Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 809 Views | 01.02.2010 | 12:05 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1919073

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Sonderkündigung wegen Preiserhöhung

Am 09.12.2009 schrieb TelDaFax meinen Vermieter an und teilte eine Preiserhöhung zum 01.02.2010 mit. Da TelDaFax danach deutlich über den günstigsten Anbietern und gleichauf mit den örtlichen Stadtwerken liegt, habe ich meinen Vermieter gebeten zu kündigen. Leider hat er dies erst am 16.01.2010 getan und somit erst nach Ablauf des 1-monatigen Sonderkündigungsrechtes wegen Preisänderung. In den AGB von TelDaFax steht jedoch auch:

SCHLAGWORTE

"Die jeweilige Preisänderung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung durch Schreiben oder Telefax widerspricht. Auf diese Folge wird TelDaFax den Kunden besonders hinweisen."

Diesen Hinweis hat TelDaFax in dem genannten Schreiben jedoch nicht gegeben. Am Telefon teilte man mir diesbezüglich dann mit, daß das BGB dies nicht ausdrücklich vorschreibe, somit ein Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht und die Frist nicht zwingend vorgeschrieben sei.

Erst versucht man die Kunden mit günstigen Konditionen zu locken, anschließend erhöht man die Preise und legt dem Kunden Steine in den Weg, wenn er kündigen möchte.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Anerkennung der Kündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.02.2010 | 11:29
Firmen-Antwort von: TelDaFax Holding AG i.I.
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Hallo ReclaBoxler-1919073,

danke für Ihre Rückmeldung. Wir möchten Ihnen gerne unsere Unterstützung anbieten. Bitte wenden Sie sich direkt an unseren Kundenservice unter reklamation spider monkey teldafax.de und denken Sie an die Angabe Ihrer Kundennummer.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr TelDaFax Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (5)


01.02.2010 | 12:58
von So So | Regelverstoß melden
Sie haben doch mit Teldafax kein Vertragsverhältnis, daher können Sie doch nichts verlangen.

Sie haben wahrscheinlich ein ungewöhnliches Vertragsverhältnis mit Ihrem Vermieter,weil die Stromkosten über den Vermieter laufen. Danach können Sie sich nur über das Mietrecht schlau machen und klären, ob Ihr Vermieter an billige Stromanbieter gebunden ist.

So ist mir z.B. bekannt, dass ein Vermieter schon Heizölpreise beobachten muss. Er darf also nicht wahllos einkaufen. Hier sind schon einige Vermieter auf die Nase gefallen und mussten höhere Aufwendungen als üblich aus eigener Tasche bezahlen.

01.02.2010 | 20:00
von ReclaBoxler-7217111 | Regelverstoß melden
Ist schon etwas ungewöhnlich, Ihr Vertrag. Bei uns im Mietshaus hat jeder seinen eigenen Vertrag mit dem Stromanbieter, damit hat der Vermieter nichts zu tun. Ist ja auch sinnvoll m.E.

03.02.2010 | 09:44
von So So | Regelverstoß melden
Die Bearbeitungsmethoden sind unstrittig bekannt; insbesondere die Finanzlage von TF.

06.02.2010 | 12:05
von Mm | Regelverstoß melden
Teldafax hat ganz einfach Recht. Das Sonderkündiungsrecht hätte genutzt werden könne, jedoch muss dies in einem seperaten Schreiben an die Firma erfolgen. Danach hätte man sich wieder bei einem anderen Anbieter zu einem bestimmten Datum anmelden können, bei Ihnen wäre es dann zum 1.02 gewesen. Kleiner Tipp von mir, Strom/Gasmakler suchen und einfach die Leute das erledigen lassen, die etwas davon verstehen. Meine Maklerin übernimmt das seit Jahren ohne Probleme für mich. Eine Versicherung schliessen sie ja auch nicht im Internet ab oder??

17.02.2010 | 12:41
von ReclaBoxler-1919073 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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