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271 Views | 17.02.2020 | 22:53 Uhr
geschrieben von Rudolf Gesierich
Bei mir wurden Betriebskosten einer Wohnung gepfändet, außerdem wurden Pfändungen durchgeführt obwohl ein Pfändungsfreibetrag vorlag.
Meine Forderung an Stadtsparkasse München:
Rückzahlung der nicht legalen Pfändungen
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Habe auch keine Nachricht mehr bekommen.
Wenn ich Glück habe und in nächster Zeit einen Käufer für mein Haus finde, könnte das Problem mit der Pfändung damit gelöst werden!
hiermit möchte ich mitteilen, das sich die Beschwerde endgültig nicht gelöst hat.
Das Problem hat sich allerdings so gelöst das mein Haus verkauft werden musste, die nicht korrekten Pfändungen nun allerdings mit der Restschuld verrechnet werden müsste! Dann ist die Sache damit erledigt!
Mit freundlichen Grüßen,
Gesierich