Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 282 Views | 14.10.2010 | 13:29 Uhr
geschrieben von Heiko R.

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom verweigert die Zahlung des Aktionbonus

Bestell-/Kundennummer: 900001112674

Zum 01.07.2009 entschied ich mich für das FlexStrom 2400 Frühlingsangebot (900001112674). Ausschlaggebend waren der relativ günstige Preis und der Neukundenbonus von € 125, der nach einem Jahr ausgezahlt werden sollte.

SCHLAGWORTE

Bereits nach drei Monaten wurde der Strompreis deutlich nach oben angepasst. Daraufhin kündigte ich den Vertrag fristgemäss zum 30.06.2010.

Auf meine Nachfrage vom 04.10.2010 bzgl. Abschlussrechnung und Bonuszahlung bekam ich von FlexStrom (Fr. J. S.) zur Antwort, dass die Abrechnung jetzt erfolgen wird, aber kein Anspruch auf Neukundenbonus besteht, da innerhalb der Vertragslaufzeit gekündigt wurde.

Am 08.10.2010 wurde die Rechnung erstellt. Ergebnis: eine Nachzahlung über € 114,61 wg. Mehrverbrauch von 114 KW/h und der Preisanpassung. Eine Zahlung des Aktionsbonus ist nicht erfolgt.

Da ich ich in den Unterlagen keinen Hinweis auf eventuelle Bedingungen zum Erhalt des angepriesenen Aktionsbonus finden kann, fühle ich mich um die Auszahlung des Bonus betrogen!

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Verrechnung der Nachzahlung mit dem beworbenen Aktionsbonus


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Kommentare und Trackbacks (4)


26.10.2010 | 18:32
von Heiko R. | Regelverstoß melden
Mir wurde gestern per Mail eine Zahlung des Bonus aus Kulanzgründen in Aussicht gestellt.

13.11.2010 | 00:35
von Heiko R. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mir ist eine geänderte Schlussrechnung vom 25.10.2010 zugesandt worden. Hierdrin wird der Aktionsbonus von € 100 (hatte mich mit den angegebenen € 125,- geirrt) berücksichtigt.
Zahlungseingang bis heute 13.11. nicht erfolgt.


22.11.2010 | 22:29
von Heiko R. | Regelverstoß melden
Flexstrom Kulanz Aktionsbonus.

So, der Aktionsbonus ist am 19.11.2010 von Flexstrom eingegangen.

Meine Forderung an Flexstrom zur Zahlung des Aktionsbonus´ wurde erst durch einschalten einer größeren Öffentlichkeit (Danke ReclaBox) akzeptiert.

Durch Flexstrom wurde auch nach erneuter rechtlicher Prüfung darauf hingewiesen, dass mir gemäß der AGB kein Bonus zusteht, da ich noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt habe.

Um mein Anliegen zu meiner Zufriedenheit zu klären, hat sich Flexstrom dennoch entschieden, mir den Bonus zu gewähren. Dies geschieht lt. Flexstrom aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Wäre schön, wenn unsere öffentlichen Beschwerden z. B. durch ReclaBox, durch Transparenz der Firmenstrategien, zu einem kundenfreundlicheren Umgang mit uns Konsumenten führt.

22.11.2010 | 22:29
von Heiko R. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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