Durch Möbel Inhofer gelöste Beschwerde. | 1531 Views | 16.04.2011 | 06:36 Uhr
geschrieben von Volker Zabinski

Möbel Inhofer GmbH & Co. KG (Senden)

Möbel Inhofer leitet Mahnverfahren ein

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag Nr.6137391

Nachdem ich bereits am 10.04.2011 meine Lage bezüglich der unberechtigt geforderten Rechnung geschildert hatte (de.reclabox.com/beschwerde/39027-moebel-inhofer-senden-trotz-maengel-wird-die-1-beanstandung-in-rechnung-gestellt), rief ich am 15.04.2011 nochmals bei Fr. H. vom Service-Team Möbel Inhofer an, ob die Forderung von 44,50€ nochmals überprüft wurde.

SCHLAGWORTE

Mir wurde gesagt, dass an diesem Fall nichts "zu rütteln" sei. Auf Anfrage, ob ich den einen Vorgesetzten von ihr sprechen könne, wurde mir gesagt, dass die Einleitung des Mahnverfahrens mit der Geschäftsleitung abgesprochen sei. Zum Abschluss des Gespräches wurde mir dann in einem überheblich wirkenden Ton mitgeteilt, dass wir beim letzten Telefonat mit Rechtsbeistand gedroht hätten und dies doch machen sollten.

Mit "Service" hat diese Leistung wohl nichts zu tun. Es muss doch möglich sein, dass sich bei Möbel Inhofer jemand die Zeit nimmt, diesen Vorgang bezüglich der zwei Beanstandungen nochmals durchzuschauen, damit festgestellt werden kann, dass der erst beim zweiten Besuch behobene Mangel bereits bei der ersten Beanstandung angezeigt wurde, diese erste Beanstandung jedoch als unberechtigt eingestuft wurde und somit in Rechnung gestellt wurde.

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Meine Forderung an Möbel Inhofer GmbH & Co. KG: Nochmalige Überprüfung des Vorgangs. Ausbuchung des Rechnungsbetrags von 44,50€


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Kommentare und Trackbacks (6)


16.04.2011 | 08:59
von Onkel Paul | Regelverstoß melden
Herr Zabinski, wie kann man nur so hilflos wirken!

Mahnverfahren ist doch ok, dem ist innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen. Da wir alle keine Fachleute sind, müssen sie der Firma was entgegenhalten, möglicherweise auch klagen. Also holen sie sich einen Sachverständigen; Fragen sie bei der Tischlerinnung oder Polsterer-Innung nach.

Man, ist doch alles halb so schlimm!

16.04.2011 | 09:23
von ReclaBoxler-2222025 | Regelverstoß melden
Ich denke nicht, dass es so einfach ist. Sollte ein Mahnverfahren eingeleitet werden, so wird Herr Zabinski ja erstmals vom Inkassodienst zur Kasse gebeten. Der Forderung kann er zwar widersprechen, allerdings würde er die Inkassokosten (die nicht gerade unerheblich sind) in Rechnung gestellt bekommen. Dazu kommen dann noch die täglich anfallenden Zinsen. Und das wiederum würde die Forderung von derzeit 44,50 Euro um das doppelte, wenn nicht sogar dreifache übersteigen.

Klagen oder einen Sachverständigen beauftragen läuft wohl aufs gleiche hinaus. In jedem Fall müsste Herr Zabinski draufzahlen. Ob sich das lohnt?

16.04.2011 | 11:40
von ReclaBoxler-4026323 | Regelverstoß melden
So ist das, wenn man mit dem Anwalt droht und dann nichts tut.

16.04.2011 | 13:27
von Volker Zabinski | Regelverstoß melden
Hallo Onkel Paul. Mit Hilflosigkeit hat dies ja wohl nichts zu tun! Brauche hier keinen Sachverständigen, da Reparatur nach der zweiten Beanstandung erledigt wurde. Bitte den Link anklicken und die erste Beschwerde lesen. Bin nur nicht bereit, für einen Mangel, der beim ersten Besuch des Technikers nicht behoben wurde und als unberechtigt eingestuft wurde, zu bezahlen. Erst nach eigener Fehlersuche bzgl. der Mängel wurde von mir das defekte Teil entdeckt, dass dann auch nach der zweiten Beanstandung ausgetauscht wurde. Zu dem Kommentar von ReclaBoxler-4026323: Werde mich nächste Woche mit dem Verbraucherschutz BW in Verbindung setzen.

17.04.2011 | 11:26
von Max Mustermann | Regelverstoß melden
Ich möchte einen Vorschlag machen:

Auch wenn die Forderung des Möbelhauses, sollte sich alles so wie geschildert abgespielt haben, auch in meinen Augen unberechtigt ist, gibt es noch die Möglichkeit, die 44 EUR einfach zu bezahlen. Das ist am Ende günstiger. Nicht unbedingt in reinen Geldbeträgen gerechnet, nicht dass wir uns falsch verstehen, aber die Zeit und Nerven, die zu investieren sind, übersteigen 44 EUR mit Leichtigkeit.

Also einfach eine Tüte Chips und einen Film kaufen und sich selber vormachen, diese beiden Dinge hätten jetzt 50 EUR gekostet*. Dann auf die tolle neue Couch lümmeln und den Abend genießen.

Für alle "es geht ums Prinzip!"-Schreier: Ja, stimmt. Ich würde mich auch ärgern und mit oftmals macht man auch wegen kleineren Beträgen berechtigterweise einen Aufriss, aber mein Eindruck ist, dass hier beim Möbelhaus die internen Prozesse nicht ordentlich funktionieren und dieser Fall leider etwas spezieller ist. Grundsätzlich bösartig, wie manch anderer, scheinen sie nicht zu sein.

Also, Schwamm drüber und dort nie wieder etwas kaufen. Das wäre in meinen Augen die ökonomischere Lösung.

* Eine weitere Möglichkeit: Sich ganz fest einbilden, die Couch hätte statt 1748,- einfach 1792,- EUR gekostet. Ein Umstand, der Sie ja sicher nicht davon abgehalten hätte, das schöne Stück zu erwerben.

19.04.2011 | 11:23
von Volker Zabinski gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Haben heute ein Schreiben von Möbel Inhofer bekommen, dass der Betrag ausgebucht wurde.


09.10.2014 | 08:24
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