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575 Views | 19.03.2011 | 23:33 Uhr
geschrieben von Jürgen Burghause
Bestell-/Kundennummer: 3637450
Trotz erfolgter fristgemäßer Kündigung per Fax (Protokoll vorhanden) vom 15.02.2011 mit 6-wöchiger KDF (lt. AGB) wurde die Kündigung bis zum heutigen Tage trotz mehrfacher Telefonate und Faxe nicht bestätigt. Vertragsende ist der 31.03.2011.
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.:
Unverzügliche Kündigungsbestätigung
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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1. Eingangsbestätigung der Mail sofort. 2. Antwort per Mail nach einer Woche. 3. Antwort per Post nach 17 Tagen.
www.derwesten.de/staedte/velbert/Teldafax-Kunden-kriegen-Strom-von-den-Stadtwerken-id4434013.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/bayer-leverkusen-prueft-trennung-von-teldafax/3963516.html
Über TelDaFax wird zur Zeit fast jede Woche in irgendeiner Form über die finanzielle Schieflage berichtet. Das ist hier nur eine Frage der Zeit, bis der Laden endlich dicht macht.
Das Interview vom Pressesprecher Herrn M. sagt sehr viel über die Kompetenz dieser Firma. Aber unbedingt bis Ende schauen. Das ist einfach nur Klasse.
www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw08/0222/03_deldafax.jsp
Seit Tagen ist aber zu beobachten, dass Kommentare zensiert werden.
Oder wie ist es zu erklären, dass die Kommentare bei TelDaFax- Beschwerden nicht mehr stattfinden. Es geht nicht darum, Leute zu beleidigen, es sollte darum gehen, die Verbraucher vor solchen Firmen zu warnen.
Kommt zu
www.facebook.com/TelDaFail
dort wird nichts zensiert.
Zitate:
TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen
Was TelDaFax-Kunden tun können
An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.
Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.
Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.
Zitat:
"Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks?
Viele Verbraucher haben die Faxen dicke
Die negativen Schlagzeilen über den Energieversorger TelDaFax Marketing GmbH nehmen kein Ende. Nach den Strom-Preiserhöhungen von TelDaFax überrollt derzeit eine Flut von Anfragen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:
Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.
Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen. Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.
Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.
Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.
Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.
Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.
"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit! ", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.
Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.
"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.
Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.
Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.
Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.
Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,
- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,
- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und
- die Schlussrechnung zu erstellen.
Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.
Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter
www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax
ein formloses Musterschreiben bereit.
Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.
Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.
Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.
"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.
Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen. "Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.
Übrigens: Der Stromversorger TelDaFax führt derzeit mit großem Abstand die Liste der Problem- und Beschwerdefälle in Sachen Stromwechsel bei der Verbraucherzentrale an.
VZ-RLP
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt." (Ende des Zitats)
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. einer Woche, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
www.vz-bawue.de/UNIQ130211149616491/link858811A.html
Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.
TelDaFax hat sich allerdings bis zum heutigen Tage nicht gemeldet.