127 Views | 13.01.2021 | 15:15 Uhr
geschrieben von Rolf Beyer

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Wegen Corona keine Erstattung bzw. Gutschein

Bestell-/Kundennummer: 1-132858952959

Am 05.02.20 wurden drei Bahn-Karten für ein Fußballspiel Mainz gegen Werder von Rotenburg / W nach Mainz geordert für drei Personen für 293,40 € geordert.

SCHLAGWORTE

Hinfahrt 09.05.2020, Rückfahrt 10.05.2020. Wegen Corona fand dieses Spiel nicht statt.
Seit dem versuchen wir, unser Geld von der DB wieder zu bekommen oder evtl. einen Gutschein über diese Summe. Alternativ würde ich auch einen Gutschein für das nächste statt findende Spiel in Mainz gegen Werder akzeptieren.

Die Bahn hat dann geschrieben, dass eine Erstattung nur bis Reisedatum 04.05.2020 möglich wäre. Alternativ konnten die Karten bis zum 31. Oktober genutzt werden.

Aber, was in aller Welt nützt uns diese Alternative? Gerade in dieser Zeit, wo nichts stattfindet?

Am 02.07.2020 haben wir dann einen Schlichtungsantrag (Z 139302/20) bei der SÖP gestellt. Am 21.10.2020 kam die Antwort von der SÖP mit der ganz klaren Empfehlung, dass die DB den Beschwerdeführern aus Kulanz einen Reisegutschein im Wert von 293,40 EUR ausstellen möge. Die bisherige Fahrkarte wäre damit ungültig.

Ebenso hat der Verbraucherschutz mitgeteilt, dass die Bahn den Schaden ausgleichen muss. Seit dem Tag warten wir vergeblich auf eine Antwort von der Deutschen Bahn nach mehreren Anfragen. Keine Reaktion.

Keiner kann was für diese schwierige Zeit, auch wir nicht. Es wird immer gesagt, keiner soll einen Nachteil haben in dieser Zeit gerade im öffentlichen Bereich.

Die Bahn hat es aber nicht nötig unseren Verlust auszugleichen, zumindest einen Gutschein, gerade, weil die Karten nicht benutzt werden konnten.

Hoffe also immer noch auf eine gütliche Einigung, oder muss man noch einen Anwalt einschalten, damit die Bahn mal reagiert?

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Reisegutschein über 293,80 Euro.


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


13.01.2021 | 17:34
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Aufgrund der Schilderung muss davon ausgegangen sein, dass es sich bei den Fahrkarten entweder um einen Sparpreis oder einen Supersparpreis handeln muss.
Letzter ist nicht stornierbar, der Sparpreis unter bestimmten Voraussetzungen.
Ist der Zug gefahren gibt und gab es nur diese Möglichkeiten. Warum und wofür Sie das Ticket nutzen wollten ist dann vollkommen irrelevant denn die DB hat ihren Teil des Vertrages erfüllt. Daher gibt es seitens der Schlichtungsstelle auch nur die Empfehlung einer Kulanzleistung über die der DB hinaus.
Mich würde interessieren welcher „Verbraucherschutz“ Sie im Recht sieht und wie dort argumentiert wird.
Die DB wird sich, wie viele große Unternehmen, hier dazu nicht äußern.

21.01.2021 | 10:19
von Rolf Beyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat die Deutsche Bahn es nicht nötig sich zu melden.
mfg


06.02.2021 | 11:07
von Rolf Beyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Deutsche Bahn meldet sich nicht!


28.02.2021 | 12:39
von Rolf Beyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider bisher immer noch keine Antwort erhalten. Die DB hat es eben nicht mehr nötig
mfg




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