9814 Views | 23.01.2011 | 20:59 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2941057

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)

Flugverspätung am 01.12.2010 Flug AB3994 NUE – SPC

Bestell-/Kundennummer: Ihr Zeichen V 6745411 Frau Hxxx

Flugverspätung am 01.12.2010 Flug AB3994 NUE – SPC

SCHLAGWORTE

Ihr Zeichen V 6745411 Frau Hxxx
Ihr Schreiben vom 19.01.2011

Bezug nehmend auf Ihre Antwort vom 19.01.2011 (Ihr Zeichen V 6745411 Frau Haase) auf unsere Forderung vom 17.12.2010 teilen wir Ihnen hiermit unseren Widerspruch gegen Ihr Angebot mit. Wir werden den angebotenen Gutschein in Höhe von EUR 50,- für 2 Personen nicht annehmen. Sie geben uns das Gefühl, unser Anliegen nicht ernst zu nehmen. Wir schrieben Ihnen bereits, dass wir Gutscheine keinesfalls akzeptieren werden.

Ich möchte den Vorfall nochmals in wenigen Sätzen zusammenfassen: Die Fluggäste des genannten Fluges wurden an diesem Morgen bei kalten Außentemperaturen fast pünktlich zum Flugzeug gebracht, welches nur wenig vorgeheizt war. Ursache hierfür war gemäß Durchsage des Kapitäns ein defekter Bordcomputer. Man versuchte, einen Teil des Computers auszutauschen, mehrfach erfolglos, die Fehlermeldungen blieben gemäß Aussage des Kapitäns aber weiterhin vorhanden. Zwischenzeitlich bemerkte einer der Techniker, dass es verbrannt riechen würde, und er mit dem Flugzeug nicht mehr fliegen würde. Doch die Reparaturversuche gingen munter weiter, AirBerlin gab nach Aussage des Kapitäns keine Freigabe zur Nutzung eines neben uns stehenden identischen Flugzeuges der Fluggesellschaft. Währenddessen hatten wir nur temporär Strom, was dazu führte, dass die Heizung immer wieder ausfiel, und das Flugzeug insbesondere im vorderen Teil an der durchgehend offenen Außentür weiter auskühlte. Der kalte Wind zog direkt ins Flugzeug, die Heizung funktionierte während der ständigen Stromausfälle nicht, und genügend Decken waren auch nicht vorhanden, sodass die Fluggäste im sehr kalten Flugzeug über 2 Stunden hinweg sitzen mussten. Erst nach 1,5 Stunden holte man weitere Decken aus dem neben uns stehenden Flugzeug. Auch der Gang zur Toilette war aufgrund der Stromausfälle absolut unhygienisch (nur mit Taschenlampe möglich, Spülung und Waschbecken funktionierten nicht, man musste seine Notdurft auf die seines Vorgängers entrichten und konnte keine Hände waschen). Trotz dieser Zustände ließ man uns über 2 Stunden im kalten Flugzeug sitzen und frieren. Proteste der Passagiere, welche zurück ins Flughafengebäude wollten, halfen nichts. Als es dann endlich die Freigabe zur Nutzung des neben uns stehenden Flugzeuges gab, wurden wir total durchgefroren endlich wieder ins warme Flughafengebäude zurückgebracht, wo wir einen Verzehrgutschein über 6,00 EUR ausgehändigt bekamen - dieser reichte auf dem Flughafen Nürnberg noch nicht einmal für ein Heißgetränk und ein belegtes Brötchen. Den Umgang mit der Situation empfanden wir als absolut unprofessionell und vor allem gesundheitsgefährdend! Wir waren beide wenige Tage nach der Landung am Urlaubsort erkältet, aus einem geplanten Erholungsurlaub wurde so ein Genesungsurlaub.

Unsere bisher gestellte Forderung bezieht sich jedoch vorerst auf die reine Flugverspätung.

Wie Sie in Ihrem Schreiben einräumen, erfolgte die Ankunft am Zielort mit einer Verspätung von 3:55h aufgrund eines technischen Defektes am Flugzeug, was einzig und allein in den Verantwortungsbereich der Airline fällt.

Rechtsgrundlage für die geforderte Entschädigung von 400 EUR pro Person sind diverse rechtskräftige Urteile des BGH, eine Grundsatzentscheidung des EuGH vom 19.11.2009, sowie die Fluggastverordnung Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen. Wir listen diese im Folgenden gern nochmals auf:

Demgemäß sind Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt und können somit den in Artikel 7 der Fluggastverordnung Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (siehe reisegesetze.reise-recht-wiki.de/Fluggastverordnung.html#point32)vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d. h, wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen. Dieser Ausgleichsanspruch ist nach der Flug-Entfernung gestaffelt. Bei einer Flugstrecke über 1500 Kilometer auf innereuropäischen Flügen beträgt die Entschädigungspauschale 400 Euro.

Die aufgezeigten Regelungen gelten gemäß Informationen des LBA ausdrücklich auch für Flüge im Rahmen einer Pauschalreise(www.lba.de/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/Annullierung,%20Versp%C3%A4tung,%20Nichtbef%C3%B6rderung/Uebersicht_Fluggastrechte.html?nn=23320).Die Verspätung von 3:55h sowie den technischen Defekt als Ursache der Verspätung haben Sie bereits eingeräumt. Für den Flug wurde schließlich eine Ersatzmaschine genutzt, die während der gesamten 3:55h Verspätung neben dem defekten Flugzeug stand, in welchem die Passagiere saßen, und das von Anfang an hätte benutzt werden können. Dies wurde jedoch gemäß Durchsage des Kapitäns von der Zentrale von AirBerlin lange Zeit verweigert. Hierdurch wurde die Verspätung immer weiter ausgedehnt. Es ist für uns absolut nicht nachvollziehbar, warum AirBerlin über Stunden hinweg keine Freigabe für diese Maschine erteilt hat, sondern die Passagiere in besonders verantwortungsloser Weise bei eiskaltem Wetter in einer ausgekühlten Maschine sitzen ließ, sodass Air Berlin hier zwangsläufig zumindest mit Erkältungen, wenn nicht schlimmeren gesundheitlichen Folgen bei Passagieren und Bordbesatzung rechnen musste!

Somit gibt es keinen Zweifel daran, dass sich der Abflug aufgrund eines durch AirBerlin zu vertretenen und nicht außergewöhnlichen Umstandes über den Zeitraum von 3 Stunden hinaus verzögerte.

Eine bereits Ihnen gegenüber geäußerte Tatsache enttäuscht uns weiterhin: Gem. Angaben des LBA hätte AirBerlin als ausführendes Luftfahrtunternehmen seine Fluggäste im aufgezeigten Verspätungsfall über die aufgezeigte Verordnung 261/2004 umfassend informieren müssen. „ Dazu ist zum einen eine Hinweisverpflichtung bei der Abfertigung gefordert und zum anderen eine schriftliche Darstellung der Regeln für Unterstützungs- und Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung, Annullierung oder mehr als zweistündiger Abflugverspätung an jeden Betroffenen auszuhändigen. Ebenso ist den Fluggästen in schriftlicher Form die zuständige Beschwerdestelle des Unternehmens anzugeben. “ (siehe LBA unter www.lba.de/cln_008/sid_F9E1AAC9AE23447376B448F65E19A1CF/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/Annullierung,%20Versp%C3%A4tung,%20Nichtbef%C3%B6rderung/Informationspflicht.html?nn=23320).Dies ist nicht geschehen! Neben den angebotenen Verzehrgutscheinen über EUR 6,00 pro Person (also ca. 1,5 Tassen Kaffee pro Person) erhielten wir keinerlei Informationen oder Unterlagen über eventuelle Ansprüche gegen die Fluggesellschaft.

Wir verlangen von AirBerlin eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen, weil wir mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden abgeflogen und mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielflughafen angekommen sind. Wir fordern Sie nochmalig auf, unsere Forderung einer Ausgleichszahlung in Höhe von 400,- EUR/Person für die Verspätung, also in Summe 800,- EUR, umgehend, spätestens jedoch bis zum 14.02.2011 zu erfüllen. Wir weißen ebenfalls nochmals darauf hin, dass wir Flug-Gutscheine nicht akzeptieren werden, sondern auf einer Auszahlung (Verrechnungsscheck) dieser Ausgleichszahlung bestehen. Eine Zusendung von Gutscheinen werden wir nicht als Erfüllung unserer Forderung anerkennen und diese wieder zurückweisen.

Im Falle einer Nichterfüllung dieser Forderung werden wir die nachfolgenden Schritte einleiten:

  • Beschreiten des Mahnverfahrens und ggf. Klageweges.

Wir erwarten Ihre Antwort bis spätestens 14.02.2011.

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: Ausgleichszahlung in Höhe von 400,-- EUR / Person = 800,-- EUR


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Kommentare und Trackbacks (16)


24.01.2011 | 18:53
von Manfred Von Richthofen | Regelverstoß melden
Gehts noch? Mehr Entschädigung, als der ganze Flug gekostet hat?
Die ganzen Urteile, die Du anführst, beziehen sich überwiegend auf interkontinentale und innereuropäische Ziele. Kurzstrecken werden da schon anders gehandhabt und bei klimatischen Problemen (wir haben Winter) kannst Du froh sein, dass Dir überhaupt ein 50er angeboten wird.
Dein Anwalt wird Dich wieder heim schicken, wenn es ein ehrlicher ist, oder sich die Hände reiben, weil es ein schönes Geschäft für ihn ist (aber nicht für Dich).

24.01.2011 | 19:40
von ReclaBoxler-1351777 | Regelverstoß melden
SPC (Kanarische Inseln / Santa Cruz de La Palma, oder?) hat eine Entfernung von knapp 3500km, wenn ich richtig liege. Ich finde die Argumentation klasse aufbereitet. Wenn ich richtig gelesen habe, geht es auch nicht um eine Flugpreiserstattung, sondern um eine Entschädigung, oder?

24.01.2011 | 20:11
von ReclaBoxler-2941057 | Regelverstoß melden
Richtig, SPC ist S/C de La Palma, die Entfernung dürfte in etwa stimmen, ist ein Mittelstreckenflug, keine Kurzstrecke, wie Manfred behauptet. Ich kann Manfreds Argument, dass sich die Urteile "auf intercontinentale und innerEUROPÄISCHE Ziele" beziehen, auch nicht nachvollziehen. Es handelt sich um einen solchen innerEUROPÄISCHEN Flug. Die Kanaren liegen noch nicht in Deutschland. Das Problem mit dem Bordcompter war auch nicht auf die Kälte zurückzuführen. Weder lag Schnee an diesem Morgen, noch war Eis Schuld an der Verspätung. Es war schlicht und ergreifend ein technischer Defekt, den AirBerlin auch bei wärmeren Wetter gehabt hätte. Wie Recla-Boxler-1351777 richtig schreibt, geht es hier um eine Entschädigung wegen der Verspätung aufgrund eines technischen Defekts, nicht wegen der Kälte. Es geht nicht um eine Flugpreiserstattung.

24.01.2011 | 21:54
von ReclaBoxler-1351777 | Regelverstoß melden
Ich habe mal von einem Anbieter gehört, der übernimmt genau solche Fälle gegen einen Abschlag von 25%. Die boxen das komplett für Dich durch, inkl. gerichtlichem Mahnverfahren und Klage. Dein Vorteil: Du hast damit kein Kostenrisiko bei der Klage. Ich berichte noch, wie der hieß.

25.01.2011 | 00:38
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
Die Kanarischen Inseln gehören zwar geographisch zu Afrika, sind aber spanisches Territorium. Es handelte sich hier also um einen innereuropäischen Flug in der Kategorie Mittelstrecke.

25.01.2011 | 20:44
von Vielflieger | Regelverstoß melden
Genau so ist es. Kanaren sind sowohl Mittelstrecke und auch innereuropäisch. Die eigentliche Anspruchsgrundlage ist die oben genannte Fluggast-Verordnung 261/2004, diese nennt klare Ansprüche in Abhängigkeit von der Flugstrecke (Kurzstrecke 250 Euro, Mittelstrecke 400 Euro, Langstrecke 600 Euro). Der EuGH hat mit dem genannten Urteil 2009 klargestellt, dass diese Ansprüche auch für Verspätungen ab drei Stunden greifen, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Ein technischer Defekt am Flugzeug ist kein außergewöhnlicher Umstand. Der BGH hat 2010 diese Entscheidungen nochmals mehrfach bestätigt. Richtig ist auch: es geht dabei um eine reine Entschädigung, unabhängig vom gezahlten Flugpreis. Anspruch haben alle Fluggäste (außer man hat einen Tarif gebucht, den man öffentlich nicht buchen kann), auch Pauschalreisende. Diese müssen den Anspruch aber bei der Airline, und nicht beim Reiseveranstalter geltend machen. Übrigens übernimmt z. B. EUclaim solche Fälle, allerdings gegen Einbehalt von 27% + 25 Euro der Ausgleichszahlung.

25.01.2011 | 21:04
von Das Auge | Regelverstoß melden
Nun auch, wenn ich mir hier nun keine Freunde mache, muss ich mal was los werden. Klar, wenn die 400 € einem zustehen, dann sollte die Airline auch dem folgen. Des weiteren erachte ich das Verhalten von Air Berlin im vorliegenden Fall ebenso als sehr sehr unangemessen. Manchmal frage ich mich jedoch, wohin all diese Klagen uns bringen. Unterm Strich fliegt der Pilot die Maschine, die Airline stellt das Flugzeug. Auch nach einem Jahrhundert Fliegen bleibt der Vorgang sehr komplex und erfordert 100% von allen Beteiligten. Ich halte die pro-Fluggastrechtsprechung für sehr überzogen. Der Druck auf Airlines und letztendlich den Piloten durch extreme Entschädigungen geht hoffentlich nicht mal auf Kosten der Sicherheit. "Ach komm, wird schon noch das einmal halten, die Karre. Die Anzeige zeigt nur gelb und nicht rot., die Chinesen fliegen so doch auch noch." Also, wie gesagt, dies soll das Fehlverhalten in diesem Fall nicht decken. Ich sehe es eher als Grundsatzproblem. Bei der LH wäre es sicherlich anders abgelaufen. Aber da hat die Airline eventuell auch mehr Kostenrahmen für so einen Flug. MfG

06.02.2011 | 17:36
von Mike70 | Regelverstoß melden
Eine andere Alternative, um sich ohne Kostenrisiko zur Wehr zu setzen: flightright.de. Funktioniert genau wie das bereits genannte EUClaim, ein Teil der Entschädigung wird einbehalten (hier 25%). Dort sind auch die 400 Euro pro Person genannt, so wie oben. Ist rechtlich sicherlich einwandfrei - die Frage ist nur: wird Air Berlin, auch wenn ihr im Recht seid, zahlen?

Was mir noch aufgefallen ist: Ihr habt euch durch das Warten im ausgekühlten Flugzeug bzw. aufgrund der Zustände dort erkältet. Seid ihr beim Arzt gewesen? Wenn ja, wer hat die Arztkosten im Ausland übernommen? Die Kanaren haben nach meinen Erfahrungen fast nur Privatärzte, die nur gegen Cash behandeln. Hat die Krankenkasse alles getragen? Sonst würde ich den Rest noch versuchen, von Air Berlin zurückzubekommen. Das Thema mit der Erkältung ist sicherlich rechtlich nicht ganz einfach (entgangene Urlaubsfreuden?) - vielleicht lohnt hier doch ein Anwalt, der könnte dann alles insgesamt in die Hand nehmen, also das Thema Entschädigung wegen der Verspätung und wegen der Erkältungen. Muss man gegen das potentielle Kostenrisiko abwägen. Ansonsten sind EUClaim und flightright sicherlich gute Alternativen.

21.02.2011 | 15:04
von Berta Krause | Regelverstoß melden
Also, ich kann nur raten, hartnäckig zu bleiben. Wir hatten im Oktober ein ähnliches Problem, durften aber zu dritt auf dem Flughafen von Thessaloniki die ganze Nacht auf den Stühlen hocken. Haben auch die 400 Euro/Person eingefordert. Bekamen auch die 50-Euro-Gutschrift angeboten (nach etlichen Wochen ohne Reaktion). Dann habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Meine Rechtsschutzversicherung hat, ohne zu zögern, die Deckungszusage gemacht. Nach zwei Schreiben vom Anwalt haben die dann bezahlt, letzten Freitag hatte ich das Geld auf dem Konto.

24.02.2011 | 08:16
von Sandra F. | Regelverstoß melden
Hallo Zusammen,

erst mal muss ich sagen, dass dein Schreiben dem sehr nahe kommt, dass ich im September 2010 an Air Berlin geschickt habe.
Wir sind im August 2010 von Leipzig nach Palma de Mallorca geflogen und hatten genau wie du eine Flugverspätung von über drei Stunden. Grund: ein technischer Defekt in der Bordküche. Auch bei uns stand ein Flugzeug nebenan und wurde nicht eingesetzt.
Wir haben uns dann wieder zu Hause in Deutschland sofort an ein Schreiben an Air Berlin gesetzt und unsere 400 Euro pro Person eingefordert. Immerhin habe ich Unterkunft und Auto für diese Zeit bezahlt, konnte es aber nicht nutzen. Daher sehe ich es schon richtig, dass mir eine Ausgleichszahlung zusteht.
Lange Rede, kurzer Sinn: ein Schreiben an Air Berlin = Absage von Air Berlin. Widerspruch eingelegt und daraufhin einen 25 Euro Fluggutschein angeboten bekommen. Wieder in Widerspruch gegangen und dann hat Air Berlin einfach nicht mehr reagiert! Da wir eine sehr gute Reiserechtschutzversicherung besitzen, haben wir die ganze Sache jetzt unserem Anwalt übergeben. Mit dem Ergebnis, dass wir jetzt im März eine Verhandlung haben. Erst wird eine Güteverhandlung stattfinden und anschließend eine Verhandlung durchgeführt, wenn es zu keiner Einigung führt.
Klar für uns ist, dass wir uns nicht mit weniger als 400 Euro abspeisen werden lassen. Es gibt dazu klare Gerichtsurteile und Gesetze. Also warum sollte ich nicht auf mein Recht beharren?

Sobald ich ein Ergebnis mitteilen kann, werde ich es berichten!

05.03.2011 | 19:42
von ReclaBoxler-2941057 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen Bezug auf die Ihre beiden o.g. Schreiben. Sie erhielten von uns die nochmals unten aufgeführte Forderung im Zusammenhang mit der genannten Flugverspätung. In Ihren Schreiben bestätigen Sie jeweils die Flugverspätung von 3:55h aufgrund technischer Mängel am Flugzeug. Jedoch gehen Sie jeweils auf auf die "Frankfurter Tabelle" ein, welche wir zu keinem Zeitpunkt als Grundlage unserer Forderung angeführt hatten. Wie wir bereits hinreichend ausgeführt haben, ist die Rechtsgrundlage unserer Forderung aber das geltende Europäische Reiserecht, im Konkreten die Fluggastverordnung Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen. Die Anwendbarkeit dieser Verordnung bei Flugverspätungen (auch von Charterflügen) wurde, wie ebenfalls bereits dargelegt, mehrfach durch den EuGH und den BGH in diversen Urteilen bestätigt.

Die bisher angeboten 100 EUR als Gutschein sehen wir als nicht akzeptabel an. Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, unsere Forderung vollumfänglich

in Höhe von 400,- EUR pro Person, also in Summe 800,- EUR

bis zum 31.03.2011

zu erfüllen. Ab diesem Zeitpunkt geraten Sie bei Nichterfüllung oder bei nur Teilerfüllung mit dem Differenzbetrag zu unserer Forderungshöhe unmittelbar in Verzug. Sollten wir bis zu diesem Zeitpunkt keinen vollständigen Ausgleich unserer Forderung in genannter Höhe erfahren haben, werden wir die notwendigen weiteren Schritte einleiten. Wir machen Sie auch noch einmal darauf aufmerksam, dass wir Flug-Gutscheine nicht als Erfüllung unserer Forderung anerkennen werden.

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass wir ab diesem Zeitpunkt alle uns durch die Geltendmachung unserer Forderung gegen Air Berlin entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten auf unseren Forderungsbetrag hinzurechnen werden.


30.03.2011 | 21:09
von Sandra F. | Regelverstoß melden
So, nun war heute unsere Gerichtsverhandlung gegen Air Berlin. Und die Vertreter sind überhaupt erst nicht erschienen. Somit steht und lt. Gesetz nun je 400 Euro Entschädigung zu! Jetzt hat Air Berlin noch zwei Wochen Widerspruchszeit. Aber ich denke nicht, dass da jetzt seitens Air Berlin noch etwas kommt, sonst wären sie doch sicherlich bei Gericht erschienen. Wenn das Geld auf dem Konto ist, gibts nochmal eine Info von mir!

15.04.2011 | 13:57
von Sandra F. | Regelverstoß melden
Alles gut! Geld wurde überwiesen!

15.04.2011 | 15:15
von Tanja W. | Regelverstoß melden
Hallo Sandra,
könntest du mir sagen, welcher Anwalt dich in dieser Sache vertreten hat? Wir müssen leider auch diesen Weg einschlagen und wüssten gern, bei welchem Anwalt wir in guten Händen sind.

06.12.2011 | 19:44
von Geodolf Krespe | Regelverstoß melden
Hallo Zusammen,
weiß einer von Ihnen, ob es diesen Anbieter, der Fälle von Flugverspätungen /Annulierungen übernimmt gegen eine Pauschale von 25% des Streitwertes (o. Ä.) wirklich gibt? Ich habe auch davon gehört, finde aber nichts im Netz.
Vielen Dank!

13.12.2011 | 22:55
von Walter B. | Regelverstoß melden
Hallo Geodolf, ein solcher Anbieter ist beispielsweise "flightright.de", wir versuchen gerade mit denen unsere Forderung durchzusetzen. Man braucht aber Geduld, Air Berlin reagiert überhaupt nicht, die lassen es auf eine Verhandlung ankommen. Solln sie tun, dann müssen die halt auch noch die Anwaltskosten tragen.



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