Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 610 Views | 07.11.2011 | 00:00 Uhr
geschrieben von Michael Jäger

E.ON Energie Deutschland GmbH (Hamburg)

Keine Stromlieferung, Keine Rückerstattung der Abschläge

Bestell-/Kundennummer: 242069172616

Nach der Insolvenz von Teldafax wollte ich bei der E. ON Hanse Stromkunde werden. Obwohl ich kein Begrüßungsschreiben erhalten habe, begann die EON. Hanse mit der monatlichen Abbuchung der Abschlagzahlungen.

Ich erhielt dann von den Stadtwerken Kiel ein Schreiben, dass sie mich ab sofort mit Strom beliefern, da Teldafax Insolvenz beantragt hat. Nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber hat die EON Hanse am 01.05.2011 die Netznutzung beantragt und sie am 02.05.2011 wieder storniert. Eine Stromlieferung hat also nie stattgefunden seitens der EON Hanse.

Zwei Schreiben mit ausreichenden Fristen zur Rückzahlung meiner gezahlten Abschläge in Höhe von 235 Euro wurden ignoriert.

Es ist wirklich erschreckend, wie mit möglichen Neukunden umgegangen wird und dass man sie zu rechtlichen Schritten zwingt.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: 235,00 Euro


Firma hat geantwortet nach 16 Tage nach 16 Tage
24.11.2011 | 17:36
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Jäger,

bitte entschuldigen Sie unsere sehr späte Antwort auf Ihren Beitrag. Selbstverständlich erhalten Sie Ihre an uns bezahlten Abschläge zurück.

Gern möchten wir Ihnen noch erläutern, wie es überhaupt zu der Situation kommen konnte. Wir haben wie von Ihnen gewünscht schnellstmöglich in Ihrem Auftrag bei Teldafax gekündigt und zwar zum 30. April 2011. Daraufhin haben wir eine Ablehnung wegen Vertragsbindung erhalten und deshalb auch die gleichzeitig ausgesprochene Netzanmeldung wieder storniert.

Zum richtigen Termin konnten wir dann nicht mehr kündigen, weil Teldafax in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet hatte. Deshalb werden Sie auch seit 1. Mai 2011 von Ihrem örtlichen Grundversorger, den Stadtwerken Kiel, mit Energie beliefert. Aufgrund eines Fehlers bei der Bearbeitung der Stornierung blieb Ihr Vertrag in unserem Abrechnungssystem trotzdem aktiv. So konnte es zu den Abbuchungen der Abschläge kommen. Das hätte nicht passieren dürfen.

Es tut uns sehr leid, dass es wegen dieser Überschneidung zu solchen Schwierigkeiten gekommen ist. Wir finden es sehr schade, dass Ihr Lieferantenwechsel zu uns nicht geklappt hat, und freuen uns sehr, wenn Sie uns trotzdem noch mal eine Chance geben.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (8)


07.11.2011 | 08:22
von Marie Huber | Regelverstoß melden
Auf jeden Fall der Belastungsbuchung bei der eigenen Bank UMGEHEND widersprechen und den Betrag von dieser zurück buchen lassen. Der Widerspruch braucht gegenüber der Bank NICHT begründet werden.

www.vis.bayern.de/finanzen_versicherungen/zahlungsverkehr/lastschrift_faq.htm

07.11.2011 | 08:23
von Jonas | Regelverstoß melden
1) www.antispam-ev.de/wiki/Lastschrift

Rechtswidrige Lastschrift-Abbuchungen

Zitat:

"Die Rückbuchung geht im Gegensatz zu den immer wieder geäußerten falschen Behauptungen der Banken bei nicht genehmigten Lastschriften auch noch nach der ominösen 6- bzw. 8-Wochen-Frist.

Nach den neuen SEPA-Richtlinien der Bundesbank gilt seit November 2009 für ungenehmigte Lastschriften eine Rückbuchungsfrist von 13 Monaten ab Kontobelastung.

Für ältere Buchungen, die bis Oktober 2009 erfolgt sind, gilt eine längere Frist, entsprechend der BGB-Regelverjährung, d. h.: 3 volle abgelaufene Kalenderjahre nach dem Jahr, in dem die Abbuchung erfolgt ist.

Anschließend kann man einen Beschwerdebrief an die abbuchende Bank schreiben, evtl. Strafanzeige gegen den Kontoinhaber erstatten, sobald man die Daten von der Bank hat.

Man kann auch noch eine Meldung an die zuständige Finanzbehörde erstatten.

Bei einer unberechtigten Forderung besteht grundsätzlich keine Rechtspflicht, dass man sich etwa zu der Sache äußern müsste (außer beim - extrem seltenen - Mahnbescheid).

Auch, wenn fürchterlich klingende Drohschreiben von Anwälten oder Inkassobüros kommen: wenn Sie nichts bestellt haben, gibt es keinen Vertrag.

Kein Vertrag - kein Anspruch. Basta.

Meistens ist es auch nicht hilfreich, mit diesen unseriösen Anwälten oder Inkassobüros irgendeine Brieffreundschaft anzufangen..."

2) www.kostenlose-vordrucke.de/html/lastschrift-rueckbuchung.html

Zitat:

"Wenn eine unrechtmäßige Abbuchung von Ihrem Konto über das Lastschriftverfahren vorgenommen wurde, können Sie den abgebuchten Beitrag über Ihre Bank zurück buchen lassen. Eine unrechtmäßige Abbuchung kann z. B. dann vorliegen, wenn für eine Abbuchung keine vertragsrechtliche Grundlage mehr besteht, zum Beispiel bei Abbuchungen nach einer Vertragsbeendigung.

Sie haben das Recht, einen unrechtmäßig abgebuchten Geldbetrag von Ihrer Bank zurück buchen zu lassen. Dies ist für Sie in der Regel kostenlos. Im Fall einer unrechtmäßigen Kontobelastung kann die Zahlung innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden."

07.11.2011 | 12:21
von Michael Jäger | Regelverstoß melden
Danke für den ausführlichen Hinweis.
Werde mich gleich an die Arbeit machen.

10.11.2011 | 10:03
von Michael Jäger | Regelverstoß melden
Habe am 09.11. eine Rückbuchung der gezahlten Beträge beantragt.
Am 10.11.11 wurden mir die 235,00 Euro zurück gebucht.
Bin mal gespannt, ob die E. ON jetzt die Frechheit besitzt, sich zu melden.

14.11.2011 | 01:04
von Michael Jäger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beiträge habe ich in Eigeninitiative zurück buchen lassen.
E.ON Hanse hat sich nicht gemeldet.


14.11.2011 | 11:44
von Michael Jäger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe Beträge selbstständig zurück buchen lassen.
E.ON meldet sich nicht.


21.11.2011 | 16:07
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.

23.11.2011 | 08:52
von Michael Jäger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Betrag wurde durch mich zurück gebucht.
Leider gibt es kein klärendes Schreiben der E.ON Hanse.




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