Durch Stadtsparkasse München endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 271 Views | 17.02.2020 | 22:53 Uhr
geschrieben von Rudolf Gesierich

Stadtsparkasse München (München)

Pfändung von Betriebskosten Wohnung

Bei mir wurden Betriebskosten einer Wohnung gepfändet, außerdem wurden Pfändungen durchgeführt obwohl ein Pfändungsfreibetrag vorlag.

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Meine Forderung an Stadtsparkasse München: Rückzahlung der nicht legalen Pfändungen


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Kommentare und Trackbacks (4)


25.02.2020 | 12:34
von Rudolf Gesierich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Beschwerde wurde bis heute nicht gelöst!


12.03.2020 | 11:26
von Rudolf Gesierich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die letzte Mitteilung der Stadtsparkasse München von der Beschwerdestelle war am 27.02.20 mit der Antwort: Ich müsse mich mit meiner Beschwerde an meinen Rechtsanwalt wenden! Weitere Antworten werde ich von der Spk. nicht mehr erhalten.


17.03.2020 | 14:37
von Rudolf Gesierich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis jetzt wurde das Problem nicht gelöst.
Habe auch keine Nachricht mehr bekommen.
Wenn ich Glück habe und in nächster Zeit einen Käufer für mein Haus finde, könnte das Problem mit der Pfändung damit gelöst werden!


07.04.2020 | 15:19
von Rudolf Gesierich endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,
hiermit möchte ich mitteilen, das sich die Beschwerde endgültig nicht gelöst hat.
Das Problem hat sich allerdings so gelöst das mein Haus verkauft werden musste, die nicht korrekten Pfändungen nun allerdings mit der Restschuld verrechnet werden müsste! Dann ist die Sache damit erledigt!
Mit freundlichen Grüßen,
Gesierich




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