centerra Immobilienservice GmbH (Berlin)
Fast ein Jahr vorbei, immer noch keine Kaution zurück!
Ich bin im Februar 2011 aus meiner Wohnung ausgezogen und habe mir selbst einen Nachmieter gesucht! Seit dem warte ich auch meine Kaution. Nach gut sechs Monaten habe ich es mit einer Mail versucht - auf die keine Antwort kam!
Ich habe des öfteren angerufen. Immer die Entschuldigung, dass es schon so lange dauert und das Versprechen das, alles so schnell wie möglich zu regeln. Kurz vor Weihnachten aber ich fast zwei Stunden in der Warteschlange gehangen, davon eine 3/4 Stunde auf Platz 1!
Kurz vor Jahresende bekam ich dann noch die freudige Nachricht, dass ich eine Rückzahlung der bereits gezahlten Beträge der Nebenkosten bekomme - sie müsste laut centerra in der nächsten Woche auf meinem Konto sein. Ich bin gespannt!
02.02.2012 | 17:23
Abteilung: Servicecenter
Sehr geehrte Frau Herbst,
ja Sie haben Recht, Ihr Haus wird von centerra nicht mehr betreut. Über den Wechsel hätte der neue Verwalter unter Vorlage seiner Vollmacht informieren müssen. Ich empfehle, dies mit dem neuen Verwalter zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
centerra Immobilienservice GmbH
www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm
Zitat:
".. . Es versteht sich von selbst, dass der Vermieter die Kaution bis zur vollständigen Beseitigung etwa vorhandener Schäden oder Mietrückstände einbehalten kann. Insoweit gibt es keine Frist für die Rückzahlung. ..
... Nach Beendigung des Mietverhältnisses und beanstandungsfreier Wohnungsabnahme kann der Mieter Rückzahlung der Mietkaution verlangen, wenn der Mietvertrag die Regelung enthält, daß die Sicherheitsleistung nebst Zinsen bei Ende des Mietverhältnisses zur Rückzahlung fällig wird.
Der Vermieter kann den Mieter nicht darauf verweisen, dass eine Abrechnung erst nach 6 Monaten zu erfolgen habe, er kann allenfalls ein Zurückbehaltungsrecht in angemessener Höhe wegen der noch abzurechnenden Betriebskosten ausüben, wenn dies so im Mietvertrag geregelt ist. ...
... Meines Erachtens muss in diesen Fällen eine Überlegungsfrist von 3 Werktagen ausreichend sein.
Der Mieter sollte den Vermieter schriftlich unter Setzung einer entsprechenden Frist zur Rückzahlung bzw. Rückgabe (Sparbuch) usw. auffordern.
Dadurch gerät er Vermieter in diesem Fall (beanstandungsfreie Wohnungsabnahme) in Verzug.
Nach Firstablauf kann der Mieter einen Rechtsanwalt beauftragen, die dann anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Vermieters, sofern und soweit er sich mit der Zahlung in Verzug befindet. ..."
Begründung: Die "arbeiten" mit dem Geld.
Schön mir fehlen die 900€
Jede Wohnungsgesellschaft kann wohl machen, was die wollen.
habe gestern bei centerra angerufen: sie sind nicht mehr für mich zuständig, es gab einen verwalterwechsel.
Vllt kann mir die neue Verwaltung besser helfen!
Über den Verwalterwechsel wurde ich übrigens nicht informiert!