Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 263 Views | 16.01.2020 | 17:16 Uhr
geschrieben von Rene Stellmacher

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON Forderung, obwohl keinerlei Vertragsbeziehung!

Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer (!) 232015186183

Von E.ON eigenständig (interne Recherche!) als Kunde aufgenommen - Erneute Forderung über Inkasso Teschinkasso, nachdem vor mehr als einem Jahr bereits die Forderung zurückgezogen wurde!

E.ON hat mich vor einigen Jahren eigenständig als Kunde aufgenommen (per Anruf bestätigte eine Mitarbeiterin, dass dies per "interner Recherche" geschah.

SCHLAGWORTE

Anfangs versuchte ich das telefonisch zu klären, was nicht fruchtete und stattdessen weiterhin Mahnungen geschickt wurden.

Später hat E.ON ein Inkassounternehmen beauftragt, welche dann aber aufgrund meines Widerspruches mir schrieb, dass E.ON den Auftrag zurückgezogen hat und es somit erledigt sei.

Dann war etliche Monate Ruhe (keine Mahnungen, kein Klingeln mehr für Thermen-Wartung oder Zählerstand etc.

Mit großem Erstaunen musste ich feststellen, dass E.ON den Vorgang neu aufrollt und erneut ein Inkasso-Unternehmen (Tesch Inkasso in Gummersbach) beauftragt hat.
Gerade habe ich erneut per Einschreiben ein Widerspruch abgeschickt und aufgefordert, mir Titel oder gerichtsverwertbare Unterlagen zuzuschicken (Frist bis 24.1.2020 gesetzt).
Scheinbar hat E.ON seinen Fehler noch nicht eingesehen und meine Kundendaten nach wie vor gespeichert. Ich bin allerdings kein Kunde, habe keine Gasthermen (was ich einem E.ON -Mitarbeiter, der mich vor geraumer Zeit abklemmen wollte, auch gezeigt). Es kam zu keiner Zeit ein Vertrag zustande und sämtliche Forderungen sind gegenstandslos.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Ich fordere, dass E.ON das Inkassounternehmen zurückzieht und meine Daten löscht und mir das bestätigt.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.01.2020 | 16:51
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Rene,

herzlichen Dank für Ihren Beitrag hier in der ReclaBox.

Unsere zuständigen Kollegen sind gerade "dran" und kümmern sich um den ganzen Sachverhalt.

Wir bitten Sie noch um ein bisschen Geduld.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (11)


30.01.2020 | 13:31
von Rene Stellmacher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.01.2020 | 13:34
von Rene Stellmacher | Regelverstoß melden
Leider habe ich bis heute keinerlei weitere Rückmeldung erhalten. Wie weit ist die Bearbeitung?

Hatte auch gerichtsverwertbare Dokumente/Titel angefordert und eine Frist gesetzt, die nun auch verstrichen ist.

Und beim letzten Mal wurde zwar der Inkassoauftrag zurückgezogen, das scheint ja nicht zu reichen, wenn Monate später dann wieder Inkasso beauftragt wird.
So schwer sollte das doch nicht zu klären sein. Hat hier auch nichts mit einem Anbieterwechsel o. ä. zu tun - ich habe nicht mal Gasthermen. Also wo liegt der Fehler bei Eon? Namensverwechslung? Und was heißt, dass ich per "interner Recherche" aufgenommen wurde.

Fühle mich immer mehr belästigt davon und fordere hiermit nochmal auf,
a) die Inkassofirma abzubestellen und
b) sämtliche Forderungen, nicht nur den des aktuellen Streitwertes (?) fallen zu lassen und mir eine Löschung der Daten zu bestätigen.

Ich habe mir nirgends was zu Schulde kommen lassen, habe nirgends offene Rechnungen und verstehe es wirklich nicht, warum das so schwer ist, seine eigenen Fehler zu finden (Eon).
Meine Geduld ist so ziemlich am Ende und ich überlege weitere Schritte.

Hoffe nun inständig, dass diese Beschwerde noch irgendwas bringt. Jemand hat mir dazu hier auch persönlich geschrieben und noch einige Tipps gegeben- dafür vielen Dank, aber durch Eon leider bisher außer der Bitte um Geduld noch gar nichts.

Gruß
Rene Stellmacher

13.02.2020 | 13:07
von Rene Stellmacher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider noch nichts gehört. Kann sich bitte dringend jemand zurückmelden, wie der Stand der Dinge ist? Weder gabs vom Inkasso, noch von E.on weitere Meldung dazu. Liebes E.ON-Team. Bitte dringend melden!


13.02.2020 | 15:58
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Rene,
bitte entschuldigen Sie, dass die Klärung etwas länger dauert. Wir haben momentan noch eine Anfrage bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber laufen. Sobald wir von diesem die Bestätigung haben, dass kein Gasanschluss vorhanden ist, stornieren wir selbstverständlich alle Forderungen.

Bis alles geklärt ist, haben wir die Forderung ruhend gestellt und auch das zuständige Inkassounternehmen darüber informiert. Somit sollten Sie keine weiteren Zahlungsaufforderungen erhalten.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



01.03.2020 | 14:43
von Rene Stellmacher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.03.2020 | 09:28
von Rene Stellmacher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider noch nichts wieder gehört - verstehe nicht, dass das so lange dauert. Und ich verstehe auch nicht wirklich, inwieweit ich auf Rückmeldung bzgl. der Zuordnung der Zählernummer warten muss, wo recht klar ist, dass E.ON keinerlei Vertragsunterlagen hat oder haben kann und mir bisher nichts dergleichen darlegen konnte. Daher müsste das direkt eingestellt werden. Wem diese Zählernummer gehört, bzw. wem E.On da nun etwas in Rechnung stellen muss, steht für mich auf nem anderen Blatt. Bitte stellt Eure Forderungen endgültig ein und bestätigt mir das. Danke!


12.04.2020 | 09:52
von Rene Stellmacher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider bisher nichts wieder gehört (außer die Nachricht hier vor ein paar Wochen) : /


29.04.2020 | 16:18
von Rene Stellmacher
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

29.04.2020 | 16:18
von Rene Stellmacher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Liebe E.ON Energie Deutschland GmbH,
Sie schrieben mir am 13.2.2020, also fast vor 3 Monaten, verbunden mit einer Entschuldigung, dass meine Beschwerde bzw. Aufforderung nach gerichtsverwertbaren Untelagen/Vertragsunterlagen immer noch in Bearbeitung sei (genauer: sie hatten angeblich eine Anfrage beim örtlichen Netzbetreiber laufen, nicht ganz das, wozu ich in meinem Widerspruch zuvor aufgefordert hatte, aber wäre ja ein Anfang gewesen). Bereits vor dem Einschalten vom Inkassounternehmen TESCH INKASSO galt E. ONs Forderung an mich bereits als "bestrittene Forderung" (es lag bereits ein Widerspruch von meiner Seite vor).
Das ist jetzt wiegesagt fast 3 Monate her; ich habe Sie zwischenzeitig auf dieser Plattform informiert, dass ich keinerlei Rückmeldung erhielt. Rein gar nichts.
Jetzt kommts noch dicker (was dem Fass nun den Boden "ausschlägt") :
Stattdessen (und trotz meines laufenden Widerspruches und des Ihrerseits NICHT erfolgten Nachweises des "angeblichen" Vertrages"!) durfte ich am 20.04.2020 erneut einen Brief Ihres Inkassounternehmens TESCH INKASSO (Hr. Lisson; Aktenzeichen: EON19/06802).
In diesem wird behauptet, es läge keine Bestätigung vor, dass der Zähler (hallo? welcher Zähler, s. o.) ausgebaut wurde, und es wird ein "Ablesedatum" (angeblich 17.10.2019) erwähnt, aus dem geschlossen wurde, dass der "vorherige" Zeitraum anzurechnen wäre, verbunden mit einer Forderungsaufstellung.
(Abgesehen, dass die Aussage aufgrund des Satzbaus nichts-sagend ist).
Da Sie es versäumt haben, mir in irgend einer Weise Unterlagen zukommen zu lassen (obwohl dies deutlich im Widerspruch angefordert wurde), s. o. (gerichtsverwertbare Unterlagen/Titel/Vertragsunterlagen), und, es ebenso versäumt haben, mir die Antwort der Anfrage an den örtlichen Netzbetreibers zukommen zu lassen und sogar versprochen hatten, dass ich bis zur vollständigen Klärung keine weiteren Zahlungsaufforderungen erhalten würde, was nun aber doch eingetreten ist,
fordere ich Sie hiermit letztmalig auf:
1. SOFORT TESCH INKASSO zurück zu ziehen und
2. mir wie versprochen das Ergebnis Ihrer Recherche (siehe auch Anfrage vom örtlichen Netzbetreiber, aber insbesondere die angeforderten Unterlagen s. o.) zur Verfügung zu stellen.
Auch, wenn ich davon ausgehe, dass mein Widerspruch noch Gültigkeit hat, werde ich vorsorglich einen neuen Widerspruch per Einschreiben/Rückschein an TESCH schicken,
und zwar letztmalig.
Ich sage es ein letztes Mal. Ich hatte nie einen Vertrag mit E: ON, also auch kein Zähler oder eine Gastherme oder sonstiges. Ich habe einen Durchlauferhitzer, sogar die Vormieterin. Zu keinem Zeitpunkt wurde in meiner Wohnung Gas geliefert. Und somit kann die Auskunft Ihres eingeschalteten Inkassounternehmens nicht der Realität entsprechen.

ABER: auch, wenn es nicht meine Aufgabe ist: da mir auch an einer Aufklärung gelegen ist, biete ich hiermit entgegenkommend an, dass ein Mitarbeiter Ihres Vertrauens mich gern besuchen kommen darf (natürlich mit vorheriger Terminabsprache), um sich davon zu überzeugen, dass meine Worte der Wahrheit entsprechen. Ebenso ist natürlich auch meinem Vermieter bekannt, dass meine Wohnung mit Durchlauferhitzer ausgestattet ist (ich meine, das steht sogar im Mietvertrag). Ich bin gerne bereit, hier mitzuwirken bei der Aufklärung.
Sollte das nicht gewünscht sein (bisher wurde mir das noch nicht einmal vorgeschlagen, es wurde davon ausgegangen, dass ich Gas-Kunde sei und mir scheinbar nicht geglaubt), sehe ich mich gezwungen, diesen Vorgang auf anderem Wege klären zu lassen. Interessehalber werde ich selbst auch eine Anfrage beim öffentlichen Netzbetreiber stellen, nachdem von Ihnen ja rein gar nichts zurück kam, außer einem erneuten Schreiben von TESCH.
Das Maß ist langsam voll (sicherlich verständlich).
Ich hoffe nun inständig, dass meine Beschwerde hier auf dieser Seite nicht ganz umsonst war (schon komisch, Ihre Antwort vom 13.2.2020 war das einzige, was ich je direkt von E.ON zu diesem Fall erhielt (ansonsten ja nur die Inkassoschreiben und ab und an sogar Werbung.).
Abschließend:
Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass eine Meldung an die Schufa oder eine andere Auskunftei bei einer bestrittenen Forderung nicht zulässig ist.
Fraglich allein, warum TESCH überhaupt eine als "bestitten" geltende Forderung überhaupt als Auftrag angenommen hat).

Mit freundlichen Grüßen
René Stellmacher


30.04.2020 | 14:14
von Rene Stellmacher | Regelverstoß melden
Brauche hier dringend Hilfe aufgrund des neuen Schreibens von TESCHINKASSO (warte noch auf Freigabe meiner gestrigen Nachricht). Bitte dringend um Hilfe (muss ich neuen Widerspruch stellen oder am alten festhalten, da mir keinerlei vertragsrelevanten bzw. gerichtsverwertbare Unterlagen zugeschickt wurden, stattdessen neue Behauptung und neue Forderung. (Siehe getrige ausführlichere Antwort. Hoffe auf Freigabe und Hilfe). Danke. R.Stellmacher

15.05.2020 | 12:39
von Rene Stellmacher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit Datum vom 04.05.2020 erneute Forderung von Tesch/E.ON mit Ankündigung gerichtliches Mahnverfahren und ggf. Meldung b. d. Schufa.
Dem habe ich nun erneut widersprochen und meinerseite eine Frist von 3 Wochen gesetzt, das zu klären und mir die angeforderten Unterlagen in vorbezeichneter Angelegenheit beizubringen. Sämtliche Forderungen gelten auch durch vorherige Widersprüche als bestritten. Bisher hab ich keinerlei Bemühungen (außer den Versprechungen hier vom 22.1. und 13.2.2020 bei ReclaBox) erkennen können, dies zu klären. Ganz im Gegenteil.
Liebe E.ON Energie Deutschland GmbH, ich warte seit dem 13.2.2020 auf Rückmeldung, stattdessen wurde mir s. o. von Tesch mit Schreiben vom 15.4.2020 erneut eine Forderung geschickt, ohne inhaltlich auf den widerspruch vom januar einzugehen, im gegenteil, neue behauptungen, natürlich ohne Beleg.
Sollte ich in den nächsten 3 Wochen nichts von Tesch oder Ihnen (hierüber) hören, werde ich mir Rechtsbeistand holen müssen und mein Recht anders durchzusetzen wissen.
Vielen Dank (für was eigentlich?
Rene Stellmacher




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