687 Views | 14.07.2011 | 11:39 Uhr
geschrieben von Horst Kießling

OLS24 Handel GmbH (Hamburg)

Ware reklamiert (zurückgeschickt), aber kein Geld zurück erhalten

Bestell-/Kundennummer: Ihre Kundenummer: 5401

Wir haben eine Kaffeemaschine gesucht, die ganze Bohnen verarbeitet, klein und mit guten Test-Ergebnissen und OLS 24 hatte diese "Roussell Hobbs" im Katalog.

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Bekommen haben wir eine Andere. Andere Marke, groß, mehr Watt. Wir haben die Rücknahme gefordert und nach mehreren Mails u. Telefonaten wurde sie auch abgeholt. Auf die Rückzahlung des Kaufpreises warten wir nun seit Februar 2011.

Am Telefon hatten wir tatsächlich manchmal Jemand und bei seiner letzten Mail hat sich ein Mitarbeiter richtig Mühe gegeben:

"Ich kann Ihre Situtaion vollkommen nachvollziehen. Allerdings garantiere ich Ihnen, dass Sie aufjedenfall Ihr Geld erhalten werden. Das einzigste was ich nicht kann, ist Ihnen einen genaues Datum mitzuteilen wann der Eingang Ihres Geldes nun endlich eintreffen wird. Ich bitte um Ihr Verständnis und danke Ihnen trotz allem recht herzlich für Ihre Bestellung bei OLS24.de. Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Patrick D."

Der Einschreibe-Brief, den ich nach Hamburg Eiffestr. 464 geschickt habe, kam zurück mit einem Aufkleber der Post "Adresse unzureichend".

Also, Finger weg von "OLS24" und wenn der Name Ömer Türkmeneler evtl. mit einer neuen Firma auftaucht – (denn im Moment 14.7. 2011 gibt es keinen Internet-Auftritt von OLS24 mehr) sollte die Käufergemeinschaft und besser auch das Hamburger Gewerbeamt schnell reagieren.

Fam. Kießling Ilmenau Thüringen

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Kommentare und Trackbacks (3)


14.07.2011 | 12:48
von S.F. | Regelverstoß melden
Googeln Sie mal mit OSL24! So Leid es mir tut, aber Sie scheinen nicht die einzige Geschädigte zu sein. Der Name Ömer Türkmeneler kam mir gleich bekannt vor und in der Tat: Ich arbeite bei einem der großen Bürobedarfshändler und -logistiker. Vor ca. drei Jahren wollte Herr T. uns für folgende logistische Zusammenarbeit gewinnen: Wir liefern ihm eine Datei mit einem elektronischen Katalog unserer Waren, den er in seinem Shop darstellt, wo seine Kunden bestellen. Und wir sorgen für die Logistik, d. h. wir liefern an die Kunden. Er tritt nach außen als Rechnungsadresse auf, d. h. er fordert das Geld der Kunden ein. Wir wiederum stellen unsere Forderungen (Waren- und Logistikkosten) an ihn, nicht an die Kunden. Eine an sich nicht so ungewöhnliche Konstellation, die aber für den eigentlichen Lieferanten ein sehr großes Risiko darstellt und daher nur mit ganz außergewöhnlich vertrauenswürdigen Partnern sinnvoll ist. Bereits in den Vorgesprächen hat sich Herr T. als unangenehm fordernd, unhöflich, verständnislos gegenüber allen unseren berechtigten Einlassungen betriebswirtschaftlicher und technischer Natur gezeigt. Uns erschien das ganze Auftreten bei weitem nicht seriös genug, um eine Zusammenarbeit ernsthaft in Erwägung zu ziehen und wir sind - wenn ich das jetzt alles so lese - recht froh darum.

21.07.2011 | 12:29
von Horst Kießling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe auch nicht damit gerechnet, da bereits Einschreiben-Brief ja ungeöffnet zurück kam.
Mit frdl. Grüßen
H. Kießling


25.08.2011 | 21:40
von Horst Kießling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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