Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 499 Views | 30.01.2012 | 17:29 Uhr
geschrieben von Eckhard Muche

E.ON Energie Deutschland GmbH (Quickborn)

Keine Rechnung - keine Gutschrift

Bestell-/Kundennummer: kd.-nr Vertragskonto 242061153318

Am 8.11.11 wurden die Zähler abgelesen. Online habe ich die Zählerstände bei eon gesehen, als ich mich eingeloggt hatte. Ich habe wesentlich weniger verbraucht als letztes Jahr.

Deshalb habe ich auch bis heute keine Rechnung erhalten. eon arbeitet mit meinem Geld.

Letztes Mal musste ich nachzahlen, da kam die Rechnung nach einer Woche!

Ich habe bereits dreimal an eon geschrieben, keine Antwort.

Das ist nicht in Ordnung - gelinde gesagt.

Freundliche Grüße

e. Muche

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Sofortige Rechnung - Gutschrift - neue Abschläge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.02.2012 | 16:48
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Muche,

Ihre Rechnung und ein Schreiben von uns erhalten Sie in den nächsten Tagen. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie dieses Mal länger warten mussten. Das sollte natürlich nicht vorkommen. Wir versichern Ihnen, dass die Verzögerung nicht mit dem Ergebnis (Guthaben oder Nachzahlung) zusammenhängt.

Wenn eine Rechnung ein Guthaben ergibt, dann wird dieses immer sofort ausgezahlt.

Wir hoffen, dass die Sache dann für Sie erledigt ist und wir Sie in Zukunft wieder von unserem Service überzeugen können.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (3)


30.01.2012 | 19:00
von Klaus | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen, teilen Sie Eon Hanse den Verbrauch, die Kosten und das Guthaben mit

(z. B.: " -. - da das Abrechnungsjahr am xxxxx beendet wurde und der Zähler bereits am xx abgelesen worden ist, teile ich Ihnen hiermit nochmals den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €

Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Eon Hanse) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

05.02.2012 | 11:49
von Eckhard Muche gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 31.1.12 wurde online auf der eon Seite die Rechnung aufgeführt. Einen Tag später konnte ich die Rechnung auch öffnen und ausdrucken.
Mittlerweile ist auch eine Gutschrift auf meinem Konto. Abgelesen wurde am 8.11.11. Rechnungserstellung 31.1.12. Mein erster Abschlag läuft ab Februar 2012. Der wurde aber bereits mit dem Guthaben verrechnet. Die erste Abbuchung mit geringerem Abschlag erfolgt Anfang März, für Dez. und Jan. habe ich keinen Abschlag bezahlt. Da hat die erhöhte Zahlung des letzten Jahres ausgereicht. Eine ordentliche Begründung für die späte Rechnungserstellung erfolgt nicht.


05.02.2012 | 16:52
von Q. | Regelverstoß melden
Hauptsache ist aber doch, dass jetzt alles endlich in Ordnung ist.



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