Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 4395 Views | 02.02.2012 | 19:18 Uhr
geschrieben von Mark Bonn

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Plötzlich Abschlussrechnung nach Mahnbescheid!

Bestell-/Kundennummer: Hitgas und Hitstrom vom 01.01.-31.12.2011

Extraenergie (EE) erstellt plötzlich Abschlussrechnung und will 1.500 EUR zahlen (nach Eingang meines Mahnbescheides).

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Ich hatte den zugrunde liegenden Sachverhalt bereits hier gepostet: de.reclabox.com/beschwerde/45937-extraenergie-neuss-extraenergie-erstellt-keine-abrechnung

Unmittelbar nach Verstreichen der ExtraEnergie (nachfolgend EE) von mir per Telefon, E-Mail, Fax und Einschreiben gesetzten Frist zur Erstellung der Abrechnung und Überweisung des Guthabens bis zum 20.01.2012 habe ich einen Mahnbescheid beantragt. Dieser wurde EE am 25.01.2012 vom Mahngericht Euskirchen zugestellt. Die beiden Kostennoten des Mahngerichts habe ich sofort überwiesen.

Heute (02.02.2012) habe ich zwei Briefe von EE bekommen. Inhaltlich geht es um das von mir eingeleitete Mahnverfahren. EE erklärt, ich hätte keinen Rechtsgrund gehabt, einen Mahnbescheid zu erwirken, da laut den AGB unseres Vertrages eine Abschlussrechnung erst dann erstellt werden müsse von EE, wenn alle Daten vorlägen. Im Prinzip könne ich erst nach Erstellung der Rechnung einen Zahlungsverzug annehmen und gerichtlich einfordern, wenn nach Erstellung der Rechnung keine Zahlung des Guthabens erfolge.

Man rät mir, keine weiteren rechtlichen Schritte einzuleiten, denn die Kosten dafür müsse ich dann genau so tragen, wie die bisher angefallenen Kosten für das aus EE-Sicht nicht zulässige Mahnverfahren.

Meine Sicht:

Ich habe per Telefon, Mail, Fax und Einschreibebrief eine begründete Frist gesetzt! Zum 31.12.2011 hatte EE bereits alle Daten von mir übermittelt bekommen. Ich kann darüber hinaus auch beweisen, dass EE bereits ab 03.01.2012, bzw. ab 06.01.2012 alle erforderlichen Daten von meinem Grundversorger vorliegen hatte, um eine Abschlussrechnung zu erstellen. Dies hat EE auch bestätigt per Mscons. Dies kann ich in Schriftlage und in Form eines Personalbeweises belegen, denn die Mitarbeiterinnen meines Grundversorgers stehen als Zeuginnen zur Verfügung (Zur Erinnerung: Man hatte eine Telefonat mit EE geführt und gelogen, die Daten seien nicht da). Also ist EE ab 01.01.2012 in Zahlungsverzug, insbesondere da der Vertrag zum 31.12.2011 endete.

SCHLAGWORTE

Dann heute das Sahnehäubchen:

Auf Telefonate, E-Mails, ein Fax und einen Einschreibebrief KEINE Reaktion. Nach Erhalt des Mahnbescheids bekomme ich heute plötzlich aus heiterem Himmel eine E-Mail: Ihre Abschlussrechnung ist online abrufbar. Innerhalb der nächsten 14 Tage wolle man mir das Guthaben von etwas über 1.500 EUR überweisen.

Hierzu kann ich sagen: Der Vater meines Arbeitskollegen hat ebenfalls vor etwas über drei Wochen diese Ankündigung „wir zahlen innerhalb der nächsten 14 Tage“ bekommen. Er hat sein Geld bis heute nicht.

Ergebnis:

Ich werde daher nicht zuwarten, ob EE mir innerhalb der nächsten 14 Tage mein Geld überweist. Lässt EE die Frist aus dem Mahnbescheid verstreichen, geht’s weiter vor dem Mahngericht. Sollte EE nur mein Guthaben zurückzahlen, werde ich alle Kosten des Mahnverfahrens eintreiben lassen.

Ich kann nur dringend empfehlen, konsequent gegen Extraenergie vorzugehen:

- schnelles, konsequentes Handeln unmittelbar zum Ende der Vertragslaufzeit

Zählerstände eintragen und zusätzlich schriftlich mitteilen

Zugleich eigene Berechnung (Abschlussrechnung) erstellen und EE zusenden

- Fristen konkret benennen und auch selbst einhalten

- Anschreiben per Einschreiben

- Nach Verstreichen der Frist unmittelbar und konsequent die angedrohten Schritte umsetzen

- BEWEISE SAMMELN!

Grundversorger involvieren! Fragen: Wann hat EE via Mscons die Abschlussrechnung erhalten?

Name des Mitarbeiters notieren, ggfls. schriftlich oder per Mail vom Grundversorger bestätigen lassen, dass EE alle Daten vorliegen hat.

DAMIT GELINGT DER BEWEIS, DASS EE VORSÄTZLICH KEINE ABRECHNUNG ERSTELLT ODER DIESE VORSÄTZLICH HINAUSZÖGERT!

Außerdem kann man EE sonst nicht beweisen, dass die alle Daten haben. EE schiebt alles auf den Grundversorger, der natürlich irgendetwas nicht mitgeteilt hat! Oder auf einen selbst (Sie haben den Zählerstand noch nicht eingetragen pp).

- Mahnbescheid beantragen

- Gebühren schnell bezahlen

- AUF KEINEN FALL von EE „einlullen“ lassen, keine Zugeständnisse machen oder auf scheinbar plötzliches Einlenken vertrauen.

- Konsequent alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen

Ich werde diese Angelegenheit nicht eher beenden, bis ich den letzten mir zustehenden Cent wieder bekommen habe! Außerdem werde ich mich an einer größeren geplanten Reportage eines entsprechend bundesweit publizierenden Magazines beteiligen in der Art und Weise, dass ich meine sämtlichen Unterlagen und den Schriftwechsel zur Verfügung stellen werde.

Rückfragen gerne! Ich hoffe, mir sind beim Schreiben des langen Textes nicht zu viele Fehler unterlaufen.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Überweisung des Guthabens und der Kosten des Mahnbescheides


Firma hat geantwortet nach 6 Monate nach 6 Monate
31.07.2012 | 15:41
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über presse spider monkey extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Vergessen Sie bitte dabei nicht uns Ihre Vertragsnummer mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (23)


02.02.2012 | 21:32
von ReclaBoxler-9018152 | Regelverstoß melden
Was die von EE schreiben ist völlig irrelevant. Verweisen die doch sogar auf ihre eigenen AGB, wonach die Abrechnung erstellt wird, wenn alle Daten vorliegen. Darüber können Sie den Nachweis führen.
Und was für ein Q-uatsch: "Der Zahlungsverzug tritt erst nach erstellen der rechnung ein"
Wenn die keine rechnung erstellen, würde demnach nie ein Zahlungsverzug eintreten und der Kunde könnte bis zum St. Nimmerleinstag warten?
Die hatten die Daten zur Abrechnung und Sie haben eine Frist gesetzt. Nach Ablauf der Frist waren die im Zahlungsverzug - egal ob die eine Rechnung erstellt haben oder nicht.

Haben Sie schon eine Mitteilung vom Mahngericht, ob EE dem Mahnbescheid widersprochen hat?

Das ist ganz wichtig, denn dann können Sie sofort das streitige Verfahren beantragen. Auch dann, wenn die in der Zwischenzeit Ihr Guthaben überwiesen haben. Dann fordern Sie alle entstandenen Kosten (Einschreibebriefe etc.) mit ein.

Achja: Warum ZWEI "Kostennoten"?

Ich habe eine Rechnung vom Mahngericht erst nach dem Widerspruch gegen den MB bekommen.

02.02.2012 | 21:32
von Peter Lustig | Regelverstoß melden
Hallo lieber Beschwerdeführer,

es ist schon verständlich, dass Sie es mit dem Guthaben eilig haben. Jedoch haben die Versorger gemäß der neuen EnWG-Novelle 6 Wochen für die Erstellung der Schlussrechnung (oder Rechnung im Allgemeinen) zeit. D.H. wenn man zum 31.12.2011 kündigt, muss der Versorger bis spätestens 10.02.2012 die Rechnung vorlegen.
Erst dann sollte man den Versorger in Verzug setzen.

Näheres zu den interessanten Neuerungen gibt es hier:

lmgtfy.com/?q=EnWG+Novelle+2012

Lg

02.02.2012 | 22:25
von ReclaBoxler-9018152 | Regelverstoß melden
Lustig, Herr Lustig.

Ist die Novelle bereits in Kraft getreten? Nöö - soll ab 04.02.2012 gelten.
Bis dahin können und konnten sich die Varols & Co, Zeit lassen bis zum jüngsten Tag - was sie ja ausgibig getan haben.
Deshalb wurde das Gesetz ja auch novelliert.

Und deshalb gilt bis zum 04.02.2012 auch der Umkehrschluß und der BF hat völlig richtig gehandelt.

Nach Fristsetzung befinden sich die Herren von EE im Verzug.

Und die werden sich sicher auf keinen Prozess einlassen - dafür sind sie bekannt.

02.02.2012 | 22:36
von Peter Lustig | Regelverstoß melden
Wie Sie selber Schreiben, gab es für die Versorger bisher keine zetliche Begrenzung.

Weiterhin habe ich nicht geschrieben, dass der Beschwerdeführer falsch gehandelt hat. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass hierzu bereits ein Gesetz gibt.

Weiterhin denke ich, dass man auch 6 Wochen auf eine Rechnung warten kann. Ich gehe einfach mal davon aus, dass es schon einen Hintergrund hat, warum man den Versorgern 6 Wochen zeit gibt.

Aber interessant, dass man hier ständig für Tatsachen angefeindet wird. Spiegelt dann wohl nur das Niveau der Reclabox und einiger Nutzer.

lg

03.02.2012 | 10:24
von Mark Bonn, Verfasser | Regelverstoß melden
1. ZWEI Kostennoten deswegen, weil ich jeweils einen Mahnbescheid für Gas- und Strom erwirkt habe. Es waren ja schließlich auch zwei Verträge!
2. EE hat geschrieben, die hätten gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt; klar: Die wollen die Gebühren nicht zahlen
3. Rückfrage bei Bundesnetzagentur hier bei mir in Bonn und bei der Verbraucherschutzzentrale: Novelle gilt noch nicht!
4. Genau: Wie lange soll man warten, bis die Damen und Herren sich bequemen? So lange bis die nicht mehr zahlen können? Man muss sich doch frage, warum ich nie (!) eine Antwort bekommen habe auf E-Mails, ein Fax und ein Einschreiben! EE hat sich falsch und kundenunfreundlich verhalten, NICHT ich! EE reagiert ERST auf Mahnbescheid hin. bitte sehr!

03.02.2012 | 10:50
von Mark Bonn, Verfasser | Regelverstoß melden
Ich persönlich habe mich auch nicht angegriffen gefühlt, aber Frage: Würden Sie Jemandem 1500 EUR in die Hand geben, der Sie anlügt? Ihre Antwort kann ich mir denken. Ach und noch was: Warum schreibt EE nicht einfach, Sie bekommen die Abrechnung in 6 Wochen oder dann und dann, sondern lässt sich das offen? Ich denke, ich habe alles richtig gemacht!

03.02.2012 | 12:35
von E. | Regelverstoß melden
Sie haben ALLES richtig gemacht!

Vielen Dank für die ausführliche Schilderung Ihres Anliegens und die entsprechenden Handlungshinweise.

Mit Extraenergie habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Mitarbeiter von Extraenergie vom BGB und den eigenen AGB sowie von Rechten und Pflichten entweder keine Ahnung haben oder - allerdings immer zum Nachteil des Kunden - keine Ahnung haben wollen.

03.02.2012 | 14:55
von Johannes K. | Regelverstoß melden
Hallo Mark Bonn,

auch ich habe vor einiger Zeit ein Mahnbescheid erlassen. Noch am Tag der Zustellung habe ich meine Abschlussrechnung online abrufen können. 11 Werktage später erhielt ich dann auch den Betrag.

Dem Mahnbescheid haben sie allerdings widersprochen. Aufgrund eines Rechenfehlers meinerseits. Jedoch müssen sie dann nicht gleich dem gesamten Mahnbescheid widersprechen, was sie jedoch gemacht haben.

Weil ich nun auf meinen Gebühren sitze, habe ich direkt einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens eingereicht. Sollten Sie ähnliche Probleme haben, kann man sich ggf. anschließen.

Mein Antrag liegt jetzt beim Amtsgericht in Neuss. In Kürze dürfte ich ein Schreiben erhalten um die Klage niederzuschreiben.

Hier der Link zu meiner Beschwerde:
de.reclabox.com/beschwerde/45418-extraenergie-neuss-extraenergie-hitstrom-zahlt-kein-guthaben-pleite

03.02.2012 | 16:07
von Mark Bonn | Regelverstoß melden
Hallo Johannes K.

Können wir irgendwie persönlich in Kontakt treten? Per Mail oder vielleicht telefonisch? Ich habe heut auch den Widerspruch vollumfänglich gegen meinen Mahnbescheid bekommen. Ich gehe definitiv vor Gericht. Vielleicht macht es Sinn, sich auszutauschen. Wie können wir in Kontakt treten, bzw. möchten Sie das überhaupt?

Grüße aus Bonn, "Mark Bonn"

03.02.2012 | 17:46
von Sch. | Regelverstoß melden
Extraenergie ist in seiner Rechtsauffassung und Rechtsauslegung

(. .. kein Rechtsgrund, einen Mahnbescheid zu erwirken, da laut den AGB eine Abschlussrechnung erst dann erstellt werden müsse, wenn alle Daten vorlägen. Erst nach Erstellung der Rechnung könne demnach ein Zahlungsverzug eintreten und gerichtlich eingefordert werden, wenn nach Erstellung der Rechnung keine Zahlung des Guthabens erfolge)

einzigartig selbst. herr. lich und unübertroffen. ..., wenn es nicht so traurig wäre, dass wir Kunden uns mit solchen Ign.no. ran. ten abgeben müssen. ..

www.mahnung-online.de/mahnverzug.html

Zitat:

"Ein Schuldner kann mit der Begleichung einer Forderung grundsätzlich auf drei Weisen in Verzug kommen:

Verzug durch Mahnung des Gläubigers:
Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Schuldner eine Mahnung vom Gläubiger erhält, die ihn dazu auffordert die fällige Forderung zu begleichen, befindet sich der Schuldner mit seiner Zahlung im Verzug. Der Verzug beginnt in diesem Fall also mit der Zustellung der Mahnung an den Schuldner. Ein Problem besteht für den Gläubiger teilweise darin, zu beweisen, wann dem Schuldner die Mahnung zugestellt werden konnte. Abhilfe schafft hier die Versendung der Mahnung mittels Einschreiben mit Rückschein.

Verzug ohne Mahnung:
Eine Mahnung ist für den Verzug entbehrlich, wenn durch ein Kalenderdatum (z. B. in einem Vertrag oder auf der Rechnung) bestimmt wird, bis wann die Forderung vom Schuldner zu begleichen ist. Lässt der Schuldner die Zahlungsfrist verstreichen, befindet er sich ab dem Tag im Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt. Geht z. B. die Zahlungsfrist bis zum 28.08., befindet sich der Schuldner ab dem 29.08. in Zahlungsverzug.

Nach dem neuen Gesetz zum Zahlungsverzug kommt der Schuldner grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, sofern vom Gläubiger keine kürzere Frist gesetzt wurde. "

15.02.2012 | 08:18
von Mark Bonn | Regelverstoß melden
EE hat mir die 1.500 EUR überwiesen. Jetzt fehlen noch die Gerichtskosten und eine ungerechtfertigte Monatsabbuchung. siehe auch hier

de.reclabox.com/beschwerde/46835-extraenergie-neuss-extraenergie-zahlt-guthaben-nach-mahnbescheid

16.02.2012 | 17:24
von Frank Ebert | Regelverstoß melden
Hallo Mark Bonn,

Meiner Freundin ist exakt das gleiche passiert. Bin daher interessiert wie euer Fall weitergeht. Wir haben den Mahnantrag abgeschickt, die restlichen emails, telefon anrufe sind alle gleich verlaufen. Sehr sehr unseriös diese Firma Hitgas.

16.02.2012 | 17:30
von Frank Ebert | Regelverstoß melden
Ich bin geschockt was sich die Gas Anbieter erlauben können und wie Sie mit dem Geld Ihrer Kunden umgehen. Da ist meiner Wahrnehmung nach die Grenze der Serosität längst überschritten. Sollte eigentlich ein Fall für den Verbraucherschutz sein. Abschlagszahlung um den Faktor 3 zu hoch ansetzen und dann nicht davon heruntergehen wollen obwohl man monatlang emails schreibt und anruft.

25.02.2012 | 21:47
von Cheoch | Regelverstoß melden
In meinem Fall Hitstrom wird mit einer korrigierten Schlussrechnung
mein komplettes Guthaben überwiesen.

Allerdings ohne die reklamierten Mehrkosten (rund 20 Euro) durch die Preiserhöhung,
die ich für unwirksam erklärt habe und ohne die geforderte Verzinsung (ab Stichtag sechs Wochen nach Vertragsende) in Höhe von wenigen Euro.

Für diese Restbeträge lege ich bei der Schlichtungsstelle Energie
noch kostenlos Beschwerde ein.

26.02.2012 | 20:13
von Cheoch | Regelverstoß melden
Der freie Versorgermarkt ist zum b-/trügerischen Haifischbecken verkommen.
Wer nicht ganz genau aufpasst, wird schnell zumindest leicht angeknabbert.
Erst wenn man aufmerksam dranbleibt, stellt sich ein echter Preisvorteil ein.
Nur in aller Gemütlichkeit eine günstige Energieversorgung zu beziehen,
erscheint inzwischen eher illusorisch. Der Preis hat eben doch seinen Preis.

Einige Beispiele aus der ausgefuchsten Trickkiste von HitStrom und Konsorten:

KOSTENERWARTUNG der Neukunden über Vergleichsportale oft unrealistisch
- Folge von überhöhten Abschlagszahlungen (1/11 statt 1/12 - bis Anfang 2011)

BONUSGEWÄHRUNG nur bei reibungslosem Kontobetrieb sicher
- keine Empfehlung zu Rückbuchungsmöglichkeiten wegen zu hoher Abschläge
- teils ausgesetzte Abbuchungen und nachfolgend eine hohe Einmalforderung
- dann oft ohne Kontodeckung und folglich schlagartige Bonusverweigerung

PREISERHÖHUNG in klammheimlichen Schreiben als Werbetext
- Bekanntgabe nur wenige Tage zuvor - statt vorschriftsmäßiger zwei Monate
- fehlender Hinweis auf Sonderkündigungsrecht ebenfalls gesetzeswidrig
- angepriesene Abschlagsenkung ohne realen Kostenvorteil irreführend
- alles Gründe genug zur Anfechtung einer (unwirksamen) Preiserhöhung

FOLGEJAHR zumeist noch teurer als der örtliche Grundversorgungstarif
- rechtzeitige Kündigung zur Sicherung des Kostenvorteils dringend erforderlich

KÜNDIGUNGSFRIST von drei Monaten als gewohnheitsmäßige Kundenfalle
- ohne Kalendervermerk ziemlich sicher programmiertes Verpassen der Frist
- teils Verweigerung von e-Mails mit Verweis auf Schriftform per Post oder Fax
- rechtzeitige Kündigung über Versorgerwechsel allgemein völlig problemlos

SCHLUSSRECHNUNG mit gezielter Verzögerungstaktik auf Kundenkosten
- monatelanges Hinhalten mit fadenscheinigen Ausreden der Servicecenter
- gezielt fehlerhafte Verbrauchsmessung trotz vorliegender Zählerstände
- falsche Arbeitspreise in der Rechnung trotz unwirksamer Preiserhöhung
- Fristsetzungen mit Datum für korrigierte Rechnung und Rückzahlung
- mit Verzinsungsforderung als Gegengift bei Bereicherung des Versorgers

KOMMUNIKATION als nur vorgetäuschte Überforderung von Trickbetrügern
- systematische Verschleppung als lukratives Geldgeschäft des Versorgers
- zeit- und nervenraubende Telefonate aufgebrachter Kunden als Lachnummer
- kurze e-Mails mit eigener Gegenrechnung und Fristsetzung zielführender
- nach vier Wochen Einigungsversuch direkt zur Schlichtungsstelle Energie
- kostenlose Beschwerde für Verbraucher, aber 350 Euro für Unternehmen

Meine Empfehlung:
- Günstigsten Tarif suchen - nur vier Ökostrom-Anbieter sind zu verantworten.
- Als Kunde trotz Allem in aller Ruhe an die trickreichen Bedingungen halten.
- Bei Problemen nicht telefonisch gegen gewiefte Callcenter anstinken wollen.
- Einfach nur eine kurze E-Mail mit Gegenrechnung und Fristen rauslassen.
- Nach vier Wochen ergebnislosem Streit direkt eine Schlichtung beantragen.
- Abwarten - oder Mahnbescheid sechs Wochen nach Vertragsende senden.
- Beides parallel geht jedoch nicht - entweder Schlichtung oder Gerichtsweg.

27.02.2012 | 08:22
von Claire | Regelverstoß melden
Warum erscheint hier nicht der Kommentar von Cheoch | 25.02.12 21.47 Uhr?

Zitat: "In meinem Fall Hitstrom wird mit einer korrigierten Schlussrechnung mein komplettes Guthaben überwiesen. Allerdings ohne die reklamierten Mehrkosten (rund 20 Euro) durch die Preiserhöhung, die ich für unwirksam erklärt habe und ohne die geforderte. mehr"

06.03.2012 | 08:37
von Ehemaliger Extraenergie-Kunde | Regelverstoß melden
Am 05.03.12 war im WDR in der Sendung "Markt" ein Thema mit dem Titel "Energielieferanten: Schwarze Schafe".

www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0305/06_energielieferanten.jsp

06.03.2012 | 08:47
von X.
WDR "Markt"-Sendung vom 05.03.12 zum Thema Energielieferanten lesen.
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0305/06_energielieferanten.jsp

06.03.2012 | 09:56
von Cheoch | Regelverstoß melden
 spider monkey Ehemaliger Extraenergie-Kunde

Danke für den Link zur WDR-Sendung, die ich auch gesehen habe.
Darin wird die gewiefte Taktik (auch anderer Unternehmen) nochmals deutlich:
Der Großteil der ahnungslosen Kunden wird über den Tisch gezogen. Die Wenigen, die sich massiv wehren,
werden verzögert, aber immerhin befriedigt (wie in meinem Fall).

Das eigentliche Trickgeschäft gelingt aber mit den Kunden,
die ihre Zählerstände nicht kennen, ihre Rechnungen nicht intensiv prüfen
und nach plausiblem Ermessen die getricksten Rechnungen durchwinken
und anstandshalber lieber bezahlen.

Genau davon leben viele Energieunternehmen, um die knappe Kalkulation
mit angeblichen Schätzungen der Zählerstände aufzubessern.

16.03.2012 | 13:39
von Doc | Regelverstoß melden
Mit geht es genau so. Habe zum 31.12.2011 Strom und Gas gekündigt und warte bis heute auf eine Abschlussrechnung.
Bei meinen Anrufen wurde ich nur hingehalten - man habe noch nicht alle Daten vorliegen.
Heute habe ich ein Mahnverfahren eingeleitet.

02.04.2012 | 17:44
von Xy | Regelverstoß melden
WDR-Studio Düsseldorf

Zitat:

".. Nach Informationen der WDR Lokalzeit ermittelt die Staats_anwaltschaft Düsseldorf wegen Ver_dachts auf Be_trug gegen den Geschäftsführer der Extraenergie GmbH. In den letzten Wochen seien rund 30 Anzeigen eingegangen, so ein Sprecher der Staats_anwaltschaft. . "

www.wdr.de/studio/duesseldorf/serien/mischt_sich_ein/2012/03/20120319.html

www.kuvi.de/nrw/28144_anzeigen-extraenergie.html

25.05.2012 | 20:20
von F. | Regelverstoß melden
SEHR WICHTIGER HINWEIS-MAHNVERFAHREN!

Wenn die Einleitung eines Mahnverfahren beabsichtigt ist, unbedingt die zwei Kommentare vom 24.05.12 lesen und beachten!

de.reclabox.com/beschwerde/47520-extraenergie-neuss-keine-jahresabschlussrechnung

07.10.2015 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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