254 Views | 27.04.2011 | 19:38 Uhr
geschrieben von Jens Walenta
Bestell-/Kundennummer: 4261403
Wir haben am 18. Dezember 2010 den Stromauftrag gegeben und die Stromlieferung sollte mit dem 1.3.2011 beginnen. Der Rechnungsbetrag in Höhe von 880 € wurde von unserem Konto an TeldaFax überwiesen.
Da der Vorlieferant die Kündigung nicht akzeptiert hat, bekamen wir eine Stornomitteilung (Schreiben vom 23.02.11) - auch diese erst nach mehrmaligen Anfragen.
Nun haben wir bereits mehrfach bei Teldafax angerufen und gemailt - auch mit rechtlichen Schritten gedroht - und wurden immer wieder vertröstet.
Nun ist Ende April und wir haben immer noch nicht das Geld wieder.
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.:
880,00 €
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Gerichtlicher Mahnbescheid, anschließend Vollstreckungsbescheid und zeitgleich Strfanzeige (Höptner/Vorstandschef TDF) wegen Verdachts auf Betrug und Insolvenzverschleppung.
www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/fussballer-wird-teldafax-vorstand/4106206.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/teldafax-stellt-phantomrechnungen/4101180.html
Wie nicht anders zu erwarten, ist der Artikel inhaltsleer und es lässt nur erahnen, wie schlimm es um diesen Laden wirklich steht.
www.bild.de/geld/sparen/strom/kunde-strom-gas-abgestellt-17603080.bild.html
Als ehemaliger Kunde (ich streite mich nach drei Jahren immer noch mit TDF) kann ich nur hoffen, dass der Laden abgewickelt wird.
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
und
von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit Musterschreiben und Hinweisen:
www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax
2) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)
3) GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
4) Verbraucherzentrale NRW "Ärger mit Teldafax: Kündigen oder nicht?"
www.vz-nrw.de/UNIQ130296527015825/link861751A.html
de.reclabox.com/beschwerde/39933-teldafax-troisdorf-teldafax-zahlt-kaution-nicht-aus#comment68927
2) die Tedafax-Beschwerde vom 13.05.11, 16.48 Uhr, sowie Kommentare zu "Erfolgreiches Zurückholen meines Guthabens":
de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens