Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 319 Views | 29.09.2010 | 15:33 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1922876

FlexStrom AG (Berlin)

Aktionsbonus nicht berücksichtigt!

Ich habe nach Tarifvergleich bei VERIVOX im Frühjahr 2010 zu Flexstrom gewechselt. Bei der Vergleichsbetrachtung der Strompreise wurde ein Aktionsbonus für Neukunden von EUR 105,00 mitberücksichtigt.

SCHLAGWORTE

Nun habe ich meine Schlussrechnung erhalten und dieser Aktionsbonus wurde nicht in Abzug gebracht. Eine Nachfrage bei der Hotline ergab, dass dieser Aktionsbonus nur dann angerechnet wird, wenn der Vertrag mindestens zwei Jahrebesteht und verwies auf eine entsprechende Klausel laut AGB.

Diese Klausel hat den Charakter einer überraschenden Klausel im Sinne des 305c I BGB. (Eine Klausel ist überraschend, wenn sie objektiv im Hinblick auf die besonderen Umstände des Falles so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner nicht mit ihr zu rechnen braucht. Der Klausel muss ein "Überrumpelungseffekt" innewohnen und zwischen ihrem Inhalt und den Erwartungen eines Durchschnittskunden muss eine deutliche Diskrepanz bestehen. Vgl. BGH NJW 1990, 576 (577); Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, § 3 Rn. 18)

Insbesondere im Hinblick auf die Darstellung im Tarifrechner bei Verivox wird der Aktionsbonus bei den Vergleichen schon in die Berechnung miteinbezogen und es wird in keinem Wort darauf hingewiesen, dass dieser erst bei mindestens zweijähriger Vertragslaufzeit zur Anrechnung kommt. Zumal entsprechende Wechselboni bei Mitbewerbern grundsätzlich im selben Jahr oder direkt bei Wechsel gutgeschrieben werden.

Der Bonus dürfte bei Vergleichsportalen, in denen Jahreskosten verglichen werden, nicht mitberücksichtigt werden. Dass so verfahren wird, ist irreführend und widerstrebt allen Maßstäben des Verbraucherschutzes. Mit dieser Klausel in den AGB muss kein durchschnittlicher Verbraucher rechnen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an FlexStrom AG: Berücksichtigung des Aktionsbonus 105 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.10.2010 | 09:49
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrte/r ReclaBoxler-1922876,

gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Vertragsnummer und Anliegen an marc. breidbach (AT) FlexStrom.de

Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Social Media Relations
FlexStrom AG

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


29.09.2010 | 17:48
von ReclaBoxler-5024113 | Regelverstoß melden
Auch VERIVOX ist Mitverursacher dafür, dass sich sehr viele Kunden bereits nach dem ersten Vertragsjahr von Firmen wie Teldafax und Flexstrom abwenden (z. B. wg. außerordentlich hoher Preissteigerungen bereits nach drei Monaten). Sie fühlen sich getäuscht oder wurden getäuscht, auch wg. des einmaligen Bonus, der bei der Endabrechnung nicht gezahlt wird. Auch wenn sich beim VERIVOX-Vergleichsportal im Vergleich zu früher schon etwas zum Positiven geändert hat, sind diese Änderungen unzureichend. Beispielsweise wird im Vergleichsportal standardmäßig der einmalige Bonus einbezogen. So laufen dann die Kunden in die Falle, wie es bei Ihnen geschehen ist. VERIVOX weiß jedoch genau, dass der Kunde eine verlässliche Berechnung der zukünftig lfd. Kosten sucht. Ein einmaliges Geschenk mit kryptischen Vertragsklauseln (z. B. "nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres") ist für die meisten undurchsichtig. Der einmalige Bonus sollte daher bei der ersten Preisabfrage bei VERIVOX nicht berücksichtigt werden (Häkchen weg).
Die permanenten Beschwerden zeigen aber auch, dass es mit dem Verbraucherschutz in Deutschland schlecht bestellt ist. Wichtiges Kriterium in Streitfällen sollte m. E. sein, wie der Vertragstext üblicherweise verstanden wird. Nicht jeder hat Jura studiert.
M. E. sollte in diesem Forum auch einmal VERIVOX an den Pranger gestellt werden.

11.10.2010 | 13:48
von ReclaBoxler-1922876 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mir wurde der Aktionsbonus nun schließlich doch gewährt.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!