British Airways Plc.
Flugannullierung, keine Entschädigung trotz Anspruch
Bestell-/Kundennummer: LuftSchlicht-769 u. 770/2019
Annullierter Flug, keine Entschädigung trotz Anspruch, schlechter Kundenservice, antwortet nicht einmal auf Schreiben des Bundesamtes für Justiz (BfJ)
Wir (2 Personen) hatten den Flug BA 962 am 25.01.2017 von London Heathrow nach Hamburg bei British Airways gebucht, als zusammenhängende Flugbuchung von Orlando nach Hamburg (7576 km). Da der Teilflug London/Hamburg von BA durchgeführt werden sollte, ist BA für eine Ausgleichszahlung für ihren Flug verantwortlich, wenn es zur einer Verspätung oder Annullierung kommt. Planmäßige Abflugzeit London: 9:25 Uhr, planmäßige Ankunftszeit Hamburg: 12:05 Uhr
Der gebuchte Flug wurde annulliert und wurde uns erst 1 Tag vor Abflug mitgeteilt, also erfolgte keine Information mindestens 2 Wochen vor Abflug. Der Grund der Annullierung wurde nicht mitgeteilt, auch auf Anfrage am Schalter nicht! (Wetterbedingte Gründe hätten dort schon bekannt sein müssen.). Die Annullierung des Fluges kann auch nicht auf einem außergewöhnlichen Umstand wie wetterbedingte Gründe beruht haben, der eine Ausgleichszahlung ausschließen würde, denn andere Flüge sind von London Heathrow gestartet bzw. nach Hamburg geflogen. Hiervon haben wir Fotos als Nachweis von den Abflugtafeln.
Uns wurde der Alternativflug BA 974, von London Heathrow nach Hamburg angeboten. Abflugzeit Alternativflug: 12:50 Uhr (mit 40 Minuten Verspätung), Ankunftszeit: 15:19 Uhr
Gemäß der Art. 7 der EG-Verordnung Nr. 261/2004 steht eine Ausgleichsleistung bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden, sowie bei einer Annullierung zu. Aufgrund der Entfernung von 7576 km von ORL nach HAM (die km des Gesamtfluges zählen), beträgt die Ausgleichszahlung pro Person 600,00 Euro. Somit beträgt die Forderung insgesamt 1200,00 Euro.
Wir haben zweimal BA angeschrieben und dann wurde mit "wetterbedingten Gründen" wie folgt argumentiert: "Schlechtes Wetter ist immer ein Problem für die Pläne von Fluggesellschaften. Zunächst müssen Flüge abgesagt werden oder in Wartestellung gehen. Wenn das Wetter wieder aufklart, stehen viele unserer Flugzeuge sowie das Flugpersonal am geplanten Einsatzort nicht zur Verfügung. Dies bedeutet, dass aufgrund der schlechten Wetterlage und den damit verbundenen Verspätungen oder Streichungen nicht alle Flugzeuge wie geplant am vorgesehenen Einsatzort sein können, und es somit, auch wenn die Wetterlage sich bereits schon gebessert hat, noch immer zu Annullierungen oder Verspätungen kommt."
1. Warum hatte nur BA dieses Problem, denn alle anderen Gesellschaften flogen und landeten. Also ist doch folgerichtig, das BA keine entsprechenden Kapazitäten aufgrund anderer Gründe als "schlechtes Wetter" vor Ort hatte oder bereitgestellt hat, im Gegensatz zu den anderen Fluggesellschaften.
2. Kann ich mit obiger Aussage als Fluggesellschaft einen Flugausfall immer mit schlechtem Wetter argumentieren, denn irgendwann wird schlechtes Wetter irgendwo meine Planung garantiert durcheinanderbringen, so dass anschließend an einem beliebigen Einsatzort kein Flugzeug oder Personal zur Verfügung stehen würde. Letztendlich hat die Gesellschaft dafür zu sorgen, dass sie -wie Mitbewerber- nicht den Fluggast für ihr Planungsunvermögen die Konsequenzen tragen lässt. "Auch wenn die Wetterlage sich bereits schon gebessert hat, noch immer zu Annullierungen oder Verspätungen kommt" wäre sonst letztendlich ein Freifahrtschein für die Fluggesellschaften, auch nach wirtschaftlichem Belieben noch Tage später Flüge mit "Schlechtwetterbegründung" zu canceln.
Das Schönste ist aber, dass British Airways sich nicht einmal für nötig hält, dem Bundesamt für Justiz (BfJ) zu antworten, die wir zwecks Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) involviert haben.
Somit tritt BA nicht nur die Fluggastrechte mit Füßen, sondern zeigt auch, dass sie nicht einmal Respekt vor einer deutschen Bundesoberbehörde hat!
Wir werden diese Firma nicht weiterempfehlen. Denn letztendlich gibt es andere Fluggesellschaften, die die Rechte des Fluggastes nicht ignorieren und Gründe hierfür erfinden.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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