830 Views | 14.03.2011 | 19:49 Uhr
geschrieben von Daniel Geier

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom verweigert Anerkennung des Aktionsbonus

Ich war vom 01.10.2009 bis 30.09.2010 Flexstrom Kunde, Tarif 2400er Partner Sommeraktion 2009, Zahlung per Vorkasse.

SCHLAGWORTE

Die Vertragskündigung erfolgte fristgerecht und wurde von Flexstrom bestätigt. In der Schlussrechnung vom 09.02.2011 wurde eine teilweise nachvollziehbare Restforderung mitgeteilt. Aufgrund der fehlenden Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Aktionsbonus in Höhe von 100 € legte ich am 13.02.2011 Widerspruch gegen die Rechnung ein, bat um Rechnungskorrektur und entzog Flexstrom die Einzugermächtigung für mein Konto.

Am 07.03.2011 überwies ist den unstrittigen Teilbetrag der Rechung (Gesamtforderung - 100 € Aktionsbonus). Somit sollten keine offenen Forderungen seitens Flextrom bestehen.

FlexStrom verweigert seit dem 13.02.2011 in mehrmaliger E-Mailkorrespondenz die Anrechnung des vertraglich vereinbarten Aktionsbonus. Die standardisierte Antwort lautet: "Bezugnehmend darauf müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihnen kein Bonusanspruch zusteht."

Das Bestehende des vertraglich festgelegten Bonusanspruch wurde nunmehr in mehreren Gerichtsurteilen bestätigt.

  • Amtsgerichte Tiergarten, Urteil vom 24.01.2011, Aktenzeichen: 3 C 377/10
  • Landgericht Heidelberg, Urteil vom 29. Dezember 2010, Aktenzeichen: 12 O 76/10 KfH

In der Ablehnung des Aktionsbonus verweist Flexstrom seine AGB (Punkt 7.3). Allerdings wurde die Unwirksamkeit der AGB in Bezug zum Anspruch auf Bonuszahlung durch Flexstrom unter anderem im Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten vom 24.01.2011, Az. 3 C 377/10 festgestellt.

Gibt es ähnliche Erfahrungen mit Flexstrom? Wie verfährt Flexstrom weiter? Tritt nach den widersprochenen Mahnungen ein Inkassobüro auf den Plan oder versucht Flexstrom die Wirksamkeit des Aktionsbonus ein weiteres Mal gerichtlich feststellen zu lassen?

Vielen Dank im Voraus für euer Feedback.

Viele Grüße,

Daniel

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an FlexStrom AG: Anerkennung des Aktionsbonus / Korrektur der Schlussrechnung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


30.03.2011 | 18:09
von Paul Meier | Regelverstoß melden
Liebe Leidensgenossen!

Hat jemand Infos, ob die sich in einem solchen Fall überhaupt trauen, zu klagen? Die können doch nur ihr Gesicht verlieren und hätten dann ein Referenzurteil, an dem Sie sich messen lassen müssten.

Die wollen ja übrigens nicht nur 20 €, sondern 80 € und spekulieren wohl auch noch auf die Mahnkosten und RA-Gebühren. Insgesamt also ca. 150 €.

Habt Mut, schreibt fleißig Kommentare, damit alle wissen, wie der aktuelle Stand ist.

Gruß
Paul Meier

03.04.2011 | 15:33
von Carsten H. | Regelverstoß melden
Auch ich habe per 28.03.2011 eine Schlussrechnung von Flexstrom erhalten. Fehlerhaft waren folgende Punkte:

- Endzählerstand wurde zu niedrig angegeben, warum auch immer
- Aktionsbonus von 120,00 Euro wurde nicht berücksichtigt

Gestimmt hat:

- Anfangszählerstand
- Frei-kWh

Fazit: heute wird FlexStrom angeschrieben und unter Fristsetzung zur Korrektur und Auszahlung aufgefordert.

27.04.2011 | 20:57
von Daniel Geier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!