst 1 Tag vor Abflug mitgeteilt, also erfolgte keine Information mindestens 2 Wochen vor Abflug. Der Grund der Annullierung wurde nicht mitgeteilt, auch auf Anfrage am Schalter nicht! (Wetterbedingte Gründe hätten dort schon bekannt sein müssen.). Die Annullierung des Fluges kann auch nicht auf einem außergewöhnlichen Umstand wie wetterbedingte Gründe beruht haben, der eine Ausgleichszahlung ausschließen würde, denn andere Flüge sind von London Heathrow gestartet bzw. nach Hamburg geflogen. Hiervon haben wir Fotos als Nachweis von den Abflugtafeln.

Uns wurde der Alternativflug BA 974, von London Heathrow nach Hamburg angeboten. Abflugzeit Alternativflug: 12:50 Uhr (mit 40 Minuten Verspätung), Ankunftszeit: 15:19 Uhr

Gemäß der Art. 7 der EG-Verordnung Nr. 261/2004 steht eine Ausgleichsleistung bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden, sowie bei einer Annullierung zu. Aufgrund der Entfernung von 7576 km von ORL nach HAM (die km des Gesamtfluges zählen), beträgt die Ausgleichszahlung pro Person 600,00 Euro. Somit beträgt die Forderung insgesamt 1200,00 Euro.

Wir haben zweimal BA angeschrieben und dann wurde mit "wetterbedingten Gründen" wie folgt argumentiert: "Schlechtes Wetter ist immer ein Problem für die Pläne von Fluggesellschaften. Zunächst müssen Flüge abgesagt werden oder in Wartestellung gehen. Wenn das Wetter wieder aufklart, stehen viele unserer Flugzeuge sowie das Flugpersonal am geplanten Einsatzort nicht zur Verfügung. Dies bedeutet, dass aufgrund der schlechten Wetterlage und den damit verbundenen Verspätungen oder Streichungen nicht alle Flugzeuge wie geplant am vorgesehenen Einsatzort sein können, und es somit, auch wenn die Wetterlage sich bereits schon gebessert hat, noch immer zu Annullierungen oder Verspätungen kommt."

1. Warum hatte nur BA dieses Problem, denn alle anderen Gesellschaften flogen und landeten. Also ist doch folgerichtig, das BA keine entsprechenden Kapazitäten aufgrund anderer Gründe als "schlechtes Wetter" vor Ort hatte oder bereitgestellt hat, im Gegensatz zu den anderen Fluggesellschaften.

2. Kann ich mit obiger Aussage als Fluggesellschaft einen Flugausfall immer mit schlechtem Wetter argumentieren, denn irgendwann wird schlechtes Wetter irgendwo meine Planung garantiert durcheinanderbringen, so dass anschließend an einem beliebigen Einsatzort kein Flugzeug oder Personal zur Verfügung stehen würde. Letztendlich hat die Gesellschaft dafür zu sorgen, dass sie -wie Mitbewerber- nicht den Fluggast für ihr Planungsunvermögen die Konsequenzen tragen lässt. "Auch wenn die Wetterlage sich bereits schon gebessert hat, noch immer zu Annullierungen oder Verspätungen kommt" wäre sonst letztendlich ein Freifahrtschein für die Fluggesellschaften, auch nach wirtschaftlichem Belieben noch Tage später Flüge mit "Schlechtwetterbegründung" zu canceln.

Das Schönste ist aber, dass British Airways sich nicht einmal für nötig hält, dem Bundesamt für Justiz (BfJ) zu antworten, die wir zwecks Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) involviert haben.

Somit tritt BA nicht nur die Fluggastrechte mit Füßen, sondern zeigt auch, dass sie nicht einmal Respekt vor einer deutschen Bundesoberbehörde hat!

Wir werden diese Firma nicht weiterempfehlen. Denn letztendlich gibt es andere Fluggesellschaften, die die Rechte des Fluggastes nicht ignorieren und Gründe hierfür erfinden.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an British Airways Plc.: 1200,00 Euro


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


12.09.2019 | 11:47
von ReclaBoxler-1661311 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.09.2019 | 12:32
von ReclaBoxler-1661311 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.10.2019 | 23:12
von ReclaBoxler-1661311 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!