56 Views | 03.02.2021 | 20:06 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5015341
Am ersten Arbeitstag zur neuen Arbeitsstelle nach der Ausbildung.
Hinfahrt: Zug hat 10 min Verspätung.
Rückfahrt: Zug fällt komplett aus. Entweder ich hätte mehr als 2,5 h gewartet, oder jemand holt mich ab. Ich habe mich für letzteres entschieden.
Morgens zu spät, toller Eindruck beim Arbeitgeber, Abends Geld weg, da ich nur Tageskarte hatte. zzgl. Fahrtkosten und Zeit für den Abholer. Danke Bahn!
Meine Forderung an Deutsche Bahn AG:
Erstattung der Rückfahrkarte.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Grundsätzlich gilt: Sie brauchen eine Bescheinigung der Bahn (die erhält man am Kundenservice-Schalter eines jeweiligen Bahnhofs z. B.), dass der Zug verspätet ist oder ausfällt.
Meines Wissens kann man nur damit eine Erstattung beantragen.
Desweiteren: Direkt hier schreiben ist schlechter Stil finde ich. Trotz allem Ärger sollte man zunächst die "offiziellen" Wege gehen.